Mietkaution als Losungswortsparbuch - Wie komme ich als Vermieter an das Losungswort?
Das entsprechende Sparbuch ist im Besitz des Vermieters. Der Mieter ist bereits ausgezogen, behauptet aber, dass er das Losungswort vergessen hat. Vereinbarte Treffen hat der Mieter bereits platzen lassen. Ausgestellt ist es lediglich auf dessen Vornamen.
Wie kommt der Vermieter an das ihm zustehende Geld? Eine Kraftloserklärung wäre ja in diesem Fall vermutlich auch nicht zielführend, oder? Müsste der Vermieter die Mietkaution bzw. das Losungswort einklagen?
Zur Ergänzung: Österreichisches Recht ist maßgeblich
3 Antworten
https://www.jusline.at/31_Sparurkunden_BWG.html
§ 31 Abs. 3 Satz 2
Bankwesengesetz (BWG)Wurde der Vorbehalt durch Angabe eines Losungswortes gemacht, so hat der Vorleger der Sparurkunde bei Verfügungen das Losungswort anzugeben
oder, wenn er hierzu nicht imstande ist, sein Verfügungsrecht über die
Spareinlage nachzuweisen.
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frag doch mal bei der Bank nach was sie stattdessen akzeptieren - eine schriftliche Erklärung des Mieters z.B.
Ausgestellt nur auf den Vornamen. Also in Deutschland unmöglich. Bei Euch denke ich eher auch unwahrscheinlich.
Für die Zukunft, nur Bares ist Wahres. Du bekommst das Geld und legst ein Miet Kautionskonto an.
gar nicht
wenn du klagst, klag gleich auf die kohle, nicht auf das sparbuch
verklag ihn einfach auf das geld, das er dir schuldet