Boiler kaputt. Zahlt Mieter oder Vermieter?
Hallo!
Ich bin im Mai 2010 in eine Genossenschaftswohnung gezogen und ein Boiler für Heizung und Warmwasser war schon vorhanden. Jedoch ist dieser Boiler knapp 27 jahre alt und gestern ist mir die therme insofern kaputt geworden, dass ich nicht mehr heizen kann. Warmwasser ist jedoch vorhanden.
Jetzt ist die Frage, ob die Hausverwaltung (Genossenschaftsanbieter) oder ich den Boiler auf eigene Kosten tauschen muss?!
Danke und LG
6 Antworten
Kleine Rep bis zu einer bestimmten Summe muß man meist selbst bezahlen, aber ein neuer Boiler ist keine kleine Sache, also melden, muß Vermieter zahlen.
Dies ist voraussichtlich keine Kleinreparatur, selbst wenn die Rechnungssumme unter diesem Betrag bleibt...
Vermieter, auf jeden Fall.
Dankeschön
Der Vermieter hat lt. Gesetz die Wohnung während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand an den Mieter zu übergeben und zu erhalten. Daraus folgt bei dir, dass der V. hier auf seine Kosten den Mangel abzustellen hat. Du musst ihm den Mangel schriftlich und nachweisbar per Einwurfeinschreiben mit Fristsetzung (max. 1 Woche) anzeigen und dabei zugleich ankündigen, dass du bei Verzug selbst Abhilfe beauftragen und die Kosten ab übernächstem Monat mit der lfd. Mietzahlung aufrechnen wirst. Das ist der juristisch korrekte Weg. Wenn du das aber bereits mit einem Telefonat hinbekommst, ist das O.K. Unter Kleinrep. fällt die Sache niemals, auch anteilig darfst du nicht belastet werden.
Getauscht werden muss er nicht unbedingt, er muss repariert werden, die Kosten dafür trägt der Vermieter...
Der Boiler (Therme) muss vom Vermieter getauscht werden. Die Kosten einer Fachfirma, und nur eine solche kann den Austausch vornehmen, sowie die Kosten an Material und Neuanschaffung übersteigen die Mieterselbstbeteiligung bei weitem. Weiterhin handelt es sich hier nicht um eine Reparatur, sondenr um eine Sanierung. Die trägst Du eh nicht.
das steht im Mietvertrag. So in etwa Summe pro Rechnung 100,- € und im jahr nicht über 8% der nettomiete