Mieterhöhung wegen neuer Waschmaschine

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E besteht seitens des Vermieters keine Verpflichtung, den Gerätepark laufend oder überhaupt dem heutigen Stand der Technik anzupassen, solang die Geräte noch funktionieren.

Wenn hier 1 EUR/m²/Monat mehr Miete gefordert werden, so ist das völlig überzogen. Das wären im Jahr bei eine WF von 50 m² schon 600 EUR. Nach zwei Jahren wäre damit die Maschine abgezahlt, er will das aber für immer (oder?).

Alternativ könnte bzw. dürfte eine Modernisierung vereinbart werden. Die Kosten der effizienteren WM dürften dann jährlich mit 11%, d.h. monatlich davon 1/12, umgelegt werden. Dabei ist natürlich bei 10 Jahren bestehender Standzeit ein erheblicher Teil (ich meine mindestens ca. 50%) in Abzug zu bringen. Da kämst bei einer WM zum Preis von 1500 EUR auf monatlich höchstens 6 bis 7 EUR Modernisierungsmieterhöhung.

Zwar ist der Vermieter (bzw. seine Verwaltung) grundsätzlich bereit, die Geräte zu erneuern, aber dafür soll die Miete um € 1,- pro m² erhöht werden. Ich halte dies nicht für durchsetzbar, da nach meinem Verständnis bauliche Maßnahmen Grundvoraussetzung für eine Mieterhöhung sind

So lange die Geräte funktionieren muss er Dir keine neuen Geräte hinstellen.

Selbst bei defekten Geräten kann er diese gegen gebrauchte austauschen.

Es gibt auch noch andere Kriterien die den Vermieter berechtigen die Miete zu erhöhen, z.B. durch Nennung dreier Vergleichsmieten.

Hier weitere Infos:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/v1/vergleichsmiete.htm

MfG

Johnny

da nach meinem Verständnis bauliche Maßnahmen Grundvoraussetzung für eine Mieterhöhung sind

Falsches Verständnis.

Der Vermieter kann auch ohne jegliche Maßnahme die Miete erhöhen.

Alle 3 Jahre um 15 bzw. 20 %.

johncage77 
Beitragsersteller
 28.01.2015, 19:44

Ist das nicht nur mit Bezug auf die ortsübliche Vergleichsmiete möglich? Die Miete liegt über diesem Durchschnitt, damit wäre eine Erhöhung also nicht zu rechtfertigen.