Sollte bei Umfirmierung eines Vermieters auf etwas achten?
Wenn ein Vermieter umfirmiert, und eine neue Ermächtigung will, sollte ein Mieter etwas beachten, wie z.B. Kaution?
2 Antworten
Die Kaution hat nichts mit einer Umfirmierung zu tun. Auch im Übrigen ändern sich die gegenseitigen Rechten und Pflichten eines Mietvertrages durch eine Umfirmierung des Vermieters in keiner Weise.
marcussummer
24.07.2016, 18:48
@soprahin
Kommt drauf an, wie die Kaution verwahrt wird. Aber der Mieter kann vom Vermieter unabhängig von einer Umfirmierung die Rückerstattung der Kaution verlangen, sobald der Sicherungszweck erledigt ist (regelmäßig nach Auszug, Ablauf der Überprüfungsfrist und eventuell ausstehender Nebenkostenabrechnung).
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Mietrecht, Vermieter
Umfirmiert?
Was soll das heißen?
Mir ging es bei der Kaution darum, ob der Mieter dann evt. nicht mehr an die Kaution kommt. Müßte die auch auf den neuen Firmennamen geändert werden?