Hof mit anderen teilen?
Ich habe vor 6 Jahren eine Doppelhaushälfte gemietet. Die andere Hälte gehört auch unserem Vermieter. Diese Hälfte hat an jeder Wohnung einen großen Balkon. An unserer Haushälfte ist keine Möglichkeit auszusitzen. Da uns das damals nicht gefiel, hat uns der Vermieter den Hof hinter den Häusern zur Nutzung überlassen. Das würde nicht im Mietvertrag festgehalten. Nun nach 6 Jahren ist im Nebenhaus ein neuer Mieter eingezogen.Bei ihm steht im Mietvertrag drin, dass er die Hälfte vom Hof nutzen darf und ich soll jetzt meine Sachen da wegräumen.Ich habe mich geweigert. Kennt sich jemand mit so einem Sachverhalt aus?
5 Antworten
Wenn dieser Teil nur zur Nutzung überlassen wurde und nicht Bestandteil des Mietvertrags ist, kann der Vermieter diese Nutzung auch widerrufen.
Selbst wenn nicht. Die mündliche Zusage könnt ihr auch schwer nachweisen.
Versuchs mit "Gewohnheitsrecht".
Keine Chance. So etwas gibt es nicht im Mietrecht.
Bei dem untauglichen Versuch dürfte es bleiben. Hier handelt es sich eindeutig um legitime Rückgabeaufforderung des Eigentümers seiner unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung (Leihe) n. § 604 III BGB :-O
Ja, sehr gut. Alles, was nicht schriftlich festgehalten wurde, zählt letztlich nichts. Im Mietrecht gibt es kein Gewohnheitsrecht. Was Du erlaubterweise in den letzten Jahren aufgrund mündlicher Vereinbarung nutzen konntest, war nur widerruflich und der Widerruf ist jetzt erfolgt, wenn auch nicht direkt.
Wenn Dich der Vermieter aufgefordert hat, Dein Zeug jetzt wegzuräumen, musst Du das so hinnehmen. Wenn es der andere Mieter war, erst einmal nicht. Da solltest Du dann erst einmal Deinen Vermieter fragen, ob er das auch so sieht.
Aber vermutlich läuft es darauf hinaus, dass Du jetzt nur noch einen Teil des Hofes für Dich nutzen kannst und der andere Teil gehört nun zur exklusiven Nutzung dem anderen Mieter. Lass Dir aber wenigstens jetzt die aktuelle Aufteilung schriftlich geben, nicht dass Dein Vermieter Dich noch weiter aus dem Hof verdrängt.
Kennt sich jemand mit so einem Sachverhalt aus?
Ja. Und die richtige Antwort hast du dir selbst schon gegeben: Wenn eurer Vermieter euch "den Hof hinter den Häusern zur Nutzung überlassen hat", liegt darin de jure unentgeltiche Leihe vor, die er jederzeit zurückfordern darf, § 604 Abs. 3 BGB :-O
Auch erst nach 6 Jahren und mit Einzg eines Nachmieters, dem der halbe Hof - im Gegensatz zu euch - entgeltlich vermietet wurde.
Ich habe mich geweigert
Zu Unrecht. Willst du es tatsächlich auf schriftliches Räumungsverlangen mit qualif. Abmahnung, kostenträchtiger Beseitgung in Ersatzvornahme und fristloser Kündigung des Mietverhältnisses ankommen lassen?
hat uns der Vermieter den Hof hinter den Häusern zur Nutzung überlassen. Das würde nicht im Mietvertrag festgehalten.
Dann wirst du wahrscheinlich nicht nachweisen koennen, dass die Hofnutzung Bestandteil der Mietsache ist. Der Vermieter wird sich auf den Standpunkt stellen, dass er die Nutzung bislang geduldet hat, dies aber jetzt nicht mehr tut.