Mietminderung bei defekten Kühlschrank

3 Antworten

Mietminderung richtet sich immer nach der fehlenden Nutzbarkeit der Wohnung. Durch einen fehlenden Kühlschrank ist Wohnung trotzdem immer noch voll nutzbar.

Daher kann man nur um 2-3% die Miete mindern und das nur, weil der Kühlschrank Bestandteil der Mietsache ist.

Vergleiche das hier mal:
http://www.mietrecht-hilfe.de/mietrecht-forum/miete/879-mietminderung-auf-grund-eines-defekten-kuehlschranks.html

Julia5643 
Beitragsersteller
 07.08.2014, 21:11

Dankeschön für die Hilfe.

Ich meldetet den Mangel gleich an dem Tag der Hausverwaltung. Am 29.07.2014 wurde von einer Reparaturfirma festgestellt, dass der Kühlschrank nicht mehr zu reparieren geht. Ich hatte gleich am nächsten Tag angerufen und mir wurde gesagt, es wird sich dadrum gekümmert.

Vorsorglich sollte man immer eine Mängelanzeige schrifftlich machen.

Da ja jemand da war der sich das Gerät angeschaut hat, ist das ja ein Bewies dafür, dass die Mängelanzeige gemacht wurde.

Die Miete kann ab dem Tag der Mängelanzeige angemessen gemindert werden.

Das heißt ich habe über 3 Wochen keinen funktionierenden Kühlschrank und die Aussentemperaturen lassen keine Lagerung zu. In wieweit kann ich die Miete jetzt mindern?

Die Höhe einer Minderung sollte ein Anwalt oder Mieterbund festlegen.

MfG

Johnny

Hallo, es geht bei max. 5 Prozent Mietminderung bei einer Kaltmiete von 500 Euro dann um ca. 20 Euro, eher wohl um ca. 10 Euro. Ist die Frage, ob man daraus eine große Sache macht. Klar, 10-20 Euro sind auch Geld, ich würde ein Schreiben aufsetzen und schriftlich darauf aufmerksam machen, dass du auf einen Ausgleich verzichtest.

Julia5643 
Beitragsersteller
 07.08.2014, 21:10

Dankeschön für die Hilfe.