Chihuahua in die Mietwohnung! Gelten als Kleintiere vor dem Gesetzt, trotzdem Mieter fragen?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

ein hund ist in keinem mietgesetz als kleintier beschrieben. die rechtsprechung ist unterschiedlich. in einem ist sich die rechtsprechung aber ziemlich einig: wer (ob mit oder ohne genehmigung) einen hund anschafft, der beschwerden der nachbarn verursacht, muß den hund abschaffen, kann bei weigerung fristlos (außerordentlich) gekündigt werden.

ein chihuahua kann laut bellen, gel?

Obelhicks schildert hier die gültige Rechtslage. Natürlich gibt es diverse unterschiedliche Urteile, es dürfte sich dabei immer um Einzelentscheidungen handeln denn noch immer gilt: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand". Deshalb mit dem Vermieter sprechen, evtl. trifft er hier auch eine Einzelentscheidung zu deinen Gunsten. Da Hundehaltungsverbot mietvertraglich vereinbart ist, hast du keinen Anspruch auf Zustimmung. Hund ist Hund, egal wie groß. Und es gibt keinen Hund, der nicht bellt, manchmal die kleinen mehr als große. Ich wünsche dir Erfolg. zeig ihm doch mal ein Bild von dem Kleinen, da weiß er besser was auf ihn zukommt oder auch nicht.

Mit dem Begriff Kleintiere werden heute diejenigen kleinen Haus- und Heimtiere bezeichnet, welche vom Menschen nicht als wirtschaftliche Nutztiere gehalten werden, sondern als Gefährten in das tägliche Leben einbezogen sind. Zu den Kleintieren gehören: Haushunde, Hauskatzen, Hauskaninchen sowie die domestizierten Formen vieler Nager wie Meerschweinchen, Mäuse, Ratten, Hamster usw. Ferner werden domestizierte Vogelarten, Reptilien und zum Teil auch Fische und diverse Spinnen zu den Kleintieren gezählt. Diese Tierarten unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Lebensgewohnheiten und Haltungsanforderungen teilweise grundlegend. Wikipedia Steht in Deinem Mietvertrag allerdings ausdrücklich"HUNDEHALTUNG VERBOTEN",so betrifft das auch den Chihua...

Teil 2:Warum fragst du eigentlich, wenn du es doch besser zu wissen glaubst? Die von dir in deinem Kommentar angeführten Urteile des LG Düsseldorf sowie LG Kassel geben das nicht her, dass Hunde Kleintiere sind. Zum Verbot bzw. Erlaubnis geht das LG Kassel von einer gänzlich anderen Ausgangslage aus. Hier heißt es im Formularmietvertrag, dass Tierhaltung immer der Erlaubnis bedarf. In deinem MV steht, dass Hundehaltung nicht gestattet ist. Das ist ein himmelweiter Unterschied!

Ich würde den Vermieter vorher fragen.