Mietminderung wenn Heizungsreperatur länger dauert?

10 Antworten

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Wir sind nun 3 Tage ohne Heizung und Warmwasser. Aktuell haben wir draufen ca -1° C.

Schriftlich per Einwurfeinschreiben dem Vermieter den Mangel mitteilen und eine Frist (datumsgenau) zur Behebung setzen.

Aktuell haben wir draufen ca -1° C.

nicht die Außentemperatur ist für die Höhe der Mietminderung entscheidend, sondern die Innentemperatur.

Generell kann aber bei einem Heiz- und Warmwasserausfall im Winter eine Mietminderung von 100% vorgenommen werden.

Diese berechnet sich anteilig nach der Dauer:

Beispiel: Miete 500,- inkl. Nebenkosten Heizungsausfall: 1 Woche

500,- : 30 x 7 = 116 € Mietminderung

Gemäß BGH Urteil wird die Mietminderung nicht nur von der Kaltmiete, sondern von der Bruttomiete (Warmmiete) vorgenommen.

IronofDesert 
Beitragsersteller
 17.01.2013, 12:03

Danke.

Aktuell haben wir im Wohnzimmer eine Temperatur von 13,6 °C, im Schlafzimmer ist noch kälter.

Da unser Vermieter weggezocken ist besteht aktuell die Kommunikation durch SMS und Telefon. Kann man sich auch auf eine SMS berufen?

Was für eine Frist wäre denn angebracht wenn bereits mit der Reperatur begonnen wurde aber wie bereits gesagt durch ein fehlendes Ersatzteil die Heizung nicht mehr ingang gesetzt werden kann?

Det1965  17.01.2013, 12:06
@IronofDesert

Persönliche Meinung!

Für mich ist eine Unterhaltung per SMS bei so einem wichtigen Problem irgendwie zu primitiv. Telefon ja und durch E-Mail bestätigen lassen aber nicht mit SMS.

Nemisis2010  17.01.2013, 12:16
@Det1965

nein eine SMS und eine email entfaltet keine rechtliche Wirkung und ein Telefongespräch kann man abstreiten.

Frist 2 Tage

Diddy57  17.01.2013, 12:56
@Nemisis2010

..eine D-Mail schon,deshalb wurde sie eingeführt.

Nemisis2010  17.01.2013, 12:59
@Diddy57

wir haben das beim RA immer so gemacht - vorab per email oder Fax das Schreiben, danach ging das Einwurfeinschreiben mit der Post raus - wichtig ist ja auch die Unterschrift.

Eine Mietminderung kommt immer dann in Betracht, wenn es zu fühlbaren Beeinträchtigungen der Gebrauchsfähigkeit der Mietsache kommt, unabhängig davon, ob Modernisierungsarbeiten oder Reparaturarbeiten anstehen.

3 Tage sind noch im Rahmen, ist zwar ärgerlich aber manchmal nicht zu ändern. Da kannst du nix mindern.

MosqitoKiller  17.01.2013, 11:55

Unsinn, eine Mietminderung ist von einem Mangel abhängig, aber nicht von einer Mindestdauer...

Man könnte die Miete in einer unbeheizten Wohnung im Winter theoretisch um 100 % kürzen, weil die Wohnung dann unbewohnbar ist.

Allerdings könnte man auch mit 2 - 3 Elektroheizern das Problem selbst verringern, die Laufzeit der Geräte aufschreiben und die Mehrkosten des Stromes dem Vermieter in Rechnung stellen.

Und du mußt sofort den Vermieter informieren, dass er sich was einfallen lassen soll und dabei erzählst du ihm von dem Tip mit den Elektroheizgeräten.

IronofDesert 
Beitragsersteller
 17.01.2013, 11:53

Wir müssen uns bereits mit solchen Heizern behelfen.

Das Problem ist aber auch das Warme Wasser wodurch duschen zu einer Qual wird