Mietrecht: wer zahlt verstopften Abfluss in Mietwohnung
Guten Tag, folgende Frage habe ich: In meiner Mietwohnung ist der Küchenabfluss verstopft. Über die Hausverwaltung wurde ein Klempner bestellt, der den Abfluss frei machen soll. Die Verwaltung meint, es könnte sein, dass der Mieter die Arbeit bezahlen muss. Stimmt das? Weiß jemand, unter welchen Voraussetzungen der Mieter an den Kosten beteiligt werden kann?
11 Antworten
Der Mieter muss dies bezahlen, wenn die Verstopfung durch den nicht-vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung durch ihn zustande gekommen ist. Auf deutsch: Wenn er in den Abfluss irgendwas hineingekippt hat, was da nicht reingehört. Ob das so war, muss aber der Vermieter beweisen, solange dieser Beweis nicht erbracht ist, muss der Vermieter zahlen...
Wenn Du einen konkreten Paragraphen für Verstopfungen willst, muss ich Dich entäuschen. Das ergibt sich aus §§ 535, 538 BGB und diversen Urteilen (nach denen ich jetzt zu faul zum Suchen bin ;-) ). Wenn Du mal nach "Verstopfung "§ 538 bgb" rechtsprechung" googelst, wirst Du vermutlich fündig werden...
noch mal: vielen Dank!! Die §§ werd ich mir mal anschauen und mal nach einem Urteil suchen...
hab was gefunden - war ne gute Anregung!!
Was meinst du mit Küchenabfluss? Wenn das nur der Abfluss der Spüle sein sollte (was ich vermute), so ist die Beseitigung doch ganz einfach. Demontage der Siphons und deren Verbindungen, Reinigen mit einer Flaschenbürste incl. der Einflussöffnung in das Hauprohr (es lagern sich Laufe der Zeit ganz normal Fett-und kleine Speisereste ab). Wieder zusammenschrauben bzw. -stecken auf die korrekte Einbringung der Dichtungen achten und schon flutscht es wieder. Wer das nicht kann, für den gibt es in der Drogerie Abflussreiniger. Gemäß Anwendungsanweisung verwenden und schon ist das Problem gelöst. Es braucht also keines Handwerkers etc.. Sollte es sich um eine EBK handeln die mitvermietet wurde, sehe ich hier den Vermieter in der Pflicht für die Funktionstüchtigkeit zu sorgen und deren Kosten zu tragen. Wie hier manche auf Haare und Windeln im Abfluss kommen ist paradox. Lesen diese die Frage nicht richtig?
vielen Dank - am Siphon liegt es nicht, das habe ich überprüft. Die Verstopfung liegt dahinter und wurde mittlerweile beseitigt - per Fräse.
Auch wenn schon paar Jahre vergangen sind... kann ich fragen was das Ende vom Lied ist? Musstest du zahlen?
Nun, damit ist geklärt, dass der Vermieter in der Pflicht ist. Nur wenn er dir ein Verschulden nachweisen könnte, wärst du schadenersatzpflichtig.
der Mieter muss die Reinigung des Abschlusses dann bezahlen, wenn der Handwerker nachweist, dass der Mieter die Verstopfung verursacht hat. Beispielsweise durch Haare usw. es kann auch sein, dass in Ihrem Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel existiert. In dieser steht meistens drin, dass Reparaturen bis 75 e vom Mieter bezahlt werden müssen. In diesem Fall verweisen die Vermieter oft darauf, dass der Mieter auch die Abflussverstopfung bezahlen muss. Das ist aber strittig.
Das hängt ganz davon ab, welche Ursache die Verstopfung hat. Wenn der Grund irgendwelche Sachen sind, die der Mieter im Abfluss versenkt hat und dieser dadurch verstopft ist der Mieter in der Pflicht.
Hier gilt das Versursacherprinzip. Wer einen Schaden verursacht muss dafür gerade stehen. Hat, wie in diesem Fall, die Hausverwaltung den Klempner bestellt, muss die Hausverwaltung auch zahlen. Diese kann versuchen den Verursacher zu benennen muss aber das zweifelsfrei beweisen. Das wir schwierig für dei Verwalter sein, da, ich formuliere mal poelmisch, in den seltensten Fällen ein Name auf dem Klopapier steht. Verstopfungen können manniigfaltige Ursachen haben. Deshalb wirklich nur zahlen, wenn der Beweis zweifelsfrei ist.
vielen Dank - wo ist das geregelt? Gibt es dazu eine Rechtsquelle?