Mieterhöhung wegen neuer Waschmaschine
Ich habe eine Wohnung gemietet inkl. Waschmaschine und Trockner. Beider Geräte sind knapp 10 Jahre alt und sind in der Energieeffizienzklasse C einzuordnen, was Mehrkosten an Strom und Wasser in Höhe von ~ € 170,- im Jahr verursacht im Vergleich zu neueren Geräten der Klasse A.
Zwar ist der Vermieter (bzw. seine Verwaltung) grundsätzlich bereit, die Geräte zu erneuern, aber dafür soll die Miete um € 1,- pro m² erhöht werden. Ich halte dies nicht für durchsetzbar, da nach meinem Verständnis bauliche Maßnahmen Grundvoraussetzung für eine Mieterhöhung sind - und die Geräte sind ja nicht fest eingebaut, weshalb es sich nicht um eine bauliche Maßnahme handeln sollte. Kosten für eine Modernisierung in dieser Art halte ich nicht für umlegbar.
Weiß jemand, ob ich damit falsch liege?
3 Antworten
E besteht seitens des Vermieters keine Verpflichtung, den Gerätepark laufend oder überhaupt dem heutigen Stand der Technik anzupassen, solang die Geräte noch funktionieren.
Wenn hier 1 EUR/m²/Monat mehr Miete gefordert werden, so ist das völlig überzogen. Das wären im Jahr bei eine WF von 50 m² schon 600 EUR. Nach zwei Jahren wäre damit die Maschine abgezahlt, er will das aber für immer (oder?).
Alternativ könnte bzw. dürfte eine Modernisierung vereinbart werden. Die Kosten der effizienteren WM dürften dann jährlich mit 11%, d.h. monatlich davon 1/12, umgelegt werden. Dabei ist natürlich bei 10 Jahren bestehender Standzeit ein erheblicher Teil (ich meine mindestens ca. 50%) in Abzug zu bringen. Da kämst bei einer WM zum Preis von 1500 EUR auf monatlich höchstens 6 bis 7 EUR Modernisierungsmieterhöhung.
Zwar ist der Vermieter (bzw. seine Verwaltung) grundsätzlich bereit, die Geräte zu erneuern, aber dafür soll die Miete um € 1,- pro m² erhöht werden. Ich halte dies nicht für durchsetzbar, da nach meinem Verständnis bauliche Maßnahmen Grundvoraussetzung für eine Mieterhöhung sind
So lange die Geräte funktionieren muss er Dir keine neuen Geräte hinstellen.
Selbst bei defekten Geräten kann er diese gegen gebrauchte austauschen.
Es gibt auch noch andere Kriterien die den Vermieter berechtigen die Miete zu erhöhen, z.B. durch Nennung dreier Vergleichsmieten.
Hier weitere Infos:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/v1/vergleichsmiete.htm
MfG
Johnny
da nach meinem Verständnis bauliche Maßnahmen Grundvoraussetzung für eine Mieterhöhung sind
Falsches Verständnis.
Der Vermieter kann auch ohne jegliche Maßnahme die Miete erhöhen.
Alle 3 Jahre um 15 bzw. 20 %.
Ist das nicht nur mit Bezug auf die ortsübliche Vergleichsmiete möglich? Die Miete liegt über diesem Durchschnitt, damit wäre eine Erhöhung also nicht zu rechtfertigen.