Chihuahua in die Mietwohnung! Gelten als Kleintiere vor dem Gesetzt, trotzdem Mieter fragen?
Hallo!
Ich möchte mir einen kleinen süßen Chihuahua anschaffen! Und hatte Sorgen wegen des Vermieters, dass der nein sagt, da im Mietvertrag auch steht dass Hundehaltung verboten ist, ABER habe gefunde, dass sie vor dem Gesetzt als Kleintier gesehen werden und keine Erlaubnis braucht vom Vermieter. SUPER :-D
Aber ich möchte auf jeden Fall Ärger mit dem haben. Ist immer gut wenn man ein gutes Verhältnis mit dem hat ;-) Ich frage mich nun, ob ich mir dann den Hund einfach her hole (er könnte ja eig nichts gegen machen, falls er das überhaupt mitbekommen, er wohnt nicht mit im Haus) oder ich bei der Hausverwaltung anrufe und frage. Und wenn die nein sagen begründe ich die Sache mit dem Beschluss des Mieterbund dass er eig ein Kleintier ist?!
Wie würdet ihr es am schlausten machen?
Wen sie Sache interessiert wegen Kleintier: http://www.mieterbund.de/934.html Steht zwar was über den Yorkshireterrier,aber gilt wohl für den Chihuahua auch! :)
7 Antworten
ein hund ist in keinem mietgesetz als kleintier beschrieben. die rechtsprechung ist unterschiedlich. in einem ist sich die rechtsprechung aber ziemlich einig: wer (ob mit oder ohne genehmigung) einen hund anschafft, der beschwerden der nachbarn verursacht, muß den hund abschaffen, kann bei weigerung fristlos (außerordentlich) gekündigt werden.
ein chihuahua kann laut bellen, gel?
Obelhicks schildert hier die gültige Rechtslage. Natürlich gibt es diverse unterschiedliche Urteile, es dürfte sich dabei immer um Einzelentscheidungen handeln denn noch immer gilt: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand". Deshalb mit dem Vermieter sprechen, evtl. trifft er hier auch eine Einzelentscheidung zu deinen Gunsten. Da Hundehaltungsverbot mietvertraglich vereinbart ist, hast du keinen Anspruch auf Zustimmung. Hund ist Hund, egal wie groß. Und es gibt keinen Hund, der nicht bellt, manchmal die kleinen mehr als große. Ich wünsche dir Erfolg. zeig ihm doch mal ein Bild von dem Kleinen, da weiß er besser was auf ihn zukommt oder auch nicht.
Mit dem Begriff Kleintiere werden heute diejenigen kleinen Haus- und Heimtiere bezeichnet, welche vom Menschen nicht als wirtschaftliche Nutztiere gehalten werden, sondern als Gefährten in das tägliche Leben einbezogen sind. Zu den Kleintieren gehören: Haushunde, Hauskatzen, Hauskaninchen sowie die domestizierten Formen vieler Nager wie Meerschweinchen, Mäuse, Ratten, Hamster usw. Ferner werden domestizierte Vogelarten, Reptilien und zum Teil auch Fische und diverse Spinnen zu den Kleintieren gezählt. Diese Tierarten unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Lebensgewohnheiten und Haltungsanforderungen teilweise grundlegend. Wikipedia Steht in Deinem Mietvertrag allerdings ausdrücklich"HUNDEHALTUNG VERBOTEN",so betrifft das auch den Chihua...
Teil 2:Warum fragst du eigentlich, wenn du es doch besser zu wissen glaubst? Die von dir in deinem Kommentar angeführten Urteile des LG Düsseldorf sowie LG Kassel geben das nicht her, dass Hunde Kleintiere sind. Zum Verbot bzw. Erlaubnis geht das LG Kassel von einer gänzlich anderen Ausgangslage aus. Hier heißt es im Formularmietvertrag, dass Tierhaltung immer der Erlaubnis bedarf. In deinem MV steht, dass Hundehaltung nicht gestattet ist. Das ist ein himmelweiter Unterschied!
Ich würde den Vermieter vorher fragen.