Mietfrei beim Partner leben - Erstwohnsitzanmeldung?

6 Antworten

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Sie braucht eine sog. "Wohnungsgeberbescheinigung". Da sie bei dir wohnt, bist du auch der Wohnungsgeber und musst ihr somit auch die Bescheinigung ausstellen. Dabei spielt es keine Rolle, ob du Eigentuemer oder Mieter bist. Du musst halt nur der Besitzer sein (was du als Mieter ja auch waerst).

Ein Mietvertrag ist dafuer nicht erforderlich.

Nein, man braucht keinen Mietvertrag. Sonst könnte sich kein Eigentümer je anmelden.

Zur Anmeldung beim EMA benötigt man die Wohnungsgeberbestätigung.

Das hat rein gar nichts damit zu tun, und bestätigt auch nicht, ob zwischen Wohnungsgeber und Wohnungsnehmer ein Mietverhältnis besteht oder nicht.

Mit dieser Bescheinigung bestätigst Du lediglich das Frau ... am ... eingezogen ist, mehr nicht.

Der Eigentümer muss die Anmeldung unterschreiben. Aber nichts zu einem Mietvertrag angeben.

juergen63225  13.06.2022, 21:40

P.S ich denke es besteht juristisch auch ein mündlicher Mietvertrag. Auch ohne Mietzahlung. Im Streifall könnten dann sogar Kündigungsfristen gelten.

Nein, es braucht in Deiner Gemeinde keine Mietbescheinigung, sondern eine Wohnungsgeberbescheinigung - wie überall in D.