Fristlose Kündigung Einstellungsvertrag Pferd möglich?

5 Antworten

Es ist gut, einen guten Anwalt zu haben.

Ausziehen kann dir niemand verbieten. Ob du dann Leermiete, vollen Preis oder gar nichts mehr zahlst, wird zur Not vor Gericht geklärt.

Man kann aber davon ausgehen, dass der Stallbetreiber auch keine Lust hat, sich wegen der paar hundert Euro aus dem Fenster zu lehnen und gibt sich vermutlich schimpfend und zähneknirschend doch zufrieden, wenn du ihm eine kleine „Abstandssumme“ überläßt.

Ich habe in ähnliche,m Fall schon erlebt, dass jemand von heute auf morgen sein Pferd mitnahm und die Zahlung einstelllte. Riesen Gezeter, Forderungen und Drohungen beim Verladen - aber man hörte dann nie wieder etwas voneinander.

Hjalti  24.04.2018, 20:47

Da würd ich mich mal nicht drauf verlassen... habe ich auch schon so erlebt, aber eben auch, dass wegen noch ausstehender Forderungen tatsächlich vor Gericht gezogen wurde...

Urlewas  24.04.2018, 21:08
@Hjalti

In dem Fall ist wieder ein guter Anwalt nötig. Und gut dokumentiert, was alles gefehlt hat. Am besten mit Fotos und Zeugen.

Du kannst das Pferd jederzeit jetzt schon in einen anderen Stall bringen - der SB kann dich nicht dazu zwingen dass das Pferd bis zum Vertragsende bei ihm stehen bleiben muss.

Jedoch bist du verpflichtet bis zum Vertragsende die Kosten für die Box zu bezahlen. In den meisten Fällen verlangt der SB dann nur die Leermiete, da er ja keine Kosten mehr für Futter, Misten etc. hat. Habt ihr einen schriftlichen Einstellvertrag? Falls ja müsste dort eigentlich geregelt sein wieviel du dafür abziehen darfst. Ob er gesetzlich dazu verpflichtet ist dir was nachzulassen und falls ja, wie viel kann ich dir nicht sagen - aus der Erfahrung heraus würde ich aber einfach versuchen das von Mensch zu Mensch möglichst vernünftig zu klären. Such dir also einen neuen Stall, schau wann du das Pferd umstellen kannst, bereite alles vor und erkläre dem SB dann, dass das Pferd sofort gehen wird und wie ihr euch über die restliche Stallmiete einig werden könnt.

Grundsätzlich:

Durch keinen Vertrag kann wirksam das Recht zur Kündigung „aus wichtigem Grunde“ ausgeschlossen werden.

Will der Eigentümer eines Pferdes einen Einstellungsvertrag abweichend von der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist sofort beenden, ist dies in aller Regel nur dann rechtlich zulässig, wenn der fristlosen Kündigung eine erfolglose Abmahnung vorausgegangen ist. Wird dieser Grundsatz nicht beherzigt, schuldet der Einsteller auch dann, wenn er sein Pferd aus dem Stall entfernt, den vereinbarten Pensionspreis abzüglich ersparter Aufwendungen des Stallinhabers.

Kannst du eine Abmahnung nachweisen? Schriftlich oder durch Zeugenaussage (diese lass dir schriftlich bestätigen!)?

DANN und nur dann kannst du zu sofort gehen ohne weiterhin zahlen zu müssen.

Ansonsten kannst du gehen, schuldest dem Stallbesi aber eine Monatsmiete OHNE FUTTERKOSTEN, sprich die Leermiete.

Ein guter Rat aus langjähriger Erfahrung:

Sieh zu, dass du VORHER dein gesamtes Geraffel (Putzzeug, Decken etc) in DEIN Auto verstaust, bevor du dann beim nächsten Mal mit Hänger vorfährst!

Der Stallbesi hat im übrigen kein recht, z.B den sattel "als Pfand für die Maimiete" da zu behalten. Ist beliebte Praxis in vielen Ställen, leider.

Ggf sofort die Polizei rufen und Strafanzeige wegen Diebstahls und Nötigung stellen.

Wie gesagt: Wirf dein geraffel ins Auto, bring es weg. Dann kehr zurück, lass dich fahren, sattle das Tier, "reite aus", verlade 1-2 Strassen weiter. Dann kehr zurück udn drück dem Besi die fristlose SCHRIFTLICHE Kündigung vor Zeugen (!) in die Hand. Dreh dich um und geh.

Mookiemonster 
Beitragsersteller
 24.04.2018, 10:51

Danke  Dir für die ausführliche Antwort - das werde ich so machen.... vielen Dank! Klingt plausibel, und Zeugen dafür habe ich!!!!

user39486  24.04.2018, 10:59
@Mookiemonster

Dann lass dir die Aussage des Stallbesi (aufschreiben als Gedächtnisprotokoll) von diesen zeugen mit Namen und Unterschrift gegenzeichnen. Vor Gericht leiden viele nämlich unter galoppierendem Gedächtnisschwund, weil sie keinen Stress für IHRE pferde möchten.

Wenn du einen Vertrag geschlossen hast, dann musst du bis zum Vertragsende die Kosten weiter tragen - auch wenn dein Pferd nicht mehr vor Ort ist. Das wäre nämlich deine Entscheidung das Tier vorzeitig wo anders unterzubringen.

Mookiemonster 
Beitragsersteller
 24.04.2018, 10:43

Klar ist es meine Entscheidung - Gesundheit geht vor!!!! Ich warte ja nicht erst bis etwas passiert (Fürsorgepflicht!!!) .... Aber - ist dann die volle Miete zuzahlen oder lediglich Leerbox???? Es fällt ja klein Verbrauch mehr an....

MaryLynn87  24.04.2018, 10:59
@Mookiemonster

Das kommt darauf an was im Vertrag steht.

Das mit der "Entscheidung" war keinesfalls irgendwie bewertend gemeint sondern rein "rechtlich" um einen Vertrag zu verstehen.

Es steht Dir natürlich jederzeit frei, schon vorher zu gehen. Allerdings ist es dann durchaus wahrscheinlich, dass der ehemalige Stallbesitzer bis Ende Mai weiterhin die Miete verlangt, da ihr ja einen Vertrag geschlossen habt.

Secretstory2015  24.04.2018, 10:49

Genau deshalb steht es Dir ja frei, den Vertrag zu kündigen.

Mookiemonster 
Beitragsersteller
 24.04.2018, 10:43

Ja stimmt, aber wir haben ja vertraglich auch vereinbart, dass das Pferd ordentlich versorgt wird etc. ... wenn das nicht gegeben ist, kann ich es doch nicht einfach so hinnehmen :( ....