Muß ich dem Vermieter von vorn herein sagen, dass ich eine eidesstattliche Versicherung abgegeben habe?
als ich hier eingezogen bin habe ich dem vermieter nicht gesagt das ich eine eidesstattliche versicherung abgegeben habe...jetzt habe ich von nachbarn erfahren das er mich deswegen anzeigen will,.meine frage: muß ich das dem vermieter vorher sagen??ist das meine pflicht und was kann mir blühen wenn es so ist...ich muß dazu sagen das ich keine ahnung hatte das ich das muß..vielleicht kann mir ja einer helfen.. :-)
7 Antworten
Nein, wenn er dich nicht fragt, brauchst du ihm gar nichts über deine finanzielle Situation erzählen. Was zur Anzeige gebracht werden kann, ist, wenn du von vornherein gewusst hast, dass du dir die Wohnung nicht leisten kannst, und sie trotzdem angemietet hast. Das wäre Betrug. Aber, wenn du die Miete zahlst, hat der Vermieter keinen Grund, die Polizei zu belästigen.
ich wohne jetzt ein jahr hier...er hat nie gefragt und er hat immer pünktlich seine miete bekommen da die vom amt bezahlt wird..ich danke dir für deine schnelle antwort..hat mir sehr weiter geholfen :-)
muß ich das dem vermieter vorher sagen??ist das meine pflicht
Ja.
Gem. § 242 BGB hat der VM ein "berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse",vor Abschluss eines Mietvertrages Umstände zu erfahren, die bei objektiver Würdigung für den Abschluss des Vertrages wesentlich waren.
Der Mietvertrag wäre bei richtiger Antwort mit dir wohl nicht geschlossen worden!
Und genau das wird er behaupten :-O
IMHO berechtigt das den VM zu einer wirksamen Anfechtung eures MV gem. § 123 (2) Satz 2 BGB :-(
ich muß dazu sagen das ich keine ahnung hatte das ich das muß..
Diese Einlassung wird dir vor Gericht nicht viel nützen. Dir war bekannt oder hätte klar sein müssen, dass du bei wahrheitsgemäßer Beantwortung nicht mehr als Mieter in Betracht kommst :-(
G imager761
der vermieter hat keine fragen in dieser richtung gestellt und im mietvertrag steht auch nichts darüber...allerdings hat er ca. einen monat nachdem ich hier eingezogen bin, zu verstehen gegeben, das er weis das ich schulden habe...mehr hat er dazu nicht gesagt...mein freund ist ausgezogen und da haben wir dann einen neuen mietvertag gemacht damit die wohnung nur über mich läuft..er wußte also schon das ich schulden habe und hat sich über mich erkundigt..trotzdem hat er einen neuen mietvertrag mit mir abgeschlossen...er will die wohnung plötzlich selber nutzen weil er pleite ist und versucht jetzt hinten rum uns raus zu bekommen.sowas erfährt man von nachbarn und nicht von ihm selber..natürlich macht man sich dann gedanken.also wie gesagt dieses thema wurde von ihm nie angesprochen und es existiert auch nichts schriftliches darüber...danke für deine schnelle antwort :-)
muß ich das dem vermieter vorher sagen??ist das meine pflicht
Nur wenn er Dich danach fragt...
was kann mir blühen wenn es so ist
Dann kann er Dir fristlos kündigen oder den Vertrag anfechten. Außerdem kann das den Straftatbestand des versuchten Betrugs erfüllen...
ok danke für die schnelle antwort :-)
Strafrechtlich musst du dir keine Sorgen machen. Im Zweifelsfall bist du einfach davon ausgegangen, dass diese Frage unzulässig ist und du diese deshalb nicht wahrheitsgemäß beantworten musst.
Ob die Frage nach einer eidesstattlichen Versicherung wirklich zulässig ist oder nicht, wird durchaus kontrovers gesehen.
Nehmen wir aber mal an, sie ist zulässig. Dann hat der Vermieter, bei nicht wahrheitsgemäßer Beantwortung, nach § 123 BGB das Recht, das Mietverhältnis wegen arglistiger Täuschung anzufechten oder zu kündigen.
Wenn du allerdings schon in der Wohnung wohnst und pünktlich deine Miete zahlst, dann darf dein Vermieter nicht mehr kündigen. Dazu gibt es mehrere Urteile. (LG Essen WM 1984, 299; LG Köln, WM 1984, 297; AG Gelsenkirchen WM 1989, 299).
hätte er gefragt dann hätte ich ihm auch alles gesagt was er wissen muß aber ich habe mich damit gar nicht beschäftigt ob er das wissen muß oder nicht..na ja jetzt bin ich schlauer..will ja keinen ärger mit niemanden...danke dir auf jeden fall für die schnelle antwort :-)
Nein - es sei denn du hast eine solche Klausel/Erklärung mit dem Vertrag unterschrieben.
nein er hat nie gefragt und ich hab auch nichts unterschrieben...danke für die schnelle antwort :-)