Mietverhältnis überschneidet sich - wer zahlt?
Hallo zusammen,
ich habe meinen Mietvertrag zum 29.02.2012 fristgerecht gekündigt. Jedoch stellte sich vorher heraus, dass ich schon zum 01.02.2012 Nachmieter habe, was ich auch dankend angenommen habe. Bei Wohnungsübergabe am 30.01.2012 habe ich alle Schlüssel der Wohnung abgegeben, Zählerstände notiert und eben die Wohnung im Beisein der neuen Mieter, meiner Mutter (als Zeugin) und meiner damaligen Vermieter komplett übergeben. Bei der Übergabe stellte meine Vermieterin die Frage, wer denn nun für Februar die Miete zahlen würde. Woraufhin ich die neue Mieterin ansprach und diese mir mündlich zusagte, dass sie dies übernehmen würde. Für mich war der Fall generell sowieso klar, da ich ja dort nicht mehr wohnte, keine Schlüssel mehr hatte und die neuen Mieter schon nach nicht ganz einer Woche schon in die Wohnung gezogen waren. Heute rief mich meine damalige Vermieterin an, um mir mitzuteilen, dass die neuen Mieter für Februar nicht überwiesen hätten, und da mein Vertrag ja eigentlich bis zum 29.02.2012 gelaufen wäre, müsste ich diese Miete jetzt tragen. Die neuen Mieter wohnen dort wie gesagt schon seit Anfang Februar und die mündliche Absprache (Ich habe auch eine Zeugin) war, dass die neue Familie zahlt. Muss ich jetzt wirklich die Miete für diese Familie zahlen????
14 Antworten
Mit Übergabe der Wohnung durch den Mieter an die Vermieterin incl. Sclüssel ist der MV de facto aufgelöst. Mit Einzug des Nachmieters begann dessen Mietvertrag zu wirken. Demzufolge muss er auch die Miete (NM +BK) für Februar zahlen. Wenn etwas anderes gelten sollte, hätte das vereinbart werden müssen. Dass die Neue nicht zahlt, ist Sache der Vermieterin. Sie könnte sofort auf Zahlung klagen.
Noe, so absolut gar nicht. Die müssen die bezahlen.
Das sollte deine alte Vermietung aber an sich am Besten wissen.
ps: durch das Unterschreiben des Mietvertrags zum 01.02. durch die neuen Mieter hat sich dein Mietverhältnis vorzeitig aufgelöst.
Weil ein Mieter die selbe Wohnung nicht doppelt vermieten darf. Durch die Übergabe wurde ein gültiger Vertrag mit der neuen Mieterin geschlossen.
@ germanils:
Der Fragestelller hat aber nicht erwähnt,dass der neue Mieter einen Vertrag ab dem 1. Februar hat,aber durch konkludentes Handeln hat sich die Sache erledigt!
dass ich schon zum 01.02.2012 Nachmieter habe, was ich auch dankend angenommen habe.
Am Besten gehste zum Mieterbund, Erstberatung is kostenlos, Mitglied wird man für 6 Euro im Monat.
Nein. Du hast den Schlüssel abgegeben und dein Nachmieter ist per 01.02 eingezogen. Also eigentlich ist die Sachlage sehr eindeutig.
Du musst denn du hast keinen Vertrag gemacht wegen der Zahlung. Die Kaltmiete Überweisen .Die Nachmieterin um diese Zahlung bitte ,die Sie vor mehreren Personen bestätigte.Zuzahlen..
Nein! Es wurde in Anwesenheit der Vermieterin klar geregelt. Sie hat keinerlei Rechte auf Zahlung der Vormieterin.
Nein, musst du nicht. Deine Ex Vermieterin hat ja sicher einen neuen Mietvertrag mit der neuen Mieterin gemacht. Du bist da raus.
wo steht denn das?