private Haftplicht - Schlüsselnotdienst - Ausversehen Freundinn ausgesperrt - wer muss zahlen?

8 Antworten

Aber solche Angelegenheiten werden doch heute mit der Hausratversicherung (Sparte Schutzbrief) abgesichert für wenig Geld, so jedenfalls die HUK-Coburg, oder?

Apolon  26.03.2015, 09:56

und was glaubst Du wieviele jungen Leute solch einen Schutzbrief abschließen.

Außerdem macht dies nicht nur die HUK, sondern fast alle anderen Hausratversicherungen auch.

schleudermaxe  26.03.2015, 06:29

Zudem kann ein Hausmeister eine lediglich zugeschlagene Tür mit einem Hüstchen wieder öffnen. Was sagte der denn dazu?

ich123ich 
Beitragsersteller
 26.03.2015, 09:13
@schleudermaxe

es war leider 4 Uhr morgens am Sonntag, ziemlich kalt draußen und wir hatten nichtmal ein Geldbeutel mit also kein ticket, geld etc. 

Hausmeister ist uns in dem Haus nicht bekannt ...

eilemuc  27.03.2015, 18:58
@schleudermaxe

Die meisten Haus"meister" sind in der realen Welt oftmals nur minder befähigt eine Glühbirne zu wechseln^^

schleudermaxe  28.03.2015, 06:21
@eilemuc

... wennn denn das bei Dir so ist, beachte die nächste BK-Abrechnung. Solche Tätigkeiten sind Repararuren und diese hat ein Mieter nie zu wuppen, so jedenfalls AG und LG hier bei uns immer wieder!

Falls deine Freundin und nicht du den Schlüsseldienst beauftragt hat kannst du versuchen das unter fremdem Vermögensschaden ausgleichen zu lassen. Kann sein, dass es damit übernommen wird. Ruf einfach mal bei der versicherung an und hör dir an was die sagen.

Apolon  26.03.2015, 01:13

und über die Antwort der Cosmos berichtest Du bitte hier.

Hallo,

im Gegensatz zu einigen anderen Posts hier bin ich der Meinung, dass hier sehr wohl ein Schaden vorliegt, da durch das Aussperren der Freundin ein finanzieller Nachteil entstanden ist.

Diesen kann man sinngemäß als Vermögensschaden einordnen.

Die Frage ist jedoch, ob der TO in vollem Umfang schadenersatzpflichtig gemacht werden kann.

Und hier würde ich - ganz subjektiv - dazu tendieren, bei der Freundin zumindest eine Teilschuld zu sehen:

1.) Sie hätte selber den Wohnungsschlüssel mit raus nehmen können.

2.) Der Freundin muss bewusst gewesen sein, dass aufgrund der Tatsache, dass zwei Schlüssel auf dem Tisch gelegen haben, eine Verwechslungsgefahr besteht. Wenn sie dann den TO fragt, ob er den Schlüssel dabei hat, hätte sie sich vergewissern müssen, dass es der richtige ist.

Demnach ist anzuraten, den Schaden der PHV des Vaters zu melden. Diese wird (oder sollte zumindest) bedingungsgemäß die berechtigten Ansprüche regulieren und die unberechtigten abwehren.

Ob der TO sich dann noch in einer moralischen Verpflichtung zum darüber hinaus gehenden Schadenersatz sieht, ist eine von jedem individuell zu beantwortende Frage...

Viele Grüße

Loroth

(der sich u.a. darüber wundert, dass hier stellenweise über Hausratversicherungen diskutiert wird, obwohl nach Haftpflicht gefragt wurde...)

hm... ich dachte immer, wer eine Direktversicherung abschließt kennt sich mit der Produktwelt von Versicherungen aus.

Welchen Schaden hast Du denn verursacht ?

Ich kann keinen erkennen.

ich123ich 
Beitragsersteller
 26.03.2015, 09:16

meine Freundin musste ihr letztes Geld für den Monat an den Schlüsseldienst bezahlen, das ist kein schaden ? 

Ich bin über mein Vater familienversichert, und habe nichts abgeschlossen. Allerdings ist der grade weg und ich würde mich gerne schonmal selber informieren ... bildet undso (Y)

Apolon  26.03.2015, 09:54
@ich123ich

meine Freundin musste ihr letztes Geld für den Monat an den Schlüsseldienst bezahlen, das ist kein schaden ?

Dass die Kosten dafür deutlich zu hoch waren, müsste dir doch bekannt sein. Ich vemute, dass man einfach eine 0800 er Nummer angerufen hat ohne nachzuschauen von wo dieser Schlüsseldienst kommt. Dass dann natürlich auch die Fahrtkosten wie auch km-Geld berechnet werden dürfte verständlich sein.

Meistens ist es doch auch so, dass man einen Ersatzschlüssel an eine Bekannte oder evt. an ein Elternteil gibt, gerade um solche Fälle vorzubeugen. Wo waren denn die Ersatzschlüssel der Wohnung ?

Ich hatte letztes Jahr den Schlüsseldienst bei mir zu Hause, weil der Schlüssel im Schloss der Haustür abbrach. Kosten 35 €.

Also wenn überhaupt, zahlt der Versicherer die üblichen Kosten und nicht eine solch erhöhte Rechnung.

Gruß A.

Kann mir jemand sagen, ob die Haftpflicht diesen Schaden übernehmen würde?

Es ist kein Schaden entstanden. Du hast eine Dienstleistung beauftragt. Genausowenig übernimmt die Versicherung z.B. die Kosten für einen Friseur.