Mietminderung bei defekten Kühlschrank
Hallo, ich habe seit 25.07.2014 keinen funktionierenden Kühlschrank. Zu meiner angemieteten Wohnung gehört eine Einbauküche und eigentlich auch ein funktionstüchtiger Kühlschrank. Ich meldetet den Mangel gleich an dem Tag der Hausverwaltung. Am 29.07.2014 wurde von einer Reparaturfirma festgestellt, dass der Kühlschrank nicht mehr zu reparieren geht. Ich hatte gleich am nächsten Tag angerufen und mir wurde gesagt, es wird sich dadrum gekümmert. Der Eigentümer der Wohnung musste kontaktiert werden und der muss entscheiden, welches Gerät ich bekomme. Der Eigentümer meldetet sich aber dadrauf nicht und die Zuständige von der Hausverwaltung hackte nicht nach und machte Druck. Am 4.8.2014 schickte ich ein Fax zur Hausverwaltung mit der bitte, dass schnell was passiert. Nachdem ich der Hausverwaltung das Fax geschickt hatte, rief ich am nächsten Tag an und machte Druck. Am 06.08.2014 erfuhr ich das der Auftrag für ein Austauschgerät an eine beauftragte Kleingerätefirma raus gegangen ist. Das Problem ist nur, es ist ein Gerät, wo die Lieferung über eine Woche dauert. Die Hausverwaltungsfirma konnte da aber nicht wirklich eine Beschleunigung bewirken. Ein Gerät für die Übergangszeit steht mir auch nicht zur Verfügung. Das heißt ich habe über 3 Wochen keinen funktionierenden Kühlschrank und die Aussentemperaturen lassen keine Lagerung zu. In wieweit kann ich die Miete jetzt mindern? Es ist ja eine Beeinträchtigung.
3 Antworten
Mietminderung richtet sich immer nach der fehlenden Nutzbarkeit der Wohnung. Durch einen fehlenden Kühlschrank ist Wohnung trotzdem immer noch voll nutzbar.
Daher kann man nur um 2-3% die Miete mindern und das nur, weil der Kühlschrank Bestandteil der Mietsache ist.
Vergleiche das hier mal:
http://www.mietrecht-hilfe.de/mietrecht-forum/miete/879-mietminderung-auf-grund-eines-defekten-kuehlschranks.html
Dankeschön für die Hilfe.
Ich meldetet den Mangel gleich an dem Tag der Hausverwaltung. Am 29.07.2014 wurde von einer Reparaturfirma festgestellt, dass der Kühlschrank nicht mehr zu reparieren geht. Ich hatte gleich am nächsten Tag angerufen und mir wurde gesagt, es wird sich dadrum gekümmert.
Vorsorglich sollte man immer eine Mängelanzeige schrifftlich machen.
Da ja jemand da war der sich das Gerät angeschaut hat, ist das ja ein Bewies dafür, dass die Mängelanzeige gemacht wurde.
Die Miete kann ab dem Tag der Mängelanzeige angemessen gemindert werden.
Das heißt ich habe über 3 Wochen keinen funktionierenden Kühlschrank und die Aussentemperaturen lassen keine Lagerung zu. In wieweit kann ich die Miete jetzt mindern?
Die Höhe einer Minderung sollte ein Anwalt oder Mieterbund festlegen.
MfG
Johnny
Hallo, es geht bei max. 5 Prozent Mietminderung bei einer Kaltmiete von 500 Euro dann um ca. 20 Euro, eher wohl um ca. 10 Euro. Ist die Frage, ob man daraus eine große Sache macht. Klar, 10-20 Euro sind auch Geld, ich würde ein Schreiben aufsetzen und schriftlich darauf aufmerksam machen, dass du auf einen Ausgleich verzichtest.
Dankeschön für die Hilfe.