Frage zum Mietrecht, darf Vermieter die Wasserrechnung einfach durch 2 teilen?
Ich habe mal eine Frage. Haben eine sehr hohe Nachzahlung von Strom und Wasser bekommen. Nun ist es so, dass wir in unserem Haushalt jetzt schon seit geraumer Zeit wirklich darauf achten wenig zu verbrauchen.
Er hat uns das alles schön vorgerechnet und meinte es gibt für das ganze Haus eine Wasseruhr und einen Zähler, das Wasser und alles wäre teurer geworden. Aber es ist ja doppelt soviel wie im letzten Jahr an Nachzahlung und die Miete wurde auch noch erhöht, der ganze Betrag ist so undurchsichtig... Meine erste Frage wäre jetzt: Hat mich als Mieter nicht ein Recht auf eigene Zähler und eine eigene Wasseruhr? Unsereins spart hier wo es geht, bringt aber auch nichts wenn der Vermieter jeden Tag viel heizt und viel verbraucht, da kann man doch nicht einfach die Parteien durch 2 teilen? Mir erscheint das sehr ungerecht.
Danke im Voraus für Antworten!
6 Antworten
Du wohnst in einem Zweifamilienhaus, in dem der Vermieter auch wohnt?
Dann darf der Vermieter das. Du hast kein Recht auf separate Erfassung aller Verbräuche zu bestehen und die Aufteilung aller Verbräuche durch die beiden Wohnparteien ist in Ordnung.
Du kannst Dich natürlich gegen die hohen Kosten zur Wehr setzen. Aufgrund des speziellen Kündigungsrechts (3 Monate längere Kündigungsfrist) könnte es aber sein, dass Du am Ende den kürzeren ziehst.
Der Vermieter lebte im Haus mit seiner Frau, die jetzt aber vor kurzem verstorben ist und sein Sohn hat auch noch eine Wohnung im Erdgeschoss. Wir sind 3 Menschen im Haushalt und bei ihm waren es ja bis vor kurzem auch 3. Trotzdem kann man das doch nicht vergleichen, weil schon allein eine viel größere Fläche beheizt wird.
Wieviele Wohnungen hat das Haus? Bewohnt eine davon der Vermieter?
Grundsätzlich hat der Vermieter Verbräuche durch geeignete Geräte zu ermitteln, idealerweise hat jeder Mieter eigene Wasseruhren und Messgeräte an den Heizungen. Dann gibt es noch die Pflicht, die Kosten anteilig nicht nur nach Verbrauch, sondern auch nach Fläche zu verteilen. Der Vermieter kann zwar auch nur nach Fläche abrechnen (also wie bei euch einfach durch zwei teilen), dann muss er aber auch hinnehmen, dass man als Mieter die Kosten um (ich glaube) 15% mindern kann. Wenn ihr euch nicht so auskennt, geht am besten mal zu einem Mieterverein - das ist nicht so teuer.
Ok, wären es nur 2 Wohnungen, von denen eine Vermieter bewohnt, gäbe es Ausnahmen, wenn sie vereinbart sind. Ist aber hier nicht der Fall. Der Vermieter muss also verbrauchsbezogen abrechnen. Schätzungen und pauschale Verteilungen sind nicht verboten, aber da könnt ihr als Mieter Abzüge vornehmen. Bitte unbedingt Mieterverein konsultieren.
Bisher ging ich von zwei Wohneinheiten aus, aber selbst das ist noch nicht eindeutig. Wenn Sohn und Vermieter einen gemeinsamen Haushalt führen und das Haus irgendwann nicht als Drei-, sondern als Zweifamilienhaus gebaut wurde, ist es vielleicht immer noch ein Zweifamilienhaus. Das müsste genau geklärt werden.
Selbst wenn es sich um ein Haus mit drei Wohneinheiten handelt, kann es sein, dass es so aufwändig ist, die Verbräuche getrennt zu erfassen, dass aus diesem Grund keine getrennte Erfassung erfolgen muss.
Ich kenne das von einem Haus, indem EG und DG eine Einheit bildeten und dazwischen war ein abgetrennter Bereich mit mehreren Wasserentnahmestellen. Als da zwei Wohnungen daraus wurden und es um die getrennte Erfassung ging, stellte sich heraus, dass insgesamt 14 Wasseruhren nötig wären. Die Installation und vor allem die Zählermiete und das Ablesen pro Jahr hätten mehr gekostet, als die dadurch mögliche Einsparung für Wasser- und Kanalgebühren jemals erbracht hätte. Ausgerechnet hat das ein Ingenieur der Techem, einer Firma, die an den 14 Zählern prächtig verdient hätte. Sie haben unter Hinweis auf die mögliche Ausnahme geraten, das lieber bleiben zu lassen.
Bei Strom kann das ganze noch viel komplizierter sein.
