Mietkaution als Losungswortsparbuch - Wie komme ich als Vermieter an das Losungswort?

3 Antworten

https://www.jusline.at/31_Sparurkunden_BWG.html

§ 31 Abs. 3 Satz 2

Bankwesengesetz (BWG)

Wurde der Vorbehalt durch Angabe eines Losungswortes gemacht, so hat der Vorleger der Sparurkunde bei Verfügungen das Losungswort anzugeben
oder, wenn er hierzu nicht imstande ist, sein Verfügungsrecht über die
Spareinlage nachzuweisen.

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frag doch mal bei der Bank nach was sie stattdessen akzeptieren - eine schriftliche Erklärung des Mieters z.B.

Ausgestellt nur auf den Vornamen. Also in Deutschland unmöglich. Bei Euch denke ich eher auch unwahrscheinlich.
Für die Zukunft, nur Bares ist Wahres. Du bekommst das Geld und legst ein Miet Kautionskonto an.

gar nicht

wenn du klagst, klag gleich auf die kohle, nicht auf das sparbuch

verklag ihn einfach auf das geld, das er dir schuldet