zahlt der Mieter oder Vermieter für ein verstopftes Abflussrohr?

5 Antworten

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Der Vermieter muss das natürlich bezahlen, weil die Verstopfung auf eine normale Ursache durch normal Verschmutzung hindeutet. Hättest du die Ursache durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit gesetzt, müsstest du bezahlen.

Der Differenzierung zwischen Fallrohr und Stichleitung greift für dich nicht, sondern nur für den Eigentümer des Sondereigentums. Das Fallrohr ist in der Regel Gemeinschaftseigentum und die Stichleitung ist Sondereigentum (siehe Teilungserklärung).

Bei normaler Nutzung der Eigentümer, wenn der Mieter die Ursache der Verstopfung zu verantworten hat, dann der Mieter.

BlaueSocke99 
Beitragsersteller
 03.04.2021, 14:22

deutet meine Beschreibung (staubreste) auf eine normale Nutzung hin?

Kann dem Mieter kein Verschulden nachgewiesen werden, ist der Vermieter zuständig. Er kann die Instandsetzung auch keinesfalls als Kleinreparatur umlegen.

Der Vermieter meinte, er würde nur einen Handwerker bezahlen wenn das öffentliche Fallrohr betroffen wäre.

Er hat Recht. Man muss ab und zu die Haare entfernen.

Der Vermieter.

Außer er kann kann dem Mieter 100%ig Eigenverschulden nachweisen.