Chihuahua in die Mietwohnung! Gelten als Kleintiere vor dem Gesetzt, trotzdem Mieter fragen?
Hallo!
Ich möchte mir einen kleinen süßen Chihuahua anschaffen! Und hatte Sorgen wegen des Vermieters, dass der nein sagt, da im Mietvertrag auch steht dass Hundehaltung verboten ist, ABER habe gefunde, dass sie vor dem Gesetzt als Kleintier gesehen werden und keine Erlaubnis braucht vom Vermieter. SUPER :-D
Aber ich möchte auf jeden Fall Ärger mit dem haben. Ist immer gut wenn man ein gutes Verhältnis mit dem hat ;-) Ich frage mich nun, ob ich mir dann den Hund einfach her hole (er könnte ja eig nichts gegen machen, falls er das überhaupt mitbekommen, er wohnt nicht mit im Haus) oder ich bei der Hausverwaltung anrufe und frage. Und wenn die nein sagen begründe ich die Sache mit dem Beschluss des Mieterbund dass er eig ein Kleintier ist?!
Wie würdet ihr es am schlausten machen?
Wen sie Sache interessiert wegen Kleintier: http://www.mieterbund.de/934.html Steht zwar was über den Yorkshireterrier,aber gilt wohl für den Chihuahua auch! :)
7 Antworten
ein hund ist in keinem mietgesetz als kleintier beschrieben. die rechtsprechung ist unterschiedlich. in einem ist sich die rechtsprechung aber ziemlich einig: wer (ob mit oder ohne genehmigung) einen hund anschafft, der beschwerden der nachbarn verursacht, muß den hund abschaffen, kann bei weigerung fristlos (außerordentlich) gekündigt werden.
ein chihuahua kann laut bellen, gel?
dann lies meine antwort noch einmal. es ist kein gesetz, sondern trend der rechtsprechung. der trend kann sich ändern so wie auch einzelne urteile abweichen können.
Ok. Dann haben die Leute das aber echt doof ausgedrückt auf den Internetseiten wo überall steht dass die jetzt immer überall erlaubt sind. Woher kennst weißt du das? Kennst du dich mit sowas gut aus?
Natürlich muss der Hund abgeschafft werden wenn Nachbarn belästigt sind. Aber auch wenn das Aquarium total stinken würde müsste man das auch abschaffen. Ist ja egal um welches Kleintier es handelt. Solange es die Nachbarn nicht belästigt ist es gestattet. Das war ja aber nicht die Frage. Die Chis bellen ja nicht wirklich. Die krätzen.
Obelhicks schildert hier die gültige Rechtslage. Natürlich gibt es diverse unterschiedliche Urteile, es dürfte sich dabei immer um Einzelentscheidungen handeln denn noch immer gilt: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand". Deshalb mit dem Vermieter sprechen, evtl. trifft er hier auch eine Einzelentscheidung zu deinen Gunsten. Da Hundehaltungsverbot mietvertraglich vereinbart ist, hast du keinen Anspruch auf Zustimmung. Hund ist Hund, egal wie groß. Und es gibt keinen Hund, der nicht bellt, manchmal die kleinen mehr als große. Ich wünsche dir Erfolg. zeig ihm doch mal ein Bild von dem Kleinen, da weiß er besser was auf ihn zukommt oder auch nicht.
Mit dem Begriff Kleintiere werden heute diejenigen kleinen Haus- und Heimtiere bezeichnet, welche vom Menschen nicht als wirtschaftliche Nutztiere gehalten werden, sondern als Gefährten in das tägliche Leben einbezogen sind. Zu den Kleintieren gehören: Haushunde, Hauskatzen, Hauskaninchen sowie die domestizierten Formen vieler Nager wie Meerschweinchen, Mäuse, Ratten, Hamster usw. Ferner werden domestizierte Vogelarten, Reptilien und zum Teil auch Fische und diverse Spinnen zu den Kleintieren gezählt. Diese Tierarten unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Lebensgewohnheiten und Haltungsanforderungen teilweise grundlegend. Wikipedia Steht in Deinem Mietvertrag allerdings ausdrücklich"HUNDEHALTUNG VERBOTEN",so betrifft das auch den Chihua...
Rechtlich gesehen ist ein Chi also sozusagen kein Hund ^^ Auch wenn der Vermieter nein sagen, darf ich ihn haben. Genauso gut kann er auch nichts gegen Meerschweinchen sagen ;-)
"Yorkshireterrier sind wie Kleintiere immer erlaubt, egal was im Mietvertrag steht. Grund ist, dass sie andere Hausbewohner erfahrungsgemäß nicht belästigen (LG Kassel 1 S 503/96; LG Düsseldorf 24 S 90/93)."
es soll sogar einzelne gerichtsurteile geben, nach denen schnee schwarz ist. ob das aber dem trend der rechsprechung entspricht und aussicht auf erfolg in einem weiteren verfahren hat?
falsch! Auch wenn im Mietvertrag die Hundehaltung untersagt wird, muss sich der Mieter daran halten.
Aber das ist doch jetzt entschieden und fakt oder? Da hätte der Vermieter doch keine Chance oder seh ich das falsch? Das ist doch jetzt ein Gesetzt!?
Also schreibt der deutsche Mieterbund schwachsinn, ja? ;-)
Teil 2:Warum fragst du eigentlich, wenn du es doch besser zu wissen glaubst? Die von dir in deinem Kommentar angeführten Urteile des LG Düsseldorf sowie LG Kassel geben das nicht her, dass Hunde Kleintiere sind. Zum Verbot bzw. Erlaubnis geht das LG Kassel von einer gänzlich anderen Ausgangslage aus. Hier heißt es im Formularmietvertrag, dass Tierhaltung immer der Erlaubnis bedarf. In deinem MV steht, dass Hundehaltung nicht gestattet ist. Das ist ein himmelweiter Unterschied!
Naja, die Frage war ja nicht ob es nun als Kleintier gezählt wird oder nicht, sondern ob man trozdem den Mieter fragen sollte. Ich hab das ja eig nicht in Frage gestellt dass das nicht wirksam ist oder so... Aber war mir auch nicht ganz sicher. Also sieht der Vermieter das nicht so an? Würde dann erst individuell ein Richter für mich direkt entscheiden? Ist jetzt nicht allgemein geworden?
Es erschwert die Antwort und das Verständnis, wenn du „Mieter“ schreibst und „Vermieter“ meinst. Ich würde es auf keinen Rechtsstreit vor Gericht ankommen lassen, du würdest nach meinem Rechtsverständnis unterliegen, da eindeutig im Mietvertrag vereinbart ist, dass Hundehaltung nicht gestattet ist. Es bleibt nur der Versuch einer Ausnahmezustimmung des Vermieters, das darf er, er ist aber nicht dazu verpflichtet. Sowas ist dann eine Einzelfallentscheidung. Mach's so, wie ich im Teil 2 meiner Antwort schrieb und erzähl dann mal hier ob's geklappt hat, würde mich für dich freuen.
Ich würde den Vermieter vorher fragen.
Also irgendwie verstehe ich das nicht ganz =) Im Mieterbund steht doch: "Yorkshireterrier sind wie Kleintiere immer erlaubt, egal was im Mietvertrag steht."
Also irgendwie nehme ich diese Aussage so auf, dass das jetzt eine generelle Regel ist. Bin total verwirrt :-(