Ich möchte als Vermieter den Hof meines vermieteten Hauses neu pflastern lassen. Gilt das als auf den Mieter umlegbare Modernisierung (11% pro Jahr) ?
Ist das Neupflastern des Hofes eine Modernisierung oder eine Instandhaltung/Reparatur, die nicht auf den Mieter umgelegt werden kann?
3 Antworten
Nein das ist keine Modernisierung das ist dann wohl Instandhaltung und kann nicht auf Mieter umgelegt werden.
Man sollte sich als Vermieter bei Haus & Grund anmelden, wenn man von mietrechtlichen Sachen keine Ahnung hat.
Fast jeder Mieter rennt zum Mieterbund, wenn er was zahlen muss.
Z.B. wenn eine Mieterhöhung nach vielen Jahren gefordert wird, kann es sein , dass man sie erst mal nicht durchbekommt wegen Formfehler
Derartige Investition ist keine Modernisierung im Sinne des Gesetzes und deshalb kann diesbezüglich die Miete nicht erhöht werden.
Gegenfrage:
Steigert die Hopflasterung den Komfort oder den Wohnwert der einzelnen vermieteten Wohnung?
Das wäre z. B. dann der Fall, wenn der Weg jetzt nur ein Kiesweg wäre, der im Winter kaum geräumt werden kann, und bei Regen voller Pfützen ist.