Glastür in der Schule kaputt gemacht - wer bezahlt?
Ich und 3 Kumpels wollen ein Junge hinter der Tür sperren,ich und ein Junge haben versucht ihn da reinzuschieben, 2 anderen versuchten die Tür zuzumachen Er hat sich gewehrt und sein Ellbogen ist gegen das Glas gedrückt und es war kaputt von innen(außen ist es noch ok aber von innen sieht es richtig zerbrochen aus). Meine Frage ist zahlt das die Schule oder müssen wir es zahlen
8 Antworten
Abwarten. So einfach, wie hier manche schreiben, ist das auch nicht. Es kann gut sein, dass die Türe aus irgendwelchen Töpfen oder sogar von einer Glasversicherung der Schule bezahlt wird.
Wenn Ihr eine Rechnung von der Schule bekommt, könnt Ihr diese auch zunächst an die private Haftpflichtversicherung weiterleiten. Natürlich kann es sein, dass diese dann wegen (bedingtem) Vorsatz ablehnt, aber soweit sind wir ja noch nicht.
Der Schaden wurde verursacht, weil 4 Jugendliche einen anderen gewaltsam einsperren wollten. Was unter anderem auch eine Straftat darstellt. Diese sind auch für den Schaden verantwortlich und müssen diesen dann natürlich auch der Stadtverwaltung (Schulamt) erstatten.
Das Kultusministerium (Schule) hat damit nicht das Geringste zu tun.
Das müsst ihr, beziehungsweise eure Eltern bezahlen. Und da dies auch kein Unfall im engeren Sinne war, wird auch die Versicherung nicht zahlen oder sich das Geld bei euch wieder holen.
Die Schule muss auf gar keinen Fall dafür zahlen.
Das ist mir klar. Deshals schrieb ich ja, dass die Versicherung nicht zahlen wird oder sich zumindestens das Geld wiederholen wird.
Nachdem sie nicht zahlt, kann sie sich auch ersparen das Geld wieder zu holen.
Natürlich müsst ihr zahlen. Wer sc*eiße baut muss auch mit den Konsequenzen leben. Außerdem können dich die Eltern bzw. der Junge auf Körperverletzung und Schmerzensgeld verklagen. Du lebst in Deutschland, wer Gewalt zu einem anderen Zweck als sich selbst oder andere zu schützen anwendet kann dafür in den (Jugend)Knast kommen.
Na, ein Glück, dass hier nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird!!!
Ihr müsst das auf jeden Fall zahlen!
Bei Vorsatz zahlt keine Privathaftpflichtversicherung!