Mietrecht/ Tierklauseln?

Hier der Auszug im Mietvertrag - (Tiere, Hund, Haustiere)

10 Antworten

Im Bild ist ein Mietvertrag abgebildet, den Du auch unterschrieben hast. Darin ist klar geregelt, was gestattet ist. Dass Hunde unerwünscht sind, ist dem Text ebenfalls klar zu entnehmen.

Dass Hunde unerwünscht sind, bedeutet nicht, dass Hunde in der Wohnung verboten sind. Solltest Du Dir dennoch einen Hund anschaffen, entspricht das zwar nicht den Wünschen Deiner Vermieterin, aber muss man denn wirklich jeden Wunsch erfüllen? Mit Sicherheit wirst Du Probleme bekommen, aber wenn Du bereit bist, diese ggf. im Rahmen eines Gerichtsprozesses auszuräumen, hast Du am Ende gute Chancen.

Frage aber nicht, wie "nett" die Vermieterin künftig zu Dir sein wird und wie sich die Miete in den nächsten Jahren entwickeln wird. Da darfst Du Dir keine besonderen Hoffnungen machen. Es sei denn, es gelingt Dir mit Deinem Kleinhund das Herz der Mieterin wieder zu gewinnen.

dass Gewisse Rassen zur Kleintierhaltung zählen

Was Du da heraus gefunden hast, ist schlicht falsch. Zu Kleintieren zählt, was üblicherweise in einem Käfig gehalten wird. Würdest Du Dein Zamperl und sei er noch so klein, in einen Käfig sperren wollen? (Außer zum Transport.) Hunde zählen nie zu Kleintieren.

Und: Es gibt kein Kleintiergesetz.

DarleneS 
Beitragsersteller
 26.08.2016, 12:39

Zum Wort Kleintiergesetz : bin ja auch keine Expertin und darf mich irren !

Ja ich würde es auf einen Prozess ankommen lassen, ihr blüht selbst demnächst Mietminderung weil sie sich nicht um Reparaturen kümmert, will damit sagen dass Sie sowieso noch nie umgänglich geschweigedenn nett War. Dann hätte sie zukünftig wenigstens Gründe sich so zu verhalten.

KaeteK  26.08.2016, 12:44
@DarleneS

Hast du deine Beschwerde denn schriftlich eingereicht?

TrudiMeier  26.08.2016, 12:46
@DarleneS

Na, da bleibt nur zu hoffen, dass du nicht mit der Vermieterin in einem Zweifamilienhaus wohnst......

DarleneS 
Beitragsersteller
 26.08.2016, 12:47
@KaeteK

Nein! Denn noch habe ich mich nicht gewagt zu fragen.

Eismensch  26.08.2016, 12:47
@DarleneS

Bitte bedenke, dass die Vermieterin am längeren Hebel sitzt. Als Mieter hat man zwar gewisse Rechte und sie kann auch nicht machen was sie will, doch wenn sie ihr volles potential ausnutzt, wirst du in der Wohnung nicht lange glücklich. 

DarleneS 
Beitragsersteller
 26.08.2016, 12:47
@TrudiMeier

Nein Sie wohnt nichtmal im selben Ort ;)

Respektieren Sie den ausdrücklichen Wunsch der Vermieterin nicht, wird es für Sie zu einer weiteren Belastungen des Mietverhältnisses kommen, welches dann in einen für Sie zunächst einmal kostenintensiven (zus. zur Hundesteuer etc.) Rechtsstreit  führt.

Die Meinung anderer Hausbewohner hat mit Ihrem Mietverhältnis nichts zu schaffen!

Ja ich würde es auf einen Prozess ankommen lassen, ihr blüht selbst
demnächst Mietminderung weil sie sich nicht um Reparaturen kümmert, will
damit sagen dass Sie sowieso noch nie umgänglich geschweigedenn nett
War. Dann hätte sie zukünftig wenigstens Gründe sich so zu verhalten.

Das hört sich aber sehr "schlicht" an! Bedenken Sie, dass die Vermieterin kostenmäßig auf Ihre Kaltmiete für den Rechtstreit zurückgreifen und so Ihre gezahlten Mietbeiträge gegen Sie zum Einsatz bringen kann.

Es scheint, dass Sie sich da auf einen gefährichen Pfad begeben, bzw. befinden.

Es ist für die Seele schmerzhaft, sich je nach Prozessausgang wieder vom geliebten Pfiffi oder gar von der Wohnung trennen zu mässen; letzteres würde sogar furchtbar teuer für Sie!

