Ist für das Einzahlen der Mietkaution auf ein Sparbuch die Anwesenheit des Mieters in der Bank nötig?
Hallo meine Vermieterin möchte meine Kaution auf ein Sparbuch einzahlen und dafür muss ich unbedingt mit zur Sparkasse kommen. Ich dachte dass das die Abgelegenheit der Vermieter ist und ich mag nicht Unterschriften in einer Bank ablegen, wenn es nicht unbedingt nötig, weil ich nicht besonders gut im durchlesen vor Verträgen bin. Jetzt weiss ich nicht, was ich tun soll. Danke für die Tipps!!
9 Antworten
Es kann möglich sein, dass ein Sparbuch auf deinen Namen angelegt werden soll, und dieses du dann für die Kaution verpfändest. Das wäre vollkommen okay, und dafür ist deine Unterschrift nötig.
Frag am besten vorher nochmal nach, wie genau das die Vermieterin machen will.
Das ist nach der neuen Gesetzgebung tatsächlich bei der Eröffnung eines sog. Mietkautionskontos erforderlich, das der Eigentümer des Kontos eben nicht der Vermieter, sondern der Mieter ist. Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution außerhalb seines Vermögens zu "lagern" und darf diese auch nicht in sein Haushaltsbudget überführen. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten - eine davon ist das Anlegen eines Mietkautionskontos mit einer gegenseitig eingeschränkten Zugriffsmöglichkeit oder auch ein Treuhandkonto. Der Mieter ist aber der Eigentümer der Summe - der Vermieter wird nur dann Eigentümer, wenn es einen Grund zur Kautionsübertragung gibt - Schäden beim Auszug o.ä.
I.d.R. sind das standardisierte Verträge, die dort abgeschlossen werden - da kannst Du also wenig falsch machen, bzw. übersehen. Allerdings solltest Du keinen anderen Dienstleister ins Boot holen, der Dir die Kaution als Darlehen vorschießt - das kostet unnötig Geld.
Dass der Vermieter gemeinsam mit Dir ein Kautionskonto eröffnen möchte spricht daher eher für den Vermieter, denn er hält sich an die gesetzlichen Vorgaben.
Ja, aber wenn du es nicht so gemacht hättest hättest du im schlimmsten Fall die Kaution verlieren können - und ich bin mir sicher, dass diese weit höher als 20 € ist.
dann schau mal hier: https://www.sparkonto.org/mietkautionssparbuch-wie-funktioniert-das/
es gibt ja noch das Treuhandkonto - da musst Du dann nur zustimmen, dass der Vermieter das für Dich anlegt...
bin gerade von der Bank zurück und jetzt ist klar, wieso ich mitkommen sollte. Die Sparkasse erhebt dafür eine Gebühr von 20€... die standardmäßig der Mieter trägt.
.... die Einzahlung ist nicht personengebunden, aber die Kontoeröffnung.
Viel Glück.
Nein, das muss man nicht. Das musste ich noch nie. Vielleicht will der Vermieter, dass du siehst, dass dafür wirklich ein Sparbuch existiert. Unser Vermieter sendet uns davon immer von Zeit zu Zeit Kontoauszüge. Dann hat man ja einen Beweis.
Der Mieter muss nicht anwesend sein dabei
Hallo. Jetzt hast Du allem widersprochen was die anderen geschrieben haben und ich bin wieder bei null :-D keine Ahnung was ich jetzt machen soll... Standardiesierte Verträge können ja genauso tückisch sein, wie indieviduelle, weil der kleine Mann heutzutage standardmäßig über den Tisch gezogen wird. :-(