Mein Freund hat aus Versehen einen Stein gegen meine Brille geschmissen, da ist nun ein Schlag drin zahl die Haftpflicht Versicherung?
9 Antworten
Hallo,
vorab: Für alle hier im Forum Aktive gilt der Grundsatz: "Wer interpretiert, verliert."
Insofern ist es vor dem Hintergrund der nur rudimentären Fallschilderung überhaupt nicht nachvollziehbar, mit welcher scheinbar unumstößlichen Gewissheit hier wahlweise definitiv "Fahrlässigkeit" oder "Vorsatz" festgestellt wird. Die dann ebenso unumstößlichen Aussagen á la "Ist mit Sicherheit versichert" oder eben "Ist garantiert nicht versichert." tragen höchstens zur Verwirrung des TO, nicht aber zur Klärung des Falles bei!
aufgrund der wenigen Details des beschriebenen Schadens kann man mit Gewissheit leider nur grundlegende Aussagen machen:
Zumindest ist es demnach lt. BGB so, dass derjenige, der bei einem Dritten schuldhaft einen Schaden verursacht, hierfür haftet. Beim Schadenersatz ist der Geschädigte materiell wieder in den Zustand zu versetzen, den er vor Eintritt des Schadens hatte. In der Praxis ist damit der Schadenersatz zumeist auf die Reparaturkosten, maximal den Zeitwert begrenzt.
Dabei ist es dem Grunde nach unerheblich, ob der Schaden vorsätzlich (= absichtlich) oder fahrlässig (= unabsichtlich) verursacht wurde.
Diese Frage wird aber umso wichtiger, wenn es darum geht, ob die Haftpflichtversicherung des Schädigers den Schaden deckt oder nicht.
Hier gilt der Grundsatz: Vorsatz ist generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen; Fahrlässigkeit ist versichert - und zwar unabhängig vom Grad der Fahrlässigkeit (Versicherungsschutz besteht also auch bei grober Fahrlässigkeit.)
Ob im vorliegenden Fall nun Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, kann anhand der wenigen bekannten Details nicht entschieden werden - auch wenn die Aussage "...aus Versehen..." zunächst einmal auf eine Fahrlässigkeit hindeutet.
Da der Schaden aber sicherlich "so oder so" behoben werden muss, kann man mit Sicherheit raten, den Fall der Haftpflichtversicherung korrekt und vollständig zu melden. Von hier erhält man dann eine Einschätzung, ob der Schaden versichert ist oder nicht und von da an ergibt sich entsprechend das weitere Vorgehen.
Viele Grüße
Loroth
Die Haftpflicht des Freundes würde in diesem Fall zahlen. So er denn eine hat, sonst muß er selbst zahlen.
Gezahlt wird Reparatur oder Zeitwert. Je nachdem, was günstiger ist.
Nr 1 Er wollte den Kieselstein wegtreten und hat ihn so erwischt, dass er hoch flog. Nr 2 Er wollte einen Stein übers Wasser springen lassen. Beim ausholen glitt dieser aus der Hand und flog nach hinten. 😉
Hallo,
wenn er, oder seine Eltern eine Haftpflichtversicherung haben, wird diese die Repararur übernehmen.
Kinder, Jugendliche und Auszubildende sind grundsätzlich bei den Eltern mit versichert, sofern sie im selben Haushalt leben.
Sind es getönte, oder selbst tönende Gläser, werden beude ersetzt, da sonst die Tönung unterschiedlich ist.
Ja , er muß dann eine Private Haftpflicht haben....... oder eventuell auch aus der Hausrat.....das weiß ich aber nicht so genau!?
die Haftpflichtversicherung deines Freundes zahlt bzw. der Eltern.
Die Eltern oder der Freund - ja.
Die Privathaftpflichtversicherung zahlt bei Vorsatz keinen Cent !
Mit Absicht wurde der Stein bestimmt nicht auf die Brille geworfen! Sicherlich war es nur ein Steinchen.
Eigenartig, wie soll man diesen Satz anders interpretieren:
Mein Freund hat aus Versehen einen Stein gegen meine Brille geschmissen
Wie könnte sich die Schadensursache zugetragen haben, dass ein Mensch einem anderen einen Stein auf die Brille wirft ?
Oder meinst du, der Stein sollte den Kopf treffen und aus Versehen wurde die Brille getroffen ?