Wohnrecht mit Garage?
Hallo ich habe ein Haus gekauft. Eine Dame hat Wohnrecht und eine Garage. Die Frau kann jetzt kein Auto mehr fahren und hat auch keins mehr. Somit benötigt sie die Garage eigentlich nicht mehr. Ist es gesetzlich möglich ihr die Garage zu enteignen. Bitte um Antwort am besten mit Rechtsgrundlage. Danke.
17 Antworten
Wenn sie Wohnrecht mit Garage hat, ist das unabhängig davon, ob sie ein Auto besitzt.
Du könntest sie höchstens fragen, ob sie dir den Stellplatz vermietet.
Ist es gesetzlich möglich ihr die Garage zu enteignen.
Nein, steht im Grundgesetz, Art. 14.
Du kannst nur versuchen sie zu überreden Dir die Garage zu überlassen, entweder Kauf oder Miete. Wenn sie aber nicht will, hast Du leider Pech.
Ist es gesetzlich möglich ihr die Garage zu enteignen?
Nein es ist nicht möglich!
Wohnrecht bleibt Wohnrecht!
Nein das geht nicht - sie kann die Garage nutzen wie sie will .. Möbel reinstellen etc. pp oder einfach auch leerstehen lassen ....
Der Eigentümer ist kein Fremder.
Möbel sind bei uns aber keine Fahrzeuge.
Du bezeichnest also als Fremdnutzung das Einstellen von Möbeln in die Garage, das hatte ich nicht sofort verstanden.
Vermutlich hat sie ein Nießbrauchsrecht.
Das kann enden mit dem Auszug, gilt aber typischerweise auf Lebenszeit.
D.h. selbst wenn sie ins Heim müsste, könnten Wohnung und Garage vermietet werden, um die Kosten zu decken. Das Sozialamt würde sogar darauf bestehen, dass dies nicht unentgeltlich erfolgt, falls Rente, Vermögen und Pflegeversicherung nicht für die Heimkosten ausreichen.
Du kannst also höchstens mit ihr reden (oder ihrem Betreuer) und die Garage mieten.
Segr gut beschrieben, genau so ist es
Die Vermutung des Nießbrauches ist abwegig, weil Nießbrauch und Wohnrecht als unterschiedliche Dienstbarkeiten zu trennen sind und nicht zwangsläufig zusammen gehören.
... naja, Fremdnutzung von Garagen ist ja nicht zulässig, und bringt bei uns dem Bürgermeister meist rd. 500 Bußgeld ein.