es sind 800 Euro heizöl in tank. die mieter mussten immer selbst dafür sorge tragen

6 Antworten

Zunächst kann das MV auch wegen Eigenbedarfs nur fristgerecht gekündigt werden. Je nach Mietdauer hat der VM hier unterschiedlich lange Fristen einzuhalten - von 3 Monaten (gerechnet ab dem 3 Werktag eines Monats) bis zu 9 Monaten (wenn das MV 8 Jahre oder länger bestand). Das schonmal vorweg.

Hier ist aber noch gar keine rechtswirksame Kündigung erfolgt.

Denn der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Kündigung zwingend zur Rechtswirksamkeit der Schriftform bedarf (§ 568 BGB) . Damit ist die mündliche Kündigung, selbst wenn sie zum 3. Werktag des Novembers ausgesprochen worden wäre, rechtsunwirksam. Eine Kündigung ist somit frühestens zum 28.2.15 möglich (vorausgesetzt, die schriftliche Kündigung geht bis zum 3. Werktag des Dezembers noch bei euch ein, also bis zum 3.12.14).

Was das Heizöl anbelangt, hat der Mieter Eigentum an den Betriebsstoffen erworben durch Kauf. Verlässt er die Wohnung, hat er somit m.E. auch einen zivilrechtlichen Ausgleichsanspruch gegen den VM auf Erstattung des Wertes der verbliebenen Heizölmenge. Wie hoch die Ende Februar sein wird, und welchen Wert sie dann noch hat, ist heute nicht festzustellen. Ich würde auch abraten, diesen Wert von der Miete einzubehalten, sondern lieber nach Ende des MV zivilrechtlich einfordern; ggfs, durch Auspumpen der Restmenge bzw. qualifizierter Schätzung. Diesbezüglich sollte der Mieter sich unbedingt anwaltlichen Rat einholen.

Dezember keine Miete zahlen

wenn die Tante damit nicht einverstanden ist, dürft Ihr das auch nicht

Auch eine Möglichkeit: Als die Mieter meiner Tante aus dem Haus auszogen, kam der Mieter mit Tanks an und holte mit einem Schlauch sein Heizöl aus dem Haupttank.

oder für die restliche Zeit (3 Monate Kündigungsfrist !!), das Haus gut durchheizen, bis der Tank leer is^^

Also auch bei Eigenbedarf muss sie sich an Kündigungsfristen halten und so lange sie euch das nicht schriftlich gibt, ist ja auch noch Zeit, wenn ihr auf die fristen besteht und auf eine schriftliche Kündigung dann seid ihr wahrscheinlich noch so lange in der Wohnung, dass ihr das Öl verheizen könnt ;-)

rkrieb 
Beitragsersteller
 27.11.2014, 11:00

leider klappt dass nicht. Der Vater hat Anfang Januar einen Heimplatz bekommen. Und mein Freund zieht zu mir .

Verkauft das Heizöl an jemand anderes ;-)

Wenn die Tante Anfang November (wann genau?) wegen Eigenbedarf das Mietverhältnis kündigt, muss sie sich auch an Kündigungsfristen halten. Dann ist aber - jetzt im Winter - das Heizöl vermutlich zu einem ordentlichen Teil verheizt. Die Kündigungsfrist endet nämlich frühestens Ende Januar. Und die Kündigung muss auch schriftlich übermittelt worden sein, sonst gilt sie eh nicht.

So lange würde ich mich erst mal auf stur stellen. Aber die Miete für Dezember ist natürlich auf jeden Fall noch fällig.

rkrieb 
Beitragsersteller
 27.11.2014, 11:17

Der Vater hat ab Januar einen Heimplatz bekommen und mein Freund zieht zu mir.Also das Heizöl kann nicht mehr verheizt werden.

Zum einen erscheint es mir doch recht kurzfristig was die Kündigung anbegeht, zum anderen würde ich nochmal ein klärendes Gespräch suchen. Woher willst du wissen wie viel Heizöl deffinitiv noch drin ist?