Mietrecht zur Hundehaltung (fallen Chihuahua's unter Kleintierhaltung?)
Hallo :') ich wollte mich mal erkundigen. uns zwar ziehen meine Mutter und ich bald in eine Wohnung mit einem kleinen Garten. Wir hatten den Mietvertrag schon unterschreiben wo drin stand, das die Haltung von Katzen und Kleintieren erlaubt sei, Hundehaltung allerdings nicht. So jetzt las ich aber gerade das die Haltung von Yorkeshire terriern und Chihuahua's allerdings unter Kleintierhaltung vom Mietrecht her fallen. (Das hat nichts damit zutun das wir einen kleinen Hund als Kleintier ansehen.! Im Gegenteil.!) Wir hatten uns schon erkundigt und wollten uns gerne einen Chihuahua-Jack russel mix zulegen. Kann mir vllt.jemand weiterhelfen wie das in diesem Fall mit der Rechtslage aussieht? Das wäre sehr lieb :') Danke schon mal für eure Antworten im Vorraus Lg Kim
16 Antworten
Nein, Hunde fallen unter genehmigungspflichtige Hundehaltung für die im Übrigen auch völlig normale Hundesteuer unabhängig von Größe oder Gewicht zu entrichten ist! Kleintierhaltung beschränkt sich auf Vögel und Fische etc.
Hund ist Hund,egal wie groß.Nein,sie fallen nicht unter die Kleintierhaltung,du brauchst dazu die schriftliche Erlaubnis deines Vermieters,falls im Mietvertrag steht,dass es nur dann geht.Chihuahuas sind Hunde wie jede anderen,sie kosten ein Haufen Geld (Steuer,Futter,Tierarzt-evtl. auch unerwartete Fälle,wei z.B OPs),sie brauchen täglich 3-4 mal am Tag ihren Auslauf und man muss sich sicher sein,dass man dem Hund über 12 Jahre lang ein gutes Zuhause geben kann ohen das der Hund lange allein bleibt oder irgendwann ungewollt ist.
Naja, also der Tierarzt für Kleintiere behandelt auch Hunde, also ist so gesehen selbst ein Bernhardiner ein Kleintier. Allerdings ist deine Frage eigentlich überflüssig. Wenn im Mietvertrag steht, dass Hundehaltung verboten ist, warum soll dann für Chis und Yorkis eine Ausnahme gelten? Das sind genauso Hunde, die bellen, auf den Teppich pinkeln und Allergien ausklösen können.
Im Mietrecht ist nicht geregelt, dass kleinere Hunde nicht unter das Verbot der Hundehaltung fallen.
Soweit Urteile positiv im Siunne der Mieter entschieden wurden, standen überwiegend psychologische und psychische Ursachen hinter der Zustimmung oder andere schwere Erkrankungen, die teilweise sogar einen Aufenthalt in der Öffentlichkeit behindert haben.
Das Problem der Tierhaltung von Hunden und Katzen besteht darin, dass derartige Wohnungen teilweise später ohne massive Eingriffe nicht mehr vermietet werden können.
Nicht selten müssen Bodenbeläge ausgetauscht werden - auf Kosten des Vermieters - weil ein Mieter den Geruch in der Wohnung nicht akzeptiert oder gar ein Allergiker überhaupt nicht einziehen kann.
Hinzu kommt, dass oft auch erhebliche Schäden durch Hunde und Katzen verursacht werden. Seien es Bissschäden oder Urinschäden.
In Mehrfamilienhäusern kommt dann im Einzelfall noch Hundegebell hinzu.
Hier einige Hinweise, um Tierhaltern etwas verständlich zu machen, weshalb Vermieter bei Hunde und Katzen Nein sagen.
Hunde fallen NICHT unter Kleintierhaltung. Auf der sicheren Seite seid Ihr, wenn Ihr den VM kontaktiert und fragt, BEVOR Ihr Euch das arme Tier anschafft und es Ärger gibt………