Mietrecht :wer zahlt Glastür der Dusche
Hallo! Folgende Sachlage...! Meine beiden Kinder 4 u 6 Jahre standen unter der Dusche (älteres Modell 12-14 Jahre ) ... beim oeffnen der Glas-Tür riss diese aus der Halterung und ging zu Bruch. Wusste jetzt nicht wer die Kosten dafür zu tragen hat, und habe bei meiner Haftpflicht nachgefragt. Diese lehnten ab, wäre evtl. Sache des Vermieters. Ich setzte mich mit der Hausverwaltung in Kontakt - die Gebäudeversicherung zahlt jedoch auch nicht - wäre Sache der Haftpflicht. Diese teilte mir aber mit Glas sei aussenvor. Muss ich jetzt den Schaden voll selbst zahlen? Oder hat der Vermieter hier mit Kosten zu übernehmen? über eine Antwort freue ich mich sehr, duschen seit drei Wochen ohne Tür..! Vielen Dank
4 Antworten
Leider trifft es hier den Schadensverursacher, also den Mieter, weil dem Vermieter schwerlich eine Schuld am Schaden nachzuweisen ist. Der Vermieter ist zur Instandsetzung verpflichtet, wird aber eine berechtigte Schadensersatzforderung an den Mieter richten.
Also, bei einem älteren Modell ist doch der Schaden gering und solche Dinge ordnet doch die Glasversicherung des Mieters (rd. 30 EUR/Jahr), die doch eigentlich jeder hat. Und wenn nicht, wird die Geldbörse eben jetzt geöffnet, oder?
Wenn auch die Gebäudeversicherung nicht zahlt muß es der VM zahlen.
Es sei denn Du hast den Schaden selbst zu verschulden.
Hast du keine Glasversicherung (vielleicht bei der Hausratversicherung miteingeschlossen)?
Denn diese würde für den Schaden aufkommen.
Die Duschtür vielleicht nicht, aber die Duschverglasung zählt zum Glas und wenn bei der Hausratsversicherung (übrigens in Klammern gesetzt, denn eine Glasversicherung kann man extra auch sehen) Glas miteingeschlossen ist, betrifft das nicht nur den Hausrat, sondern auch die Gebäudeverglasung und die Duschkabine.
Eine Duschtür gehört im allgemeinen nicht zum Hausrat.