Selbstbehalt für behinderte
Hallo, was bedeutet Selbstbehalt überhaubt und wie hoch ist der für Behinderte? Ich bin 100% Behindert und ich habe 1050 Euro Rente, zahle für Gerichtskosten einer Scheidung 15 Euro, Schulden aus der Ehe 124 Euro und an eine Psycologische stelle deren Hilfe ich nach der Scheidung brauchte 30 Euro. Das ist zusammen
169 Euro.
70 Euro Strom 250 Euro Miete
- 44 Euro DSL
- 17 Euro Handy
- 8 Euro Krankenversicherung
- 247 Euro Kindesunterhalt.
bleibt 245 Euro für Lebensmittel und Sonstiges.
Mein Sohn wird jetzt 12 Jahr und die Mutter will jetzt 334 Euro laut Düsseldorfer Tabelle. Das sind 87 Euro mehr, die mir dann fehlen. Dann hätte ich nur noch 158 Euro für Lebensmittel.
Über eine genauere Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen Frank
5 Antworten
Der Selbstbehalt ist bei behinderten Höher als bei Nichtbehinderten. Das hängt aber von den Behinderungsbedingten Aufwendungen ab und von dem, wie es der einzelne Richter sieht. Bei Blinden zähl z.B. das Blindengeld nicht als einkommen.
Ich glaube kaum, dass dir jemand so einfach weiter helfen kann, aber ich habe dir etwas über SELBSTBEHALT heraus gesucht.
Wer Unterhalt schuldet, darf auf jeden Fall einen bestimmten Mindestbetrag seines Einkommens für sich behalten - selbst wenn er deshalb dann nicht den vollen Unterhalt zahlen kann. Diesen Betrag nennt man "Selbstbehalt". Die Höhe des Selbstbehalts hängt zum einen davon ab, ob der Unterhaltsschuldner berufstätig ist oder nicht. Zum anderen hängt die Höhe des Selbstbehaltes davon ab, wem gegenüber man unterhaltspflichtig ist.
Für weiteres gibt es wie immer eine Tabelle, welche bestimmt wieviel Unterhalt zu zahlen ist. Ich hoffe dir geholfen zu haben. Viel Glück und ärgere dich nicht weiter.
Wenn deine Behinderung Mehrausgabe verursacht die du ohne Behinderung nicht hast werden die Berücksichtigt, aber nur weil du eine GdB von 100 hast gelten keine besonderen zusätzlichen Freibeträge.
Frag mal beim Amt nach. Es müßte auch eine Stelle geben,wo man dir wenn nicht dauerhaft, aber zumindest einmalig Hilfe gewähren könnte! Alles Gute und viel Glück!
Selbstbehalt bedeutet Existenzminimum.Aber warum fragst Du nicht Deinen RA...???