Darf Mieter in Dienstwohnung bleiben?
Hallo,
ein Bekannter ist Hausmeister und wohnt seit 15 Jahren in einer Dienstwohnung. Das ist eine Wohnung im Objekt die er vom Eigentümer gestellt bekommen hat, zusätzlich zu seinem kleinen Lohn. Bald geht er in Rente und hat Angst das er dann aus der Wohnung ausziehen muss.
Hat den so ein Mieter keinen Mieterschutz? Ich meine, wenn man über 10 Jahre in einer Mietwohnung lebt, dann kann einen der Eigentümer normaler Weise nicht auf Eigenbedarf oder so rausbekommen und wenn er es versucht wird es sehr lange dauern.
Was meint Ihr denn zu dem Fall?
4 Antworten
Ein Vermieter kann nur schwer einem Mieter kündigen, dazu muss man wie du sagst z.B. Eigenbedarf melden. Das Problem des Vermieters ist es jedoch, das er eine Wohnung finden muss, die im selben Ort ist, die ungefähr die gleichen Quadratmeter hat und ungefähr gleich teuer ist.
Ja, die Frage ist nur ob es eine Sperrfrist für die Kündigung gibt? Nach § 577a Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) können die Bundesländer Verordnungen erlassen, die eine Sperrfrist in bestimmten Gebieten auf bis zu zehn Jahre verlängern, wenn der Mieter schon sehr lange in der Wohnung lebt. Dies ist unter anderem in Berlin und vielen Ballungsräumen der Fall.
Das müsste dann noch geklärt werden, ob das auch für eine speziell ausgewiesene Dienstwohnung gilt. Schließlich muss der nachfolgende Hausmeister ja auch irgendwo wohnen.
ein Bekannter ist Hausmeister und wohnt seit 15 Jahren in einer Dienstwohnung.
also ist er leicht erkennbar kein Mieter und genießt mithin auch keinen entsprechenden Schutz. Und eine Dienstwohnung muss regelmäßig nach Aufgabe der Tätigkeit geräumt werden.
Ansonsten ..... ein Eigentümer kann einem Mieter auch nach 20 Jahren wegen Eigenbedarf kündigen.
Er muss die Dientwohnung räumen. Das wußte er schon, als er einzog, dass diese an seinen Job gekoppelt ist und sicherlich wird ihm rechtzeitig gekündigt.
Ich hatte einen Fall in der Nachbarschaft, da war es genauso. Der war Hausmeister einer Schule gewesen, hatte dort seine Dienstwohnung und mußte dann ausziehen.
Dein Bekannter sollte sich also rechtzeitig nach etwas Neuem umsehen.
Wenn es sich ausdrücklich um eine Dienstwohnung handelt, wird sie natürlich ebenso rechtzeitig gekündigt, wie der Arbeitsvertrag. Wo soll denn sonst der Nachfolger wohnen?
Eine spezielle Dienstwohnung ist auch an das Dienstverhältnis gebunden. Das wird ganz sicher auch im Mietvertrag so festgehalten sein.