Hundehaltung grundlos abgelehnt, was nun?

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13 Antworten

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Weiter versuchen

Es scheinen hier nahezu Alle übersehen zu haben, dass die Antwort nicht vom Vermieter kam, sondern von der Hausverwaltung. Insofern könnte man davon sogar ableiten, dass der eigentliche Vermieter garnichts gegen einen Hund hat/hätte. Es sieht so aus, dass der Vermieter den Wunsch an die HV mit der Bitte um "Prüfung" weitergeleitet hat. Es gibt nämlich durchaus (noch) Teilungserklärungen (selten) bzw. WEG-Beschlüsse, in denen die Tierhaltung (Hunde, Katzen) pauschal für alle Bewohner ausgeschlossen ist. Solche pauschalen Verbote sind meines Wissens nach aber unwirksam. Eine HV ist auch nicht der Vertragspartner der Mieter, lediglich "Erfüllungsgehilfe", kann somit auch keine eigenständigen Verbote bzw. Regelungen erstellen. Deine Eltern sollten daher nochmals an den Eigentümer/Vermieter schreiben, auf die Antwort der HV Bezug nehmen und darum bitten, euch seine persönliche Meinung (ja oder nein) mitzuteilen. Vielleicht hat er ja wirklich nichts dagegen und fühlt sich aber dem Beschluß der WEG unterworfen. Sollte meine Annahme dann korrekt sein, dass es durch einen Beschluß etc. nicht pauschal verboten bzw. untersagt werden darf, könnte dein Traum mit Hilfe des Vermieters vll. sogar wahr werden. Unter allen Umständen würde ich es aber nicht versuchen "durchzudrücken", denn man muss mit den Nachbarn ja auch noch friedlich "zusammen" wohnen und begegnet ihnen nahezu täglich. Stell dir vor, dass der Hund mal irgendwo ein Häufchen setzt welches du übersiehst, dann herrscht "Krieg" im Haus, das will man und sicherlich deine Eltern, nicht.

Es ist erstens richtig, dass die Haltung eines Hundes vom Vermieter genehmigt werden muss. Ohne Genehmigung kann es passieren, dass der Vermieter die Wohnung kündigen könnte.

Außerdem ist richtig, dass der Vermieter nicht grundlos die Hundehaltung verbieten darf. Er muss einen sachlichen Grund dafür haben.

Aber du bist als Minderjähriger nicht in der Position, das mit dem Vermieter zu besprechen. Bitte deine Eltern darum, sich um das Anliegen zu kümmern.

Seid euch aber bewußt, dass ihr eventuell die Erlaubnis bei Gericht einklagen müsst, um den Vermieter dazu zu zwingen. Das ist schon ein ziemlicher Aufwand.

Sein lassen

Hi,

Mal ganz abgesehen davon daß du als Minderjähriger rechtlich schon nicht in der Lage bist einen verbindlichen Vertrag abzuschließen, wohnen ja auch noch deine Eltern in der Wohnung die ja anscheinend keinen Hund wollen. Spätestens bei den Eltern sollte dir klar sein das das die Vertragspartner sind und das die keine Begründung brauchen um in ihrer eigenen Wohnung zu bestimmen das kein Hund gehalten wird. Selbst wenn der Vermieter dir die Erlaubnis gibt , bleiben deine Eltern ja über und da du keine verbindlichen Verträge abschließen kannst und mit höchster Wahrscheinlichkeit auch kein Vertrag mit dem Vermieter hast ist die Erlaubnis ohnehin nur ein Wisch mit den du gar nichts anfangen kannst, es nützt ja nix eine Erlaubnis für eine Wohnung zu haben die man selber gar nicht gemietet hat.

JustNobody0X 
Beitragsersteller
 15.01.2019, 14:19

Meine Eltern hätten nichts gegen einen Hund, sie finden es "leicht unnötig" unseren Vermieter deswegen zu kontaktieren aber sie würden mir Erlauben einen Hund zu halten :)

jww28  15.01.2019, 14:41
@JustNobody0X

Na dann lass Mal deine Eltern das regeln, als Mieter der Wohnung werden die mit Sicherheit ernster genommen als du. Das beste wäre es ein Brief zurückzusenden mit den Hinweis das ein pauschales Verbot ohne Begründung nicht mehr zeitgemäß ist . Hilfreich kann es sein da auch direkt zu beschreiben was es für ein Hund werden soll.

JustNobody0X 
Beitragsersteller
 15.01.2019, 14:43
@jww28

Klingt nach einer guten Idee :-)

Sein lassen

Der Vermieter hat seine Ablehnung kund getan und er kann das ohne Begründung. Würde man jetzt nochmal nachfragen, weshalb der Wunsch abgelehnt wird, würde man höchstens zur Antwort bekommen, "weil wir das nicht wollen".

Schafft man sich jetzt einen Hund an, weil kein Grund genannt wurde, hätte man vermutlich gegen die mietvertraglichen Pflichten verstoßen, sich vor der Anschaffung eines Hundes die Erlaubnis einzuholen.

Es würde eine Abmahnung folgen, in der die Entfernung des Hundes verlangt wird und wenn man dieser nicht Folge leistet, kommt die fristlose Kündigung.

Gegen diese kann man vorgehen, in dem man Widerspruch einlegt. Dann oder wenn man keine Anstalten macht, die Wohnung zu verlassen, wird der Vermieter Räumungsklage einreichen und diese wird er gewinnen. Nicht wegen dem Hund an sich, sondern weil man als Vermieter gegen den Mietvertrag verstoßen hat und auch nicht auf die Abmahnung reagiert hat.

Um dieser Gefahr zu entgehen, muß man, wenn man den Wunsch nach einem Hund durchsetzen will, eine Klage auf Zulassung der Hundehaltung bei Gericht einreichen. Erst jetzt wird die Hausverwaltung oder der Vermieter begründen, weshalb man Hundehaltung nicht erlaubt. Dann kommt es darauf an, wie das Gericht entscheidet. Verlieren die Eltern die Klage, sind alle Kosten von ihnen zu tragen.

Da sie vorher nicht wissen, wie ein solches Verfahren ausgeht, werden sie sich wohl kaum mit dem Vermieter auf solche teuren Spielchen einlassen. Man sollte dazu auch noch bedenken, dass man in dem Moment, wo man den Vermieter verklagt, in eine sehr schlechte Position bekommt.

Unabhängig von einer Haustiererlaubnis und davon, dass ich immer gerne auf Ausgleich mit den Mietern setze, würde ich in dem Moment, wo mich ein Mieter wegen irgendwas verklagt, sofort prüfen, um wieviel die Miete erhöht werden könnte und das, was möglich ist, dann auch durchsetzen.

Der Vermieter möchte es nicht und er muss das auch nicht begründen.

Idris164  15.01.2019, 14:10

Doch er muss es begründen. Aber wenn du es durchsetzen möchtest, musst du klagen