Wohnrecht mit Garage?

17 Antworten

Wenn sie Wohnrecht mit Garage hat, ist das unabhängig davon, ob sie ein Auto besitzt.

Du könntest sie höchstens fragen, ob sie dir den Stellplatz vermietet.

Ist es gesetzlich möglich ihr die Garage zu enteignen.

Nein, steht im Grundgesetz, Art. 14.

Du kannst nur versuchen sie zu überreden Dir die Garage zu überlassen, entweder Kauf oder Miete. Wenn sie aber nicht will, hast Du leider Pech.

Ist es gesetzlich möglich ihr die Garage zu enteignen?

Nein es ist nicht möglich!

Wohnrecht bleibt Wohnrecht!

Nein das geht nicht - sie kann die Garage nutzen wie sie will .. Möbel reinstellen etc. pp oder einfach auch leerstehen lassen ....

Vermutlich hat sie ein Nießbrauchsrecht.

Das kann enden mit dem Auszug, gilt aber typischerweise auf Lebenszeit.

D.h. selbst wenn sie ins Heim müsste, könnten Wohnung und Garage vermietet werden, um die Kosten zu decken. Das Sozialamt würde sogar darauf bestehen, dass dies nicht unentgeltlich erfolgt, falls Rente, Vermögen und Pflegeversicherung nicht für die Heimkosten ausreichen.

Du kannst also höchstens mit ihr reden (oder ihrem Betreuer) und die Garage mieten.