Mietminderung bei Warmwasserausfall gerechtfertigt?

6 Antworten

Wenn das Problem schon so lange bekannt ist. Also in dem Falle hätten sich die Eigentümer besser drum kümmern müssen und das schon vor Jahren beheben können. Das ist ein Problem, was denen ihr Eigentum stark im Wert mindert. Sollten sie das Haus verkaufen und es dem neuen Käufer vorenthalten, bekämen sie nach heutigem Recht Probleme. Das sollten sie bedenken. Ein gutes Argument.

Da ein einfacher Techniker wohl nicht ausreicht muß eine andere Firma das System überprüfen, komplett. Das wird zwar teuer, aber behebt den Ärger mit den Mietern.

Zudem ein Tag zwei ohne heißes Wasser ist erträglich, aber immer wieder, da muß man mal Mietminderung einsetzen, wie viel das genau ist. Da sollte man sich mal beim Mieterschutzbund erkundigen. Den Wisch mitnehmen.

(((Mit meiner Heizung habe ich ab und zu Probleme, sie ist alt und ein wenig Wasser geht immer verloren. Dann fängt es an zu gluckern. Im Winter werden die oberen Räume kalt. Dazu kommt das die 40 Jahre alten Kunststoffrohre im Boden Sauerstoff einlassen, gering, aber die Stahlrohre rosten und in der Heizanlage ist ein brauner Schlamm mit einer Konsistenz von Honig. Dieser Rost nagt am Kessel & wenn er zuviel wird beeinträchtigt er das Heißwasser. Dann muß die Suppe in den Ausguss. ))

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( Falls eine Absicht zum Vergraulen der Mieter dahinter steht, man weiß ja nicht wo das Gebäude steht und ob da was zu verdienen wäre - also der Gedanke ganz weit hinten im Kopf)

Das Schreiben ist eine Frechheit sondergleichen.

Selbstverständlich darfst wegen dieses gravierenden Mangels erheblich die Miete mindern. Ausgehend von der Bruttomiete ist eine Quote von 10 % angemessen und das ab Kenntnis des Vermieters von dem Mangel.

Setze dem Vermieter eine Frist von zwei Wochen zur Abstellung des Mangels und kündige dabei an, dass du bei Verfristung zusätzlich zur Mietminderung über weitere dreißig Prozent der Bruttomiete das Zurückbehaltungsrecht ab nächstem Monat ausüben wirst. Der Zurückbehalt ist, anders als die Mietminderung, nach Behebung des Mangels  nahzuzahlen.

... nö, denn die lieben Vermieter haben weder Termin/Fristablauf noch eine Aufforderung bekommen, das Problem zu lösen, welches die Fachleute ja nicht einmal finden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn der Mangel schon 10 Jahre besteht....das sollte ich mal meinen Mietern mitteilen.

Zahlt ihr den üblichen Mietpreis lt. Mietspiegel ? Oder wohnt ihr in einer Abbruchbude ? Unter welchen Voraussetzungen seid ihr dort eingezogen ? Fragen die ich so nicht beantworten kann.

An eurer Stelle würde ich folgendes einleiten :

1.Den VM auffordern, den Schaden / Umstand binnen 14 Tagen zu beheben.

2.Sollte sich nichts verbessert haben, eine Mietminderung in Höhe von 15 % geltend zu machen.

3.Für jeden weiteren Monat ohne Verbesserung 3 - 5 % Mietminderung.

4.Schriftlich ( per Einschreiben / Einwurf ) einreichen. Ihr könnt das Schreiben auch persönlich übergeben, aber den Empfang des Schreibens bestätigen lassen.

Sollte sich der VM nicht veranlasst fühlen den Schaden nach einer gesetzten Frist zu beheben, könnt ihr selbst eine Firma beauftragen ( ist vom Gesetz machbar und legal ). Allerdings - wenn sich der VM nicht auskennt - müsst ihr die Kosten übernehmen und dann vom VM / fordern bzw. einklagen.

Wichtig : Sollte der VM eine neue Heizungsanlage oder wie auch immer installieren, ist das keine Modernisierung ( welche von den Kosten umlegbar ist ), sondern Instandhaltung da der Schaden nachweisbar schon ca. 10 Jahre besteht.

Zu guter letzt hilft dir der § 535 BGB. Daraus kannst du viele Schlüsse ziehen und bei Bedarf dem VM mitteilen.

Meine Mieter sind auch teilweise Schichtarbeiter und duschen auch nachts um 2 Uhr. Mir ist das egal, wenn der Strom ( mehr ist es ja nicht ) für die Gasheizungsanlage rund um die Uhr läuft. Das sind 5 % vom Jahresverbrauch und belastet jeden Mieter jährlich mit ca. 100 €, also ca. 8 -9 € im Monat und damit kann man leben wenn man bedenkt rund um die Uhr Warmwasser zu haben.

Hoffe ich konnte helfen.

ja, kannst du mindern

schleudermaxe  15.04.2019, 08:57

.... aber die "Ersparnis" muss abgezogen werden!

albatros  15.04.2019, 10:32
@schleudermaxe

Welche Ersparnis? Wovon abgezogen?

schleudermaxe  15.04.2019, 10:42
@albatros

... Herstellungskosten WW aus der Wärmeabrechnung, die ja wegfallen.