Heizung funktioniert nicht - Wie setzt man das Schreiben um Mietminderung am besten auf?

8 Antworten

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Hallo,

ich kann Dir meinen Rat geben, wie meiner Meinung nach der richtige Weg ist.

Wichtigstes Gebot: Immer sachlich und freundlich schreiben!

Ein übliches Schreiben enthält den vollständigen Absender mit Datum und die vollständige Adresse des Eigentümers oder des zuständigen Verwalters. Im Betreff kommt eine Kurzbeschreibung des Anlieges. In dem Fall die Aufforderung zur Mängelbeseitigung und der Bezug auf die vorangeganenen Gespräche, Telefonate und/oder E-mails sowie den Hinweis auf die bisherige Untätigkeit. Der Ansprechpartner wird namentlich angeredet. Im Schreiben selbst wird noch einmal ausführlich der Inhalt des Betreffs geschildert. Wichtig ist zunächst einmal die Tatsache, dass eine Bekanntgabe des Mangels und die Aufforderung desselben bereits (mit Datum) erfolgt ist und bisher seitens des Eigentümers keine Abhilfe geschaffen wurde. Auch der Hinweis auf die vom Vermieter geforderten erfolglosen (und dummen!) Tätigkeiten (gegen die Heizung klopfen, Wasser ablassen) sollte erfolgen. Dann muss unbedingt noch einmal ganz klar und deutlich formuliert werden, was genau erwartet wird. Z.B. die Begutachtung und Mängelbeseitigung. Dabei muss eine Frist gesetzt werden. Außerdem muss das Schreiben eine Mietminderung ankündigen, die im Falle der Nichtbeseitigung des Mangels zum Tragen kommt. Das Schreiben muss natürlich per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt werden. Ich empfehle den Kontakt zum Mieterverein. Dort arbeiten auch Anwälte.

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass dies hier ein Ratgeberforum ist und verbindliche Rechtsberatungen auf solchen Seiten an sich nicht erlaubt sind.

Wende dich an den Mieterbund oder wenn du dort nicht Mitglied bist, an die Verbraucherzentrale.Die setzen die Schreiben auf, mit den entsprechenden Fristen an deinen Vermieter usw. damit alles seine Ordnung hat und du die Mietminderung ggf. rechtens durchführen lassen darfst. Ansonsten droht dir die fristlose Kündigung

da gibt es Vorlagen im Net.Geh mal auf die Mieterseiten.Immoscout oder so.

Mir drängt sich der Eindruck auf, daß mit dem "regelmäßig gegen die Heizungen klopfen" ehr gemeint ist, daß ihr selbst das Problem einfach beseitigen könnt. Dazu muß man wissen, daß sich die Thermostatregler recht einfach abschrauben lassen und der dann zum Vorschein kommende Stift durch mehrmaliges Drücken mt einem geeigneten Werkzeug wieder gängig gemacht wird. Anschließend den Regler wieder aufschrauben - dauert keine 5 Minuten. Dies ist insbesondere deshalb zu vermuten, weil nur 2 Heizkörper nicht funktionieren. Also bitte erst mal testen, bevor böse Briefe geschrieben werden. Leider hat sich der Vermieter da nicht klar genug ausgedrückt, oder gedacht daß ihr diesen typischen Fehler kennt.

Uschi2011  29.01.2012, 00:36

Dazu muß man wissen,

Man muss überhaupt nichts wissen. Der Eigentümer ist verpflichtet, sich um die Angelegenheit zu kümmern. D.h. der Mangel muss zunächst einmal begutachtet werden, bevor überhaupt irgendwelche Vorschläge gemacht werden können. Und wenn, dann muss das klar und deutlich geschehen. Man sollte natürlich eine schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung machen. Böse müssen die Briefe natürlich nicht sein. In dem Punkt stimme ich Dir zu.

E-Mails helfen nicht! Sie müssen Einschreiben schicken mit Einschreiben, so dass sie den Zugang nachweisen können. Dort teilen sie den Mangel noch einmal mit und setzen eine Frist von vier Tagen zur Beseitigung. Kündigen Sie an, dass nach fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme durchgeführt wird. Sie müssten dann selbst einen Handwerker beauftragen, der die Heizung repariert. Die Kosten dafür müssen sie erst einmal bezahlen und ziehen sie von der Miete ab. Mietminderung können Sie machen ab dem Zeitpunkt der ersten Meldung des mangels. Die Räume, die nicht mindestens auf 18° haltbar sind, sind nicht bewohnbar. für Nicht bewohnbaren Wohnraum brauchen Sie keine Miete zu zahlen. Rechnen Sie die Quadratmeter ihrer Wohnung aus und die Quadratmeter nicht benutzbaren Räume und ermitteln Sie so die Summe, die sie mindern. Das teilen sie dem Vermieter ebenfalls schriftlich mit und mindern die Miete ab dem nächsten Monat.