Eidesstattliche Versicherung Abschlussarbeit/Mieterselbstauskunft?
Hallo, ich bin etwas verwirrt. Im Studium hab ich in der Abschlussarbeit eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben. Nun bin ich fertig und suche eine eigene Wohnung. Jetzt muss ich aber bei der Mieterselbstauskunft bestätigen, dass ich noch keine Eidesstattliche Versicherung abgegeben habe. Warum werden in diesem Fall Absolventen bei der Wohnungssuche benachteiligt?
9 Antworten
Da geht es um verschiedene Dinge.
Eidesstattlich heißt ja nur, dass du anstelle eines Eides ( an Eides statt) eine Erklärung machst, für die du (wenn sie falsch ist) belangt werden kannst.
Bei der Arbeit ging es wohl darum, dass du sie selbst geschrieben hast (wofür man dich, wenn es sich als falsch rausstellt rankriegen kann)
Beim Vermieter geht es dabei wohl um eine Eidesstattliche Versicherung bezüglich Zahlungsunfähigkeit verlangt werden kann. Da muss der Schuldner alles offenlegen und das muss eben auch der Wahrheit entsprechen. Dadurch bekommt der Gläubiger Einblick in die Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
LG
Bevi
Bei deiner Arbeit hast du an Eides statt versichert, dass die Arbeit auch von dir ist.
Bei der Mieterauskunft geht es um die eDV, heute eher Vermögensauskunft. Das sind zwei verschiedene Sachen. Die vermögensauskunft gibst du ab, wenn du Schulden hast und sie nicht bezahlen kannst.
Hallo meindackel,
da besteht ein Mißverständnis. Du hast bei Abgabe Deiner Abschlussarbeit versichert, dass Du Deine Arbeit selbst verfasst hast und nicht plagiiert hast, sowie alle Quellen als Fußnoten angegeben hast.
Die Mieterselbstauskunft bezieht sich jedoch auf die Eidesstattliche Versicherung im Rahmen der Abgabe der Vermögensauskunft (§§802 c ff ZPO). Diese wird abgegeben, wenn gegen einen Schuldner ein vollstreckbarer Titel vorliegt und dieser entweder die Abgabe der VAK verweigert oder keine zur Gläubigerbefriedigung ausreichende pfändbare Habe existiert.
Der Mieter will damit nur sichergehen, dass der Interessent nicht insolvent ist.
Herzliche Grüße
itasca
Da verwechselst du etwas: Eine EV oder eidesstattliche Versicherung meint einen Pleiteschwur, Offenbarungseid, Erklärung der Zahlungsunfähigkeit bei bevorstehender Privatinsolvenz. So etwas will natürlich kein Vermieter haben.
Eine Versicherung an Eides statt ist eine unter Strafandrohung einjähriger Freiheitsstrafe bekräftigte Versicherung richtiger Angaben, hier, die Arbeit selbst ohne fremde Hilfe geschrieben zu haben. Die interessiert den VM nun garnicht.
Da kannst du also in der Selbstauskunft beruhigt "nein" angeben, wenn du noch nie pleite warst und dein Gläubiger im Regen stehen liessest :-)
G imager761
Hallo imager761,
eine Versicherung an Eides statt ist beides: sowohl bei der Abschlussarbeit wie auch im Rahmen der VAK (früher mal EV).
Das sind zwei verschiedene Dinge: Die eidesstattliche Versicherung, die der Vermieter meint bezieht sich auf das Vermögen. Wer in Privatinsolvenz geht, muss vorher an Eides statt versichern, dass er keine Vermögenswerte mehr besitzt. Früher hieß das ganze „Offenbahrungseid“. Wenn Du so etwas bei einem Gerichtsvollzieher noch nicht unterschrieben hast, kannst Du die Selbstauskunft getrost unterschreiben, das hat nichts mit der Eigenständigkeitserklärung der Uni zu tun.