Entscheidend für Euch ist, was im Mietvertrag steht.
Und dass die Nachzahlung sich verdoppelt hat, sagt nichts über die Steigerung der Kosten aus, denn Du hast keine Zahlen genannt. Es sagt lediglich darüber was aus, dass Ihr zu wenig vorausbezahlt habt, bzw. der Vermieter zu wenig Vorauszahlung verlangt hat. Das könnt Ihr aber selbst angleichen.
Unter bestimmten Umständen ist es durchaus möglich. Eine Wasseruhr nachträglich zu installieren ist in den meisten Fällen durchaus möglich und wirklich nicht teuer. Spreche ihn darauf an
Was bringt es euch zu sparen wenn der andere tagtäglich Baden geht?
Das ist nur dann nicht teuer, wenn die Installation entsprechend ausgelegt ist. Mit ein wenig Pech muß für jeden Wasserhahn eine eigene Uhr installiert werde, warm und kalt. Speziell bei Häusern, die ursprünglich nicht für Vermietung gebaut worden sind, ist das manchmal nicht so einfach.
Ich habe geschrieben meist. Ich weiß wie sowas aussehen kann da es mein verdammter Job
Okay, ja werde ich tun. Aber so von der Rechtslage her müsste schon ein Recht auf einen eigenen Zähler bestehen, oder?
Nein nicht zwangläufig. Ich bin Anlagenmechaniker und kein Anwalt für Mietrecht. Kann dir nur sagen daß es unter bestimmten Umständen es möglich ist. Sorry
Nein, überhaupt nicht!
Wir wohnen in einem 8 Parteien Haus und bei uns wird nach Personenzahl abgerechnet! - Ansonsten müssten wir zu Zweit genau soviel zahlen wie die Parteri unter uns mit ihren 2 Kindern..
Aber du kannst ja mal den Vermieter fragen ob er einen Nebenzähler installieren lassen würde auf eure Kosten. Geben dass denn die Leitungen her, also gibt es eine Stelle, ab der nur euer Wasserstrang weiterläuft?
Nicht dass dieToiletten, die Küche und das Bad jeweils eigene Wasserstränge haben, denn dann bräuchtest du schon drei Uhren auf deine Kosten...
Die sagte das sie es durch 2 Teilen, also gibt es 2 Wohnungen. Kann mir sehr gut vorstellen das nur ein Strang nach oben geht, kommt öfters Mal vor
Da sie geschrieben haben das ihre Stromrechnung auch teurer geworden ist hat sie evtl ein elektrischen Durchlauferhitzer
Ja, das hab ich auch gelesen. Wäre nett gewesen wenn Sie geschrieben hätte welchen Wasserverbrauch in m3 sie mit wie vielen Personen hat und was der m3 kostet..
Bei Strom kann man leicht jedes Jahr 100€ und mehr sparen, wenn man jährlich wechselt. Aber die halbe Stunde Arbeit ist manchen schon zuviel...
Nein, Du hast kein Recht darauf, da es sich um ein von Eigentümern selbst bewohntes Haus mit nicht mehr als 2 Wohneinheiten handelt.
Meine erste Frage wäre jetzt: Hat mich als Mieter nicht ein Recht auf eigene Zähler und eine eigene Wasseruhr?
Nein. Wenn es sich um ein selbstgenutztes Zweifamilienhaus handelt, in dem die Vermieterwohnung nur für den Sohn räumlich geteilt wurde oder sich der Installationsaufwand nicht rechnet, muss er das nicht. Und wie wollt ihr den Wasserverbrauch eurer Waschmaschine im Keller bezahlen?
Und das ihr mehr bezahlen sollt bedeutet ja nicht, das er und sein Sohn mehr verbraucht haben - ich zahle auch jedes Jahr mehr für Benzin, Obst, Gemüse, verbrauche aber in etwa dasselbe. Er hat es euch doch schön erklärt, dann lest doch mal alle Zahlen, nicht nur den Zahlbetrag :-)
Wohnungswasserzähler für alle Mietwohnungen sind bisher nur im Bundesland Hamburg Pflicht.
Die Umlage der Nebenkosten nach Wohneinheiten ist zulässig wenn vertraglich vereinbart.
Ansonsten muß der VM, wenn nach Verbrauch/Verursachung nicht möglich, nach Wohnfläche abrechnen.
Du schreibst das Haus hat 3 Wohnungen. Dann müßte der VM, wenn er denn nach Wohneinheiten umlegt, doch 3 teilen, nicht durch 2.
Heizkosten müssen übrigens zwingend nach Heizkostenverordnung abgerechnet werden.
Das Haus hat 3 Wohnungen. In einer leben wir, in einer der Vermieter (bis vor kurzem auch seine Frau, aber sie ist vor kurzem verstorben) und in einer Wohnung sein Sohn. wir leben zu dritt in der Wohnung.