Darf der Hauseigentümer (Schwiegereltern) in dem uns mietfrei zur Verfügung gestellten Wohnraum ohne meine Erlaubnis meine Wohnung betreten?
5 Antworten
Beschreibe doch mal genauer, ob es sich um eine abgeschlossene Wohnung handelt oder um eine Einliegerwohnung in seiner Wohnung oder nur um Zimmer in seiner Wohnung.
Handelt es sich um eine abgeschlossene Wohnung in einem Zweifamilienhaus, das von ihm selbst bewohnt wird?
Grundsätzlich verbietet eigentlich der Anstand, dass er einfach in Deine Räume kommt, aber er hat vermutlich, je nach Wohnsituation, sehr gute Möglichkeiten, Euch auch ziemlich kurzfristig raus zu schmeissen.
Ihr habt mit den Schwiegereltern keinen Mietvertrag und ihr bezahlt keine Miete. Aus diesem Grund liegt ein Mietverhältnis vor. Was ihr jedoch mit dem Schwiegerelter sehr wohl habt ihr ein Leihvertrag über die Wohnung. Rechtsgrundlage hierfür ist §598 ff. BGB.
Durch diesen Leihvertrag seid ihr rechtmäßige Besitzer der Mietsache, in dem Fall der Wohnung. Es ist ein dingliches (also alleiniges) Besitzrecht im Sinne des §1093 BGB entstanden.
Ferner haben wir Art. 13 des Grundgesetzes, nach welchem die Wohnung unverletzlich ist. Es ist euer persönlicher Lebensraum, und das gibt euch das Hausrecht über die Wohnung.
Beachte aber bitte, dass ihr rechtlich gesehen eine eher instabile Situation habt. Ein Leihvertrag kann mit einer ziemlich kurzen Frist gekündigt werden (siehe §604 Abs. 3 BGB). Der umfassende Schutz nach dem Mietrecht besteht nicht. Das ist wichtig zu wissen, falls es zu Streitigkeiten kommen sollte.
Warum nicht ? Ihr habt keinen Vertrag, zahlt keine Miete. Also gehören faktisch alle Wohnräume deinen Schwiegereltern und die dürfen sich frei in ihrem Eigentum bewegen
Rechtlich -Ja, sie können euch auch ziemlich problemlos vor die Tür setzen.
Moralisch - je nach Zusammenhang unangemessen von Seiten der Schwiegereltern
Lösung: Konsequenzen ziehen und ausziehen.
Ja, da ohne Mietvertrag