Chihuahua in die Mietwohnung! Gelten als Kleintiere vor dem Gesetzt, trotzdem Mieter fragen?

7 Antworten

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ein hund ist in keinem mietgesetz als kleintier beschrieben. die rechtsprechung ist unterschiedlich. in einem ist sich die rechtsprechung aber ziemlich einig: wer (ob mit oder ohne genehmigung) einen hund anschafft, der beschwerden der nachbarn verursacht, muß den hund abschaffen, kann bei weigerung fristlos (außerordentlich) gekündigt werden.

ein chihuahua kann laut bellen, gel?

redsunflower 
Beitragsersteller
 04.01.2010, 12:50

Also irgendwie verstehe ich das nicht ganz =) Im Mieterbund steht doch: "Yorkshireterrier sind wie Kleintiere immer erlaubt, egal was im Mietvertrag steht."

Also irgendwie nehme ich diese Aussage so auf, dass das jetzt eine generelle Regel ist. Bin total verwirrt :-(

Obelhicks  05.01.2010, 12:52
@redsunflower

dann lies meine antwort noch einmal. es ist kein gesetz, sondern trend der rechtsprechung. der trend kann sich ändern so wie auch einzelne urteile abweichen können.

redsunflower 
Beitragsersteller
 05.01.2010, 15:13
@Obelhicks

Ok. Dann haben die Leute das aber echt doof ausgedrückt auf den Internetseiten wo überall steht dass die jetzt immer überall erlaubt sind. Woher kennst weißt du das? Kennst du dich mit sowas gut aus?

redsunflower 
Beitragsersteller
 04.01.2010, 12:16

Natürlich muss der Hund abgeschafft werden wenn Nachbarn belästigt sind. Aber auch wenn das Aquarium total stinken würde müsste man das auch abschaffen. Ist ja egal um welches Kleintier es handelt. Solange es die Nachbarn nicht belästigt ist es gestattet. Das war ja aber nicht die Frage. Die Chis bellen ja nicht wirklich. Die krätzen.

Obelhicks schildert hier die gültige Rechtslage. Natürlich gibt es diverse unterschiedliche Urteile, es dürfte sich dabei immer um Einzelentscheidungen handeln denn noch immer gilt: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand". Deshalb mit dem Vermieter sprechen, evtl. trifft er hier auch eine Einzelentscheidung zu deinen Gunsten. Da Hundehaltungsverbot mietvertraglich vereinbart ist, hast du keinen Anspruch auf Zustimmung. Hund ist Hund, egal wie groß. Und es gibt keinen Hund, der nicht bellt, manchmal die kleinen mehr als große. Ich wünsche dir Erfolg. zeig ihm doch mal ein Bild von dem Kleinen, da weiß er besser was auf ihn zukommt oder auch nicht.

Mit dem Begriff Kleintiere werden heute diejenigen kleinen Haus- und Heimtiere bezeichnet, welche vom Menschen nicht als wirtschaftliche Nutztiere gehalten werden, sondern als Gefährten in das tägliche Leben einbezogen sind. Zu den Kleintieren gehören: Haushunde, Hauskatzen, Hauskaninchen sowie die domestizierten Formen vieler Nager wie Meerschweinchen, Mäuse, Ratten, Hamster usw. Ferner werden domestizierte Vogelarten, Reptilien und zum Teil auch Fische und diverse Spinnen zu den Kleintieren gezählt. Diese Tierarten unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Lebensgewohnheiten und Haltungsanforderungen teilweise grundlegend. Wikipedia Steht in Deinem Mietvertrag allerdings ausdrücklich"HUNDEHALTUNG VERBOTEN",so betrifft das auch den Chihua...

redsunflower 
Beitragsersteller
 03.01.2010, 19:36

Rechtlich gesehen ist ein Chi also sozusagen kein Hund ^^ Auch wenn der Vermieter nein sagen, darf ich ihn haben. Genauso gut kann er auch nichts gegen Meerschweinchen sagen ;-)

redsunflower 
Beitragsersteller
 03.01.2010, 19:38
@redsunflower

"Yorkshireterrier sind wie Kleintiere immer erlaubt, egal was im Mietvertrag steht. Grund ist, dass sie andere Hausbewohner erfahrungsgemäß nicht belästigen (LG Kassel 1 S 503/96; LG Düsseldorf 24 S 90/93)."

Obelhicks  03.01.2010, 19:41
@redsunflower

es soll sogar einzelne gerichtsurteile geben, nach denen schnee schwarz ist. ob das aber dem trend der rechsprechung entspricht und aussicht auf erfolg in einem weiteren verfahren hat?

Leichnam69  03.01.2010, 19:42
@redsunflower

falsch! Auch wenn im Mietvertrag die Hundehaltung untersagt wird, muss sich der Mieter daran halten.

redsunflower 
Beitragsersteller
 03.01.2010, 19:43
@Obelhicks

Aber das ist doch jetzt entschieden und fakt oder? Da hätte der Vermieter doch keine Chance oder seh ich das falsch? Das ist doch jetzt ein Gesetzt!?

redsunflower 
Beitragsersteller
 03.01.2010, 19:52
@Leichnam69

Also schreibt der deutsche Mieterbund schwachsinn, ja? ;-)

Teil 2:Warum fragst du eigentlich, wenn du es doch besser zu wissen glaubst? Die von dir in deinem Kommentar angeführten Urteile des LG Düsseldorf sowie LG Kassel geben das nicht her, dass Hunde Kleintiere sind. Zum Verbot bzw. Erlaubnis geht das LG Kassel von einer gänzlich anderen Ausgangslage aus. Hier heißt es im Formularmietvertrag, dass Tierhaltung immer der Erlaubnis bedarf. In deinem MV steht, dass Hundehaltung nicht gestattet ist. Das ist ein himmelweiter Unterschied!

redsunflower 
Beitragsersteller
 04.01.2010, 12:12

Naja, die Frage war ja nicht ob es nun als Kleintier gezählt wird oder nicht, sondern ob man trozdem den Mieter fragen sollte. Ich hab das ja eig nicht in Frage gestellt dass das nicht wirksam ist oder so... Aber war mir auch nicht ganz sicher. Also sieht der Vermieter das nicht so an? Würde dann erst individuell ein Richter für mich direkt entscheiden? Ist jetzt nicht allgemein geworden?

albatros  04.01.2010, 17:30
@redsunflower

Es erschwert die Antwort und das Verständnis, wenn du „Mieter“ schreibst und „Vermieter“ meinst. Ich würde es auf keinen Rechtsstreit vor Gericht ankommen lassen, du würdest nach meinem Rechtsverständnis unterliegen, da eindeutig im Mietvertrag vereinbart ist, dass Hundehaltung nicht gestattet ist. Es bleibt nur der Versuch einer Ausnahmezustimmung des Vermieters, das darf er, er ist aber nicht dazu verpflichtet. Sowas ist dann eine Einzelfallentscheidung. Mach's so, wie ich im Teil 2 meiner Antwort schrieb und erzähl dann mal hier ob's geklappt hat, würde mich für dich freuen.

Ich würde den Vermieter vorher fragen.