Wohnungskauf > Heizung sowie Warmwasser nicht getrennt bei den Parteien?
Hallo,
wir stehen kurz vor dem Erwerb einer Eigentumswohnungin einem Zwei-Parteien Haus ( EG und OG).
Das Haus wurde die Jahre zuvor von einer Familie bewohnt, nun sind es zwei getrennte Parteien.
Problem an der ganzen Sache, Warmwasser sowie Heizung sind nicht getrennt. Dadurch ist eine genaue Abrechnung nicht möglich. Desweiteren sind Wasser sowie Stromzähler auch nicht getrennt voneinander.
Dadurch läuft quasi Allgemein Strom Keller + Heizung + Wohnung 1 auf den einen Stromzähler, Wohnung 2 auf einen anderen.
Meine Frage hierbei wäre, muss die Trennung von dem Verkäufer noch getätigt werden oder ist dies Sache des Erwerbers, alternativ sollte dies dann auf den Kaufpreis umgelegt werden (Minderung) ?
Für die Vollständige Trennung der Heizungsanlage sowie Warmwasser, aber auch Strom liegt ein Angebot von knappen 8000€ vor.
Vielen Dank für Anregungen & Meinungen
6 Antworten
Ich bin der Meinung, wer eine Wohnung / Haus verkauft, hat dies ordnungsgemäß zu leisten. Ich verkaufe auch kein Auto ohne Lenkrad und Räder. Heißt, der Verkäufer hat für einen Vertragsgemäßen Zustand zu sorgen.
Des weiteren möchte ich folgendes Anmerken : 8000.-- € ist zu viel. Es gibt nachstehende Möglichkeit : In einer der Wohnung einen Wasserzähler anbringen, die Differenz zahlt der Andere, was logisch klingt. Stromzähler sind generell zu trennen.
Ganz wichtig, erkundigt euch mal bei " Ista ". Ich arbeite mit der Fa. zusammen, die bringen an die Heizkörper Wärmezähler an, entsprechend wird auch Warmwasser und Strom für die Heizungsanlage berechnet. Einfach mal anfragen, denn wer nicht fragt, bekommt keine Antwort. Ich denke, falls ihr mit dem Verkäufer keine Lösung findet, meinem Vorschlag ( Ista ) nach zu gehen.
Dann kann man normalerweise Wärmemengenzähler im Fußbodenverteiler einbauen.
Habt ihr euch denn mal bei Ista erkundigt ? Vielleicht haben die auch eine andere Lösung.Und wenn nicht Ista, es gibt auch andere Firmen die so etwas machen. Leider fällt mit z.Zt. keine ein, aber im Netz findet man bestimmt eine.
Wenn der Verkäufer mehrere Kaufinteressenten hat und die anderen würden es aus eigener Tasche zahlen, werdet ihr das Haus nicht bekommen. Wenn ihr die einzigen Interessenten seid, könnt ihr mit dem Verkäufer reden, evtl halbe halbe
Also der momentane Eigentümer ist verstorben. Mit dem Eigentümer der anderen Wohnung haben wir gesprochen, er meinte ganz klar das das Aufgabe der Verkäufer sei. Es gibt wohl momentan keine anderen Interessenten. Auf der Wohnung sind noch Altlasten, dadurch möchte die Bank das ganze so schnell wie möglich verkauft haben!
Es gibt Billigere lösungen zb Algemeinstrom wird dan dur 2 geteilt und das warme wasser bzw de heizung kann man auch nach verbrauch abrechnen lassen dazu mus zb nur ein zb digitales ablesegerät an den heizkörpern die dan auch eine firma extern auslesen kann das geht bestimmt auch fürs warme wasser!!
Fußbodebheizung ist aber im gesamten Haus. Allgemein Strom hat nicht mal einen eigenen Zähler
wir stehen kurz vor dem Erwerb einer Eigentumswohnungin einem Zwei-Parteien Haus ( EG und OG). ...
Meine Frage hierbei wäre, muss die Trennung von dem Verkäufer noch getätigt werden oder ist dies Sache des Erwerbers, alternativ sollte dies dann auf den Kaufpreis umgelegt werden (Minderung) ?
Es gilt hier die Vertragsfreiheit.
Es sollte im Kaufvertrag natürlich klar geregelt werden. Hierbei kann sich der Verkäufer verpflichten, diesen Mangel noch abzustellen, oder der Käufer kann den Mangel als gegeben akzeptieren und dann selbst abstellen.
Die Kosten gehen natürlich im Endeffekt zu Lasten des Verkäufers, denn die Immobilie ist in den Zustand in der sie der Verkäufer aktuell hat weniger wert. Wenn der Mangel nicht durch den Verkäufer beseitigt werden soll, dann muß natürlich der Kaufpreis entsprechend niedriger angesetzt werden.
Das ergibt für den Käufer einen wenn auch geringen Vorteil, da Steuern und Notargebühren sich dann nach den geringeren Wert richten.
ihr müsst eventuell die Heizung austauschen ENEV bei Eigentümmer wechsel hagkt mal beim Kaminkehrer nach,vorsicht beim diesem Hauskauf Bezirksschornsteinfeger Bezirksbevolmächtigen nachfragen
Vielen Dank für dieAntwort.
Ista ist nicht möglich da das komplette Haus Fußbodenheizung hat.