Wasseruhr läuft rückwärts
hey, nu hab ich mal ne Fachfrage an meine Kollegen.
Meine Kalt- Wasseruhr läuft rückwärts. Der Vermieter weiss das auch. In der 1. Abrechnung hab ich 4 m² berechnet bekommen. Kein Grund zur Klage.
Aber wenn jetzt ein ganzes Jahr voll ist und der Verbrauch dementsprechend höher kann ich dann auch 15 % abziehen. Das müsste doch gehen weil kein richtiger Wert erfasst werden konnte.
8 Antworten
Juppidu, das kannst Du! Auch was defekte Kaltwasserzähler betrifft, orientiert sich die Rechtsprechung an dem 15%igen Kürzungsrecht analog der Heizkostenverordnung / Warmwasserzähler.
In Hamburg wird sogar bis zu 25% Kürzung zugestanden, da empirischen Untersuchungen zufolge der Wasserverbrauch von mit Zählern ausgestatteten Wohnungen um durchschnittlich 26 Prozent sinkt.
Vielleicht lohnt sich ja mal eine nette Anfrage bei Deinem örtlichen Wasserversorger, ob es vergleichbare Studien über die unterschiedlichen Verbrauchsmengen gibt.
Du mußt Dir dann aber auch dessen bewußt sein, daß der Wasserverbrauch nicht verbrauchs- sondern Flächenabhängig abgerechnet wird - ob Du damit trotz Kürzung besser stehst als eine kleine Verhandlung mit dem VM zu führen - Schätzung eines gewissen Verbrauchs und er übernimmt den Rest?
Die Wasseruhr ist falsch herum eingebaut. Wenn der Zählerstand 0 war und ist nun (kommt auf den Hersteller an, ISTA, Techem, Minol etc) bei 9996, dann hast du auch 4m³ gebraucht. Auf jeden Fall muss ein Monteur kommen um die Uhr zu drehen, da ja auch die Eichung nur bei richtiger Einbaulage stimmt.
Also der Verbrauch ist äußerst fragwürdig. Ich würde sofort darauf bestehen, dass die Uhr ausgewechselt wird, das ist dein Recht und auch wichtig für die Zukunft. Die Verbraucherzentrale gibt hier in diesem Fall denke ich die vernünftigste Antwort hinsichtlich der vergangenen Abrechnungszeiträume. LG
...sagte der beste Mitarbeiter der Verbraucherzentrale.
na dann guck dir mal auf der Internetseite die Aufgaben der Institution an........
ja dann ist die uhr falsch herum eingebaut worden. das muss geändert werden.
bitte Frage lesen und nicht einfach drauf los schreiben.
wenn dein vermieter damit einverstanden ist ! aber warum sollte er das ? er mus ja schliesslich das ganze geld an die wasserwerke abführen .... ! wahrscheinlicher ist, dass er es schätzen lässt und dann bist du der/die gelackmeierte
die Verbraucherzentrale hat anderes zu tun...