Wer ist zuständig Vermieter oder Hausverwalter?
Hallo,
seit vorgestern Abend geht bei uns die Heizung und das Warmwasser nicht. Gestern morgen habe ich meinen Vermieter darüber informiert. Da meinte er erst mal, er sei nicht die Hausverwaltung und somit nicht zuständig. Aber sein Schwiegersoh (der auch bei uns im Haus wohnt) wäre schon gucken gegangen. Muss ich die Hausverwaltung darüber informieren, obwohl ich nur zur Miete wohne? Der Vermieter wohnt direkt hiner uns, er hat einen Schlüssel für den Heizungsraum, die Hausverwaltung ist 15 km weit entfernt.
Auch habe ich gehört, wenn man die Hausverwaltung damit beauftragt, fallen zusätzliche Kosten an, stimmt das? Muss ich die tragen? Generell dachte ich, das mich die Hausverwaltung nichts angeht, sondern nur für die Eigentümer zuständig ist.
Heute geht das Warmwasser und Heizung immer noch nicht, auch meldet sich bei mir niemand um mir zu sagen was unternommen wird und wann ich wieder mit warmem Wasser rechnen kann. Wer muss hier was tun?
Ich danke euch schonmal für eure Antwort.
1 Antwort
Natürlich ist der Vermieter zuständig.
Dieser hat die Hausverwaltung zwar damit beauftragt, sich um die komplette Verwaltung zu kümmern, dass ändert jedoch nichts daran, dass der Vermieter dein Vertragspartner und somit auch zuständig ist.
Wenn die Hausverwaltung einen Installateur beauftragt, die Heizung wieder in Gang zu setzen, dann sind auch diese Kosten vom Vermieter zu tragen. Du hast schließlich eine beheizbare Wohnung gemietet. Fällt die Beheizung aus, ist die Wohnung nicht im vertragsgemäßen Zustand.
Das hat zum einen zur Konsequenz, dass dein Vermieter zuständig ist (auch wenn er im Innenverhältnis der Hausverwaltung diese Zuständigkeit übertragen hat). Zum anderen kannst du bei Untätigkeit selbst für eine Beheizung sorgen (z. B. einen günstigen Heizlüfter mieten ggf. auch kaufen), bzw. auch die Miete mindern.