Bei Schwerbehinderun Mietermässigung?
Hallo...
ich habe folgende frage:
und zwar bei meiner Ma wurde das Haus modernisiert. Sie ist zu 100 % Schwerbehindert, hat also auch ein Ausweis.
Nun wie schon erwähnt, wurde das Haus moderniesiert und es wird sicher eine Mieterhöhung geben. Nun fragte meine Ma mich, ob es für Schwerbehinderte- sie gilt als Härtefall- nicht eine möglichkeit gäbe, um Rabatt bei der Mieterhöhung gabe. Ich hoffe ihr wisst was ich meine. Also das sie nicht ganz so viel von der Mieterhöhnung zahlen muss. Bei z.b. Auto und Telefon weiß ich das es da "Rabatt" gibt aber auch bei Mieterhöhnung? Wäre falls vorhanden um Links sehr dankbar.
lg Eumi
11 Antworten
Ein Vermieter ist nicht verpflichtet, Mietermäßigungen zu gewähren.
Ein Privatvermieter hat anrecht auf die volle Miete.
Vielleicht hat in Antrag auf Wohngeld Erfolg. Der Vermieter wird sicherlich nichts nachlassen.
Nein, sie hat keinen Anspruch auf Mietminderung. sie kann aber mal einen Antrag auf Wohngeld stellen beim Amt- wenn die Mieterhöhung wirklich schriftlich vorliegt.
Hallo, leider nein!