Ein gutes Miteinander mit gegenseitigem Respekt führt da in aller Regel weiter!

und habe zusätzlich herausgefunden dass Gewisse Rassen zur
Kleintierhaltung zählen und somit nicht rechtens verboten werden dürfen.

Ich weiß nicht, wo du das gefunden hast, aber Hunde zählen grundsätzlich nicht zu Kleintieren - auch dann nicht, wenn sie in eine Kaffeetasse passen. Somit bedürfen sie immer der Zustimmung des Vermieters. Der kann die Hundehaltung aber nur begründet ablehen.  Selbst wenn es sich um eine unwirksame Klausel handelt, bedeutet das nicht, dass du dir ohne Zustimmung des Vermieters einen Hund anschaffen darfst.

Ich habe so eine Klausel in diesem Wortlaut in einem Formularmietvertrag noch nie gelesen. Daher meine Frage: Handelt es sich um einen Individualmietvertrag oder geht es hier nicht um deutsches Mietrecht?

DarleneS 
Beitragsersteller
 26.08.2016, 12:45

Das mit der Kleintierhaltung habe ich dann mittlerweile auch verstanden.

Diese Klausel steht so in meinem Mietvertrag!

TrudiMeier  26.08.2016, 12:50
@DarleneS

Ich zweifle nicht daran, dass sie so in deinem Mietvertrag steht. Aber es macht einen Unterschied , ob sie so in einem Formularmietvertrag steht oder in einem Individualmietvertrag. Denn manch unwirksame Klauseln in einem Formularmietvertrag kann man in einem Individualmietvertrag wirksam vereinbaren. Ich tendiere dazu, dass es sich hier um einen Individualmietvertrag handelt, denn es entzieht sich meiner Vorstellungskraft, dass die Klausel so in einem deutschen Formularmietvertrag steht.

DarthMario72  26.08.2016, 12:59
@TrudiMeier

Auch scheinbare Individual-Verträge können als Formular-Verträge angesehen werden, wenn der Vermieter diese Klauseln in jedem seiner Mietverträge stehen hat. Aber das wird man hier in diesem Forum nicht abschließend feststellen können.

P. S.: Sorry, habe versehentlich "Daumen runter" angeklickt.

TrudiMeier  26.08.2016, 13:08
@DarthMario72

Leider gibt uns die Fragestellerin keine Auskunft darüber, ob es sich überhaupt um Deutschland handelt. Alle Antworten hier beziehen sich auf das deutsche Mietrecht. Was aber, wenn die Fragestellerin in Österreich wohnt?

DarthMario72  26.08.2016, 13:36
@TrudiMeier

Auch wieder wahr, Trudi.

Wenn ein Vermieter in seiner Wohnung keine Hunde haben will, dann muß man das akzeptieren. Die Klausel ist vollkommen korrekt und braucht nicht interpretiert zu werden, wenn da steht das Hunde unerwünscht sind, dann bedeutet das ganz klar, das sie verboten sind.

Ein Hund macht in einer Mietwohnung unter umständen ganz heftige Schäden. Verbissene Türen, Pinkelflecken auf Parkett und Wänden, Krallenkratzer auf Parket und Türrahmen - alles möglich, auch aufgekratze Wände hat man schon gesehen.

Nachbarn beschweren sich über Hundegebell und Hundegeruch im ganzen Haus usw.

Das Kleintiergesetz gilt nicht für Hunde - diese sind immer eine Sonderform, auch die ganz kleinen.

DarthMario72  26.08.2016, 16:07

wenn da steht das Hunde unerwünscht sind, dann bedeutet das ganz klar, das sie verboten sind

In einem Formularmietvertrag wäre eine solche Klausel aber unzulässig und damit nichtig.

Das Kleintiergesetz gilt nicht für Hunde - diese sind immer eine Sonderform, auch die ganz kleinen.

Kleintiergesetz? Wo soll es das geben? Mir ist kein solches Gesetz bekannt. Ein Link wäre da hilfreich. Bis dahin behaupte ich, dass es kein solches Gesetz gibt.

Die Tierklausel ist fehlerhaft und unwirksam.

Katzen sind keine Kleintiere und generelles Hundehaltungsverbot ist unwirksam laut BGH Urteil.

Was aber nicht bedeutet, das man einen Freibrief hat.

Der Vermieter muss die Interessen aller Parteien und nur mit entsprechender Begründung darf er Hundehaltung ablehnen.

Lehnt er einfach ab und will man trotzdem einen Hund halten bleibt wohl nur der Klageweg.

Bzw mich auf das Kleintier Gesetz berufen?

Hunde und Katzen sind laut BGH keine Kleintiere, egal wie klein sie sind.