Fristlose Kündigung durch Rückstand, wirksam?
Mietrückstand, fristlose Kündigung, Mietrecht
10 Antworten
Ja, gem. § 543 BGB ist bei einem Mietrückstand von 2 Monatsmieten die fristlose Kündigung rechtens.
Der Vermieter ist hier sogar noch "großzügig", denn gem. gängiger Rechtssprechung müßte bei einer fristlosen Kündigung die Wohnung innerhalb von max. 2 Wochen, also Mitte Febr. geräumt werden.
Allerdings wird diese fristlose Kündigung unwirksam, wenn Du den gesamten Mietrückstand, also die Dez., Januar und auch die Februar Miete, die auch am 3. Werktag, also am 4.2.2015 beim Vermieter eingegangen sein muß, sofort bezahlst.
Solltest Du in den vergangen 2 Jahren bereits eine fristlose Kündigung wegen Mietrückstand erhalten haben, kannst Du diese Kündigung mit einer Zahlung nicht mehr "heilen" sie bleibt wirksam.
Falls der Vermieter Dir auch noch hilfsweise ordentlich gekündigt hat, bleibt diese Kündigung weiter bestehen.
Es gibt die Möglichkeit für den Vermieter mit einer fristlosen Kündigung auch hilfsweise die ordentliche Kündigung auszusprechen. Diese bliebe dann trotz Zahlung weiterhin wirksam. Leider war ja nicht das gesamte Schreiben des Vermieters einsehbar, so daß ich hier nur vorsorglich diesen Hinweis gegeben habe.
und der Vermieter hat keine Möglichkeit mir die Wohnung zu kündigen?
Doch hat er. Er kann dir, wenn nicht zusammen mit dieser Kündigung erfolgt, wegen unregelmäßiger Mietzahlungen fristgerecht kündigen.
So wie das auf dem Bild aussieht besteht das Schreiben aus 2 Seiten. Lies mal Seite 2 oder lade sie als Bild in einer Antwort hoch.
ja, @Anitari da gibts sogar eine höchstrichterliche BGH-Entscheidung:
Natürlich ist sie das. Du kannst sie aber unwirksam machen in dem Du den kompletten Rückstand unverzüglich zahlst.
Es sei denn Dir wurde in den letzten 2 Jahren schon einmal wegen Mietrückstand fristlos gekündigt.
Hat der Vermieter auch gleichzeitig fristgerecht wegen unregelmäßiger Mietzahlungen gekündigt?
Wenn ja, bleibt diese Kündigung jedoch wirksam.
Zahle die Rückstände, dann ist die Kündigung hinfällig. .Wenn nicht kommt der Gerichtsvollzieher und Räumt die Wohnung.
... Aber erst, wenn nach einer Räumungsklage ein Urteil vorliegt.
Aber das kann schnell gehen. Man muss es nur schnell machen. Dann ist in 3 Monaten alles vorbei.
Natürlich ist das rechtens, wer mit 2 Mieten im Rückstand ist, den kann fristlos gekündigt werden. Allerdings gibt es einen Rettungsanker. Wenn du sofort die rückständige Miete bezahlst, ist die Kündigung hinfällig. (§569 Abs 3 BGB).
Aber dieses "Spielchen" darfst du nur alle 2 Jahre machen, ist es kürzer, fliegst du!
Nur die fristlose, fristgerecht kann trotzdem wirksam gekündigt werde. Die KF betrüge dann drei, 6 oder 9 Monate. je nach Mietdauer.
Was kann ich darunter verstehen, wenn der Vermieter mir hilfsweise ordentlich gekündigt hat? Also wenn ich alles begleiche + die Februar Miete überweise dann ist die Kündigung unwirksam und ich kann ich der Wohnung bleiben und der Vermieter hat keine Möglichkeit mir die Wohnung zu kündigen?
Eine Kündigung hatte ich vorher nie bekommen, es ist das erste mal dass es so vorgekommen ist.