Glastür auf Arbeit beschädigt, wer zahlt?

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Die Frage ist, ob es sich bei der beschädigten Glastüre um Eigentum des Arbeitgebers oder um Eigentum eines Kunden handelt.

Wenn es Eigentum eines Kunden ist, zahlt die Betriebshaftpflichversicherung des Arbeitgebers.

Wenn es Eigentum des Arbeitgebers ist, zahlt er selbst.

Deine Freundin muss auf gar keinen Fall bezahlen- auch nicht zum Teil. Dies ware nur dann der Fall, wenn sie grob fahrlässig gehandelt hätte- und das war hier sicherlich nicht der Fall.

So etwas nennt man schlichtweg Unternehmerrisiko und ich finde es einfach frech, sowas auf eine Angestellte abwälzen zu wollen.

Nolti  16.04.2011, 14:12

Hier habe ich es nochmal schwarz auf rosa für dich:

Der Schaden wurde durch leichte/einfache Fahrlässigkeit verursacht, z.B. wenn Arbeitserzeugnisse auf den Boden fallen und dadurch beschädigt werden oder die PC-Tastatur durch ein verschüttetes Getränk zerstört wird. Eine Arbeitnehmerhaftung ist in diesem Fall ausgeschlossen. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall für den Schaden aufkommen

Nolti  17.04.2011, 23:05
@Nolti

Danke für deine Auszeichnung.

Ich habe übrigens hinterher noch ein wenig recherchiert und gelesen, dass es auch Privathaftpflichverträge gibt, die solche Schäden bei der beruflichen Ausübung übernehmen- aber eben nur bei mittlerer bis grober Fahrlässigkeit und die liegt hier meiner Meinung nach nicht vor.

Zunächst einmal nehme ich dir die Schilderung des Vorfalles nicht ganz ab :-)

Glastüren sind gehärtet, da kann beim bloßen Anstoßen nichts so einfach abbrechen. Und was macht ein Tablett knapp über dem Boden oder so weit oben, dass eine Ecke abbricht?

Vermutlich ist der AG auch dieser Auffassung, dass hier keine leichte, sondern mittlere oder grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz vorliegt und erhebt deshalb die Schadensersatzforderung.

Ein Sachverständigengutachten des Haftpflichtversicherers wird die Haftungsfrage dann abschließend klären. Ist eine leichte Fahrlässigkeit bei dem Schadensbild auszuschließen, haftet die (Versicherung der) Mitarbeiterin für den Schaden.

Konnte es so gewesen sein, der Chef.

HTH

G imager761

Schluchzen 
Beitragsersteller
 17.04.2011, 21:58

Zur Schilderung kann ich nur das wiedergeben was mir gesagt wurde und das klingt für mich plausibel. Glas kann sehr wohl ausbrechen, vor allem wie du schon sagst, wenn es gehärtet ist. Wie kommst du eigentlich darauf das die Glastür bis zum Boden geht? Das habe ich so gar nicht beschrieben.

http://www.sozialhilfe24.de/arbeitsrecht/arbeitsplatz/haftung-arbeitnehmer.html

Ich denke, sie muss nicht haften, da es leichte Fahrlässigkeit war. Allenfalls zum Teil. 

Nolti  16.04.2011, 13:49

Nein! Sie muss gar nicht haften

Im Zweifel zahlt das wohl die private Haftpflichtversicherung Deiner Freundin.

Moonie1970  16.04.2011, 13:47

Das glaube ich ja nun eher nicht. Es wäre eine absolute Ausnahme. 

Nolti  16.04.2011, 13:48
@Moonie1970

Was bitte hat den die Privathaftpflicht damit zu tun, wenn ich auf Arbeit etwas beschädige?

lupfi  16.04.2011, 13:50
@Nolti

eine Haftpflichversicherung ist dafür das wenn ich jemanden anders einen Schaden zufüge....

bilibot  16.04.2011, 16:28
@lupfi

wie es schon heißt - Private Haftpflichtversicherung - die zahlt nicht während der Arbeitszeit. Da liegt das Risiko beim Arbeitgebern.

Nordmann2000  17.04.2011, 15:59
@bilibot

Es kommt darauf an: Wenn das Hantieren an diesem Schrank nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Arbeit steht, wenn es sich also z. B. um einen Schrank im Aufenthaltsraum handelt, dann hat der AG sehr wohl einen berechtigen Anspruch, und dann wäre auch die Privat-Haftpflichtversicherung zuständig.

Deine Freundin muss hier nichts zahlen - das Risiko trägt der Arbeitgeber.