mieter-zieht-trotz-mietaufhebungsvertrag-nicht-aus

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Sie müssen leider erst einmal abwarten, Ob die Mieter wirklich nicht zum 31. August ausziehen. Dann sollten sie schnell handeln. Setzen Sie den Den Mietern schriftlich mit Nachweis eine Frist zum Auszug, beispielsweise zehn Tage und eine weitere Nachfrist von zum Beispiel fünf Tagen. Teilen Sie Ihnen mit, dass sie nach diesem Termin eine Räumungsklage veranlassen werden. Teilen Sie Ihnen weiterhin mit, dass sämtliche Kosten daraus den Mietern in Rechnung gestellt werden. Sowie die Fristen fruchtlos vergangen sind, reichen Sie über einen Anwalt eine Räumungsklage ein.

Der Mietaufhebungsvertrag ist gültig, wenn ihr zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits laut Grundbuch Eigentümer des Grundstückes wart und ein Eigentumsübergang vom Veräußerer auf euch stattgefunden hatte. Wenn die Mieter den Auszugstermin nicht wahrnehmen, muss zunächst und sofort der Fortsetzung des Mietverhältnisses schriftlich widersprochen werden. Gleichzeitig ist eine monatliche Nutzungsentschädigung von mehr als der letzten Gesamtmiete vom ehemaligen Mieter abzufordern. Bereits jetzt könnt ihr den Mietern mitteilen, dass Ihr eine Klage auf Herausgabe und Räumung des Hauses beim AG einreichen werdet. Sollte euch durch die Verzögerung des Auszuges der Mieter ein Schaden entstehen, so könnt ihr eine Schadensersatzforderung mit der Klage verbinden.

kupplung 
Beitragsersteller
 05.08.2012, 23:37

Der Mietaufhebungsvertrag sollte gültig gültig sein .Wir haben uns vorher bei einem Anwalt erkundigt und den Vertrag hat der Notar aufgesetzt. Also jetzt mal den Mietern schreiben , dass wir eine Klage auf Herausgabe und Räumung des Hauses beim AG einreichen werden. Kann man das selbst oder sollte das schon ein Anwalt tun?

Gerhart  06.08.2012, 08:44
@kupplung

Das Einreichen der Klage am Amtsgericht darf ohne anwaltliche Hilfe vorgenommen werden. Die Vertretung durch einen Anwalt ist jedoch zu empfehlen, wenn der Kläger keine juristischen Kenntnisse hat. Was wurde denn für den Fall im Aufhebungsvertrag vereinbart, wenn der Mieter das Mietverhältnis nicht termingerecht beendet? Die Kosten des Verfahrens muss zunächst der Kläger tragen. Basis des Gegenstandswertes ist eine Jahresnettomiete. Das Verfahren wird erst eröffnet, wenn der Gerichtskostenvorschuss gezahlt wurde.

Was können wir jetzt tun?

Falls sie nicht unbedingt Zeitdruck haben, versuchen Sie mit dem Mieter sich zu einigen. Das ist zeitsparend und auch weniger ärgerlich.

Ansonsten können Sie natürlich einen Anwalt einschalten.Der Mieter hat einen Aufhebungsvertrag mit Ihnen gemacht und muss ausziehen.

Zieht er nicht aus, muss er einen Nutzungsentschädigung in Höhe der Miete und auch Schadenersatz bezahlen, wenn Ihnen durch das Verbleiben des Mieters Kosten entstehen.

MfG

Johnny

kupplung 
Beitragsersteller
 05.08.2012, 23:27

Vielen Dank! Einigen gerne,wird wohl aber schwer.Haben von Mai bis jetzt 3 mal angerufen (ob schon ein genauer Termin steht) und musste mir heute telefonterror vorwerfen lassen. Hoffe ehrlich das es ohne Anwalt geht (Räumungsklage ist ja teuer oder?). In jedem Fall muss ich doch aber warten ob der Termin nicht doch eingehalten wird? MfG

johnnymcmuff  06.08.2012, 19:31
@kupplung

In jedem Fall muss ich doch aber warten ob der Termin nicht doch eingehalten wird?

Natürlich müssen Sie warten bis zum vereinbarten Termin, dafür wurde ja ein Aufhebungsvertrag gemacht.

Sie können nicht erwarten, dass die Mieter vor dem Termin ausziehen.Die haben schließlich das Recht bis zum vereinbarten Auszugstermin in der Wohnung zu bleiben.

Hoffe ehrlich das es ohne Anwalt geht (Räumungsklage ist ja teuer oder?)

http://www.forium.de/prozesskostenrechner/index/gerichtskosten+r%C3%A4umungsklage.html

Das hängt natürlich vom Streitwert und die Anzahl der Instanzen ab.

Je eher ihr eine Räumungsklage einreicht, desto schneller sind sie draussen.

kupplung 
Beitragsersteller
 05.08.2012, 23:16

OK. Räumungsklage geht ja aber nur wenn sie wirklich nicht ausziehen also erst bis zum 31.8.warten .

johnnymcmuff  05.08.2012, 23:17
@kupplung

OK. Räumungsklage geht ja aber nur wenn sie wirklich nicht ausziehen also erst bis zum 31.8.warten .

Dass kann mehrere Monate dauern; die Räumungsklage!

kupplung 
Beitragsersteller
 05.08.2012, 23:39
@johnnymcmuff

Oha! und billig ist das sicher auch nicht?

Vielen Dank! Das scheint mir die beste Lösung zu sein. Vielleicht geht es so ja doch noch ohne Anwalt: