Mietminderung kein Warmwasser und Heizung!
Hallo liebe Leute,
Also folgendes Problem, Wir haben kein Öl mehr in den Tanks.. Über die Heizungsanlage wird auch das Warmwasser aufbereitet... wir haben die Hausverwaltung schon in Kenntnis gesetzt das kein Öl mehr vorhanden ist bis jetzt keine Reaktion seitens der Hausverwaltung wir haben 2 Kleine kinder und Ohne Heizung und Warmwasser sehr bescheiden, da es auch abend noch sehr kalt in den Kinderzimmer ist.
Wenn nichts weiter passiert wieviel kann man Mindern an Miete
Danke
6 Antworten
Vorgehen: immer schriftlich (Einwurfeinschreiben)
1) die Vermieter/Verwaltung auf den Missstand hinweisen.
2) eine Frist von ca. 10 Tagen setzen
3) die Mietminderung für diese Zeit um 30 % ankündigen, die mit der nächsten Mietzahlung dann verrechnet wird.
Zur Berechnung:
Kaltmiete/30 - Tagesmiete. Davon 30 % errechnen und mit der Zahl der Tage, die keine Warmwasserversorgung möglich war, multiplizieren.
Beispiel: Miete 450 € - das sind pro Tag 15 €. Davon 30 % sind 4,50 €. Die Heizung fiel 10 Tage aus: 45 € beim nächsten Mal abziehen.
WICHTIG: Mietminderung erst nach der Aufforderung möglich, den Mangel abzustellen.
Also: Gestern gemeldet - erst ab heute abzuziehen!
Bis dahin: Wasser auf dem Herd erwärmen - Heizlüfter besorgen - Kosten dafür aufschreiben! Erstatten lassen!
Danke, Lennard, für die Rückmeldung... viel Erfolg!
Bitte Besserwisser65 der Anwalt sagt man Spricht von Total ausfall der Heizungsanlage mit Warmwasser, die Verwaltung müss sich immer vergewissern das ausreichend öl da ist und nicht die Mieter.
@Lennard: Das sehe ich genauso! Der Verwalter/Besitzer ist dafür zuständig - regelmäßige Kontrolle der Heizungsanlage (durch Fachfirma), der Ölvorräte (durch Hausmeister, Verwalter)...
Die MIETE darfst du gar nicht kürzen!
Ich verstehe das Mietrecht so: Zur Miete gehört, dass die Wasser- und Heizungsversorgung sichergestellt ist. Die Nebenkosten sind zusätzliche, nachgewiesene Ausgaben, die je nach Verbrauch zu zahlen sind. Kein warmes Wasser - kein verbrauchtes warmes Wasser - keine Nebenkosten dafür. Wieso dann hier abziehen?
googel das mal, dazu gibt es eine Menge Infos im Netz. Nimm eine Seite, wo auch Urteile dazu genannt sind - das ist sicherer.
Danke für deine antwort haben schon das netzt durch geschaut da, sind viele Möglichkeiten alles umstritten was man kürzen darf, einmal steht 15 % woanders steht wieder 50 % darum habe ich es hier mal reingestellt
Habt ihr erst Bescheid gegeben, als die Tanks schon leer waren oder rechtzeitig? 5 % der Betriebskosten könnt ihr kürzen - aber auf ein Extra-Konto legen und VORHER den Vermieter zur Ölbeschaffung eine Frist geben... Es lohnt nicht!
also 5 % kann ich mir nicht vorstellen, da wir kein Warmwasser in der ganzen WOHNUNG haben weil alles über die Heizungsanlage geht....
Einfach mal den Mieterbund anrufen !
Wenn du ein Einfamilienhaus hast, musst du selbst für Öl sorgen.
3 familienhaus
Dann ist der Vermieter dran Öl zu bestellen. Ihr solltet (sofern Ihr keinen Hausmeister habt) jemanden auswählen, der regelmäßig nach dem Öl schaut und der Verwaltung rechtzeitig mitteilt, dass Ihr Öl braucht. (Habe ich in einer Wohnung auch mal gemacht) Dann passiert euch das nicht mehr.
also zur aufklärung habe jetzt mal ein anwalt angerufen und mir Infomationen eingeholt laut aussage des anwaltes reicht, Telefonische Kenntnisnahme , Und wenn sie keine Öl beschaffen kann ich eine Mietminderung von 50% mindern, das über die Heizungsanlage das Wasser aufbereitet würd
danke für eure antworten