Ist der Einbau von einer Gegensprechanlage eine Modernisierung?
..im Sinne des § 555 BGB?
Wir leben in einem 4 Parteien Haus und mussten bisher auf eine GSA verzichten. Aufgrund Sicherheitsbedenken Wir Mieter möchten diese Anlage eingebaut bekommen.
zur Zeit ist der Einbau einer Gegensprechanlage – nach Rücksprache mit dem Eigentümer - nicht angedacht, aber gibt gleich die Info hinterher, dass die Kosten per 11% auf die Miete abzuwelzen wäre mit Hinweis auf § 555 BGB
Ist dies wirklich eine Modernisierung in der heutigen Zeit?
Danke
4 Antworten
Wenn bisher lediglich eine Klingelanlage verbaut ist, dann ist das eine Modernisierungsmaßnahme.
Was hat § 555 mit Modernisierung zu tun? http://dejure.org/gesetze/BGB/555.html
Ja, eine Gegensprechanlage wäre eine Modernisierung und dafür kann der Vermieter 11 % der Modernisierungskosten jährlich als Mieterhöhung "umlegen".
Ja, das ist genau so. 11% der Gesamtkosten dürfen jährlich, davon 1/12 monatlich, auf die Mieter umgelegt werden.