Darf der Nachbar unser Abwasserrohr einfach "abtrennen" - zuschütten?
Unser beider Abwasserrohr verläuft genau unter der Grenze zum Nacbarn - schon auf seinem Grundstück ! D.h.,dieses Rohr wird von uns beiden genutzt. Unser Abwasser läuft also auch in dieses Rohr. Nun drohte er - warum auch immer -uns azutrennen ! Gilt hier auch die Einhaltung der 3 m Grenze - und darf er das so einfach ?
7 Antworten
Erkundige Dich mal bei den Stadtwerken o.ä.. Irgendjemand muss bei Euch fürs Abwasser zuständig sein!
Hier kann man keine pauschale Antwort geben, weil die Vorgaben oftmals ortsgebunden sind.
Einfach abklemmen geht meiner Meinung nach nicht!
Danke für den Stern und viel Erfolg...;-)
abwasserrohr ist regenwasser das in der stadtentwässerung landen muß (dafür zahlst du ja m² dachfläche),also kann man es nicht trenne egal wer das macht,hohle dir die richtige auskunft bei deiner stadt/gemeindeverwaltung betr. abwasserentsorgung, da bist du an der richtigen stellen
Danke - aber es ist ja nicht nur Regenwasser! Spül-Putz-WC-Abwasser ist da auch dabei ! Aber gezahlt wird ja dafür genug ! LG Elke
es muß bei uns >SH< getrennt sein zwischen regenw. + schmutzw.wc betr. klärwerk
der arme nachbar (wenn er es macht)kann sehr teuer für ihm werden
wir hatten einen ähnlichen Ärger und haben unser Regenwasser und die Abwässer durch eine Rohrleitung durch den Keller in das vor dem Haus liegende Abwasssersystem anschließen lassen.
Jetzt gibt es keine Grundstücksprobleme mehr, denn es gibt ja immer noch das Problem der Durchleitung durch ein Nachbargrundstück. Uns hat damals die Stadtverwaltung geholfen:
JOki
Vielen Dank lieber Joki. Ich hoffe zunächst, dass mein Kommentar auch bei deiner Antwort landet ? Das hat hier irgendwie nicht geklappt ! Wir haben damals den Anschluss in Auftrag gegeben und bezahlt- und leider nicht darauf geachtet, dass das Grundstück,verkauft wurde ! Der Nachbar nutzt diesen Anschluss ja auch!!! Wir werden die Gemeinde kontaktieren ! Nochmals danke, liebe Grüße, Elke
Selbstverständlich darf man das. Jeder Hausbesitzer hat einen eigenen Anschlusss zur Abwasserentsorgung. Man muss dem Nachbarn allerdings eine Frist geben (ggf. 6 Wochen). nach höchstrichterlichen Urteilen gilt das auch, wenn die illegale Abwasserentsorgung schon 30 Jahre und länger besteht (Gewohnheitsrecht ist hier nicht relevant bzw durchsetzbar..
Das stimmt nur bedingt - denn : Der "Anschluss" des Nachbarn wurde später an unseren angeschlossen - auf unserem Grundstück . Dies haben wir erst später von der Gemeinde erfahren. So bleibt sein Anschluss - und unsere Wasserrohre bleiben wo sie sind. Gut so !
Aber danke !
Aber die gute Nachbarschaft ist dahin!?
Kaum zu glauben, womit sich manche Menschen Stress machen :-/
Hoffentlich hat Dein Nachbar aus dem Quatsch gelernt und verhält sich in Zukunft friedlicher!
Liebe Grüße ;-)
darf er auf keinen Fall, evtl. kannst du ihn fuer diese Androhung schon belangen.
Danke - aber "ich" möchte nicht noch mehr Ärger ! LG Elke
Vielen Dank - morgen gehts zum Amt ! LG Elke