Mietrecht :wer zahlt Glastür der Dusche

4 Antworten

Leider trifft es hier den Schadensverursacher, also den Mieter, weil dem Vermieter schwerlich eine Schuld am Schaden nachzuweisen ist. Der Vermieter ist zur Instandsetzung verpflichtet, wird aber eine berechtigte Schadensersatzforderung an den Mieter richten.

Also, bei einem älteren Modell ist doch der Schaden gering und solche Dinge ordnet doch die Glasversicherung des Mieters (rd. 30 EUR/Jahr), die doch eigentlich jeder hat. Und wenn nicht, wird die Geldbörse eben jetzt geöffnet, oder?

Wenn auch die Gebäudeversicherung nicht zahlt muß es der VM zahlen.

Es sei denn Du hast den Schaden selbst zu verschulden.

Hast du keine Glasversicherung (vielleicht bei der Hausratversicherung miteingeschlossen)?

Denn diese würde für den Schaden aufkommen.

anitari  27.09.2013, 15:43

Eine Duschtür gehört im allgemeinen nicht zum Hausrat.

catchan  27.09.2013, 15:45
@anitari

Die Duschtür vielleicht nicht, aber die Duschverglasung zählt zum Glas und wenn bei der Hausratsversicherung (übrigens in Klammern gesetzt, denn eine Glasversicherung kann man extra auch sehen) Glas miteingeschlossen ist, betrifft das nicht nur den Hausrat, sondern auch die Gebäudeverglasung und die Duschkabine.