Sollte bei Umfirmierung eines Vermieters auf etwas achten?

2 Antworten

Die Kaution hat nichts mit einer Umfirmierung zu tun. Auch im Übrigen ändern sich die gegenseitigen Rechten und Pflichten eines Mietvertrages durch eine Umfirmierung des Vermieters in keiner Weise.

soprahin 
Beitragsersteller
 24.07.2016, 18:47

Mir ging es bei der Kaution darum, ob der Mieter dann evt. nicht mehr an die Kaution kommt. Müßte die auch auf den neuen Firmennamen geändert werden?

marcussummer  24.07.2016, 18:48
@soprahin

Kommt drauf an, wie die Kaution verwahrt wird. Aber der Mieter kann vom Vermieter unabhängig von einer Umfirmierung die Rückerstattung der Kaution verlangen, sobald der Sicherungszweck erledigt ist (regelmäßig nach Auszug, Ablauf der Überprüfungsfrist und eventuell ausstehender Nebenkostenabrechnung).

Umfirmiert?

Was soll das heißen?