Hund nach über 3 jahren abschaffen?

33 Antworten

Du hast das schriftliche Einverständnis der Mietparteien (zwar von vor 3 Jahren - aber immerhin von offenbar der Mehrheit). Der Vermieter ist eigentlich der Einzige, der - wenn überhaupt - die Hundehaltung aufheben kann und nicht eine einzelne Mietpartei. Von wem kommt die Aufforderung? Und wie steht es in Deinem Mietvertrag? Gab es Vorkommnisse mit Deinem Hund? Wende Dich im Zweifelsfall an die Rechtsberatung des Mietervereins.

adventuredog  13.12.2013, 15:59

schade, leider gab es bisher auf Deine wichtigen Fragen keine Antwort!

aber wie heißt es so schön?

keine Antwort ist auch eine Antwort... ;-)

Mynock 
Beitragsersteller
 13.12.2013, 21:19

Sorry..musste zur Arbeit und konnte nicht mehr antworten.......also die Aufforderung kam vom Vermieter, im Mietvertrag steht daß die Haltung von Tieren mit absprache erlaubt ist...ist im übrigen nicht der erste Hund im Haus Natürlich gab es keinen Vorfall oder sonstige Belästigung...

Hi, ich habe einen Link gefunden, der interessant ist, vor allem die Nr. 14 würde auf dich vermutlich zutreffen. http://www.rab-friedrich-ramm.de/beitrag14.html Ich kann leider nur einen Link hier angeben, wenn du allerdings bei Google "Mischlings-Kampfhund" eingibst, bekommst du u.a. einen interessanten Artikel dazu mit der Überschrift: "Kampfhunde-Mischling darf nicht von vornherein als Kampfhund eingestuft werden. Der VGH München sowie das VG Augsburg hatten sich mit der Rassezugehörigkeit eines Mischlingshundes als Kampfhund zu beschäftigen. Sehen Sie hierzu die Entscheidungen (VG Augsburg vom 17.07.2009, Az. 5 K 07.1661, und VGH München vom 17.07.2009, Az. 10 B 09.89)." Das könnte sich für dich positiv auswirken, zumal die neuen Mieter sich hauptsächlich darauf berufen. Pipi machen muss jeder Hund, ob Kampfhund oder nicht, das ist auch nicht der ausschlaggebende Grund. Ich würde dir auch empfehlen, eine Hundeschule zu besuchen, damit du einne "Hundeführerschein" bekommst. Ferner empfehle ich dir den Mieterschutzverein, die beraten gut und der Mitgliedsbeitrag ist nicht hoch.

Hm also du hast eine schriftliche Einverständnisserklärung und die anderen Mieter haben es immer geduldet..... Meiner Meinung nach ist das nicht ok von den neuen Mietern und sie können nach so langer Zeit nicht verlangen dass der Hund abgeschafft wird....Vorallem da sie neu im Haus sind. Ausserdem sollte es wohl egal sein ob "Listenhund" mit drin ist oder nicht.....

Es ist schwer, dir wirklich zu helfen, da die Gesetze zur Hundehaltung und sogenannter "Listenhunde" von Bundesland zu Bundesland stark variieren können.

Wer hat dich denn angeschrieben? Dein Vermieter oder dein Bundesland?

ich wiederhole nochmal die unbeantworteten Fragen von vogerlsalat:

"Von wem wurdest du aufgefordert? Hast du nichts schriftlich, dass du einen Hund halten darfst?"

und stelle eine 3. :

in welchem Bundesland lebst Du mit dem Hund???

denn wenn Dein Hund ein Listenhundmix (anscheinend ist Dir das sogar bekannt...) ist, musst Du Dich an die geltenden Hundegesetze halten (sonst natürlich auch) und ihn vorschriftsmäßig anmelden, sowie eine schriftliche Erlaubnis zur Hundehaltung von der Verwaltung haben. Irgendwelche Unterschriften anderer Mieter zählen da nicht. Sonst: selber Schuld!

Der Krug geht solange zum Brunnen bis er bricht.....

was Du tun kannst?

Suche das Gespräch mit der Hausverwaltung - oder gab es einen Vorfall, der die anderen Mieter ängstigte? dann kannst das vergessen... und legalisiere Deine Hundehaltung! Viel Glück

Mynock 
Beitragsersteller
 13.12.2013, 20:37

Wurde schriftlich vom vermieter aufgefordert bis zum 31.12.12 meinen Hund abzuschaffen weil es denen nicht bekannt war, daß ich Halterin eines "Kampfhundes" bin......ich wohne in Niedersachen und sowas wie Kampfhunde gibt es hier nicht.Mein Hund ist regestriert,versichert und gechipt. Sie ist immer angeleint.

aotearoa01  13.12.2013, 21:06
@Mynock

Unglaublich, wie unwissend Dein Vermieter ist..

KaeteK  14.12.2013, 09:19
@aotearoa01

Der Vermieter ist doch auch gar nicht verpflichtet, dies zu wissen. Wenn er keinen Hund will, dann will er keinen - ob er nun als gelistet oder nicht gelistet läuft.

makazesca  14.12.2013, 11:56
@KaeteK

aber er hat im vorfeld der hundehaltung zugestimmt!!!!

KaeteK  14.12.2013, 12:12
@makazesca

Ich kann dir wirklich nur raten, noch mal ein persönliches Gespräch mit deinem Vermieter zu suchen. Entweder du machst es dann anwaltlich oder du bittest um eine längere Frist und suchst dir dann ein Wohnung, wo kein Ärger vorprogrammiert ist. Selbst wenn du dich rechtlich durchsetzen kannst, den Hund behalten zu dürfen, wird es nur noch stressig werden.

aotearoa01  13.12.2013, 19:31

Antwort steht in einem Kommi... :)