Wann muss man seinen Wohnsitz anmelden?

3 Antworten

Also, wer keinen angemeldeten Wohnsitz in Deutschland, doch eine Wohnung angemietet hat, dem steht mächtig Ärger ins Haus. Siehe: http://www.umzug.info/wohnsitz-anmelden.html - Das Problem ist die Vermieterbeschreinigung seit 11/2015, die irgendwann angefordert werden muss, sollte man einen angemeldeten Wohnsitz benötigen. Da lässt sich dann kaum etwas am Datum ändern. Zumindest ich als Vermieter würde das nicht tun, da seitens der Meldebehörden empfindliche Strafen drohen und von der GEZ noch dazu...

aenjen 
Beitragsersteller
 14.02.2016, 15:20

Danke für deine Antwort! GEZ wird für die Wohnung (Dank mir) gezahlt. Er ist war gemeldet, aber halt bei sich Zuhause (Elternhaus), aber hier bei uns in der WG nicht. Könntest du mir sagen, ob man die Vermieterbescheinigung auch braucht, wenn man "nur" den Zweitwohnsitz zum Hauptwohnsitz umändern will?

Ja, es gibt keine Hierarchie zwischen einer Erstwohnsitzanmeldung und einer Nebenwohnsitzanmeldung. Das ist neu im bundesweiten Meldegesetz. Die Fristen sind gleich und auch die Bußgelder bei verspäteter Ummeldung. 

PissedOfGengar  15.02.2016, 07:04

Eine Hierarchie gibt es definitiv nicht. Ausschlaggebend für die Bestimmung von Haupt- und Nebenwohnsitz ist immer, wo sich der Lebensmittelpunkt befindet.

Nach § 17 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG) hat sich jeder der eine Wohnung bezieht innerhalb von 2 Wochen bei der Meldebehörde um- bzw. anzumelden.

Das gilt für eigene Wohnungen sowie für WG's.

Wie könnte das rauskommen?

Relativ einfach. Nach § 19 Abs. 5 BMG kann die Meldebehörde vom Vermieter bzw. vom Hauptmieter Auskunft verlangen, wer alles in der betreffenden Wohnung lebt.

Verschweigt der Hauptmieter dem Vermieter absichtlich weitere Mitbewohner ist dies ein Grund den Mietvertrag außerordentlich zu kündigen. Oder besser gesagt "von heut auf morgen".

Was würde passieren?

Gemäß § 54 Abs 2 Nr 1 BMG und § 54 Abs. 3 Satz 2 BMG, steht auf einen Verstoß gegen die Meldepflicht ein Bußgeld bis zu 1000 EUR. In der Regel staffeln die Behörden ein Bußgeld nach der Länge der Fristversäumung. Also das 8 Monate teurer werden als 2.

Wieder andere Behörden stellen aber auch gar kein Bußgeld aus.