Nasse Wand bei Wohnungsübergabe?
Hallo,
ich habe eben eine Schlüssel Übergabe für meine erste eigene Wohnung gehabt. Habe mir die Wohnung in einem Neubau von 2016 vor fast 2 Monaten im noch bezogenen Zustand angeguckt und war soweit zufrieden. Es müffelte nicht und sowieso war die Wohnung auch komplett in Ordnung. Neubau halt. Doch eben bei der Übergabe kam die große Überraschung. Die Ecke vor der die große Couch der Vormieterin stand ist NASS. Die Frau von der Hausverwaltung sagte dazu das sich der Vermieter das schon angeguckt hätte und das wir das nun beobachten müssten. Soweit ist aufjedenfall ja schonmal abgeklärt das die das selbst gesehen haben und ich da nichts für kann. Jetzt stellt sich mir aber die Frage was die da groß beobachten wollen. Muss da nicht sofort was gemacht werden? Trocknen vielleicht? Natürlich behindert das nun auch komplett meine renovierungsarbeiten. Denn die Wand sollte tapeziert werden was nun ja schwer geht. Und wenn die nässe auch im boden ist kann ich ja auch Möbel in dem bereich schonmal komplett vergessen da dann der Boden aufgemacht werden muss. Das wäre ne höllen arbeit. Muss ich jetzt kosten dafür übernehmen? Ich denke ja mal nicht oder? Werde ich entschädigt falls die arbeiten länger dauern als bis zu meinem offiziellen einzug am 01.02.?
Danke schonmal für alle Antworten.
5 Antworten
Da ist entweder noch jede Menge Baufeuchte in der Wand (bei 2016 eher unwahrscheinlich) oder - was schlimmer wäre - eine falsche Fassadendämmung über das Eck (falls Außenwand). Dritter Aspekt wäre falsche Möblierung der Vormieterin, aber wenn da nur eine Couch stand auch eher unwahrscheinlich.
Auf jeden Fall SOFORT an den Vermieter ran (die HV ist da die Falsche) und nach Mangelherkunft und -Beseitigung (inkl. Termin) fragen (schriftlich mit Foto). Der Vermieter muss ggfs. einen Baumangel beim Hersteller anzeigen und dem damit angemessener Frist die Beseitigung ermöglichen. Das wird vor dem 01.02. zu knapp und es ist nicht wirklich akzeptabel, dass Du nach Einzug erstmal Baumaßnahmen dulden sollst.
Die Kosten sind auf jeden Fall NICHT bei Dir. Nur anmelden musst Du den Mangel unverzüglich.
Kompliziert. Scheint eine Undichtigkeit der Fassade zu sein, dass wird zum 01.02. vielleicht repariert, wenn wir vom 01.02.2020 reden.
Erste Maßnahme: Den Innenputz erneuern, am besten mit einem Calciumsilikatputz. Zum einen hat ein schon durchfeuchteter Putz hohe Kapillarkräfte, wird also schnell wieder feucht, Calciumsilikat verhindert aufgrund seines hohen ph-Wertes Schimmelbildung. Das wäre bis zum 01.02.19 machbar. Damit wäre die Wohnung zumindest erst mal nutzbar bis bis zur eigentlichen Ursachenbeseitigung.
Sofort bei HV/VM den Mangel anzeigen, Fristen setzen, alle Kommunikation schriftlich (!) per Post (!!), ggfs, ankündigend die Schreiben als PDF vorab. Ich würde aber erst mal keine Möbel gegen die betroffenen Wände stellen bzw. mit Handbreit Abstand (Hinterlüftung).
Das muss beobachtet werden. Das nenne ich mal eine interessante Aussage um sich zu drücken.
Was soll man da beobachten? Wann die Tapete endlich runter fällt oder wie viel Millimeter am Tag sich das ausbreitet?
Ist das eine Aussenwand? Also Giebelseite? Wenn ja,ist draußen etwas undicht und muss abgedichtet werden,da nützt dir die Innenrenovierung nichts,,,,und nein,das musst nicht du bezahlen
dachte ich mir, da scheint die Fassade undicht zu sein... Und da ist nichts mit beobachten,setze denen morgen eine Frist,bis wann der Schaden behoben sein muss..
Super, danke Dir schonmal für die Antwort. Werden morgen auch nochmal einen Zeugen hinzuziehen und mir Fotos mit der Post schicken um ganz sicher zu sein. Dann werd ich ein schreiben aufsetzen das der Mangel unverzüglich zu beheben ist und ich gleichzeitig eine Mietminderung erwarte da sowohl ein richtiges einrichten als auch leben während eines solches Mangels nicht möglich ist.
ich drücke dir die Daumen
Sieh dir mal die Außenwand von außen an ob dort nicht ein Regenrohr läuft, das undicht ist. Das ist nicht zu dulden sondern muss vor Bezug des Raumes behoben werden.
Die rechte Seite (Ohne Anschlüsse) ist eine Aussenwand, ja. Die andere die Trennwand zur Mietwohnung nebenan.