Glas von Innentür kaputt. Wer zahlt?
Hallo..
Uns ist das Glas der Wohnzimmertür kaputt gegangen beim verschließen der Tür. Das komische, sie wurde nicht mal doll zugemacht, halt ganz normal und das Glas fiehl raus also ob sie vorher schon gerissen war.
Nun, mein Vermieter beruft sich auf das Übergabeprotokoll beim Einzug. Das da die Tür nicht kaputt war. Aber meines Erachtens wurde da nicht geschaut ob die Glastür evtl. Risse aufweist. Ich laß oft das es Vermietersache ist da es nicht meine eigene Tür ist.
Da wir sie nicht muttwillig kaputt gemacht haben, sondern einfach nur benutzt haben, kann ich mir schlecht vorstellen das meiner Haftpflicht zu melden, zumal ich die erst seit kurzem habe.
Was gilt nun in so einem Fall? Übernimmt der Vermieter das oder muss ich das wirklich der Vers. melden?
Danke für Antworten.
6 Antworten
dafür stehst du gerade, wenn es nicht vorher schon (nachweislich) defekt war. Evtl. kommt dafür die Haftpflicht auf, obwohl solche Schäden eigentlich unverzüglich zu melden sind und Glasschäden überlicherweise separat versichert werden müssen.
Übernimmt der Vermieter das oder muss ich das wirklich der Vers. melden?
Melde es Deiner Haftpflichtversicherung. Wenn nötig kommt auch ein Gutachter und schaut sich den Schaden an. Evtl. findet der ja raus das der Schaden eine andere Ursache hat/haben könnte;-)
Frag mal bei deiner Hausratversicherung.
Frag mal bei deiner Hausratversicherung.
Nicht Hausrat sondern Haftpflicht wäre hier zuständig.
naja ich bin zwar kein fachmann, jedoch werdet ihr das übergabeprotokoll ja sicherlich unterschrieben haben, deswegen wird man dem vermieter wohl in diesem fall nichts nachweisen können. desweiteren ist es fraglich, ob das die haftpflichtversicherung überhaupt interessiert, weil ja gegen glasschäden immer noch einen glasversicherung angeboten wird!
naja habe extra eine versicherung abgeschlossen die auch mietsachen versichert, also wenn man mieter einer wohnung ist oder auch selbst inhaber...ob da jetzt noch explizit glas extra versichert werde muss, keine ahnung. steht nichts genaueres in der police..aber ich muss erst warten, kann nicht gleich nen schaden melden wenn ich gerade erst die versicherung angemeldet habe.
Wie willst du beweisen, dass das Glas einen Riss hatte? Wenn überhaupt?
Hast du eine Hausratversicherung mit Glasschäden zahlt diese. Ansonsten ggf. deine Haftpflicht oder du selbst.
die Tür ist kein Hausrat, daher kann sie sich die Anfrage sparen.