Mieter will nicht Kündigung unterschreiben?
Ich Weiß nicht genau wie ich das hier schreiben soll und kenne mich auch nicht so gut aus.
Also wir haben so 2 Hallen die früher Hähnchenställe waren. Diese 2 Hallen vermieten oder verpachten wir (kenne mich damit nicht gut aus) der Mieter stellt dort viele Traktoren und so weiter ab er ist ein Messi denke ich und kommt dort auch nicht oft hin. Er bezahlt einmal im Jahr 700€. Seit einigen Jahren wollen wir die Halle selber nutzen und haben schon einige Jahre ihn eine Kündigungsankündigungund co geschickt . Immer wenn er um bezahlen vorbei kommt, weigert er sich seit 3 jahren ca. immer die kündigung zu unterschreiben. Er sagt er holt sein zeug voll bis nächstes jahr raus es passiert aber nie. Wir waren beim Anwalt, der Anwalt sagt wir brauchen seine offizielle Unterschrift.
Was Tun?
4 Antworten
Kündigungsschreiben per Einschreiben Einwurf zustellen lassen.
Es wäre mir neu, dass ein Mieter einer Kündigung zustimmen müßte.
Na und? Dann kannst du es rausräumen und einlagern lassen und ihm in Rechnung stellen.
Dort ist sehr viel Zeug und sehr schwere Sachen wie Metalle, Autos, Traktoren, Bagger ...
Auch das kann man entfernen lassen.
Wir waren beim Anwalt, der Anwalt sagt wir brauchen seine offizielle Unterschrift.
Dann handelt es sich wahrscheinlich um einen Mietvertrag, der zumindest zur Zeit nicht ordentlich kuendbar ist (z.B. weil der Vertrag ueber einen laengeren Zeitraum geschlossen wurde). Sonst waere die Zustimmung des Mieters ja nicht erforderlich.
Lass dir von dem Anwalt erklaeren, warum die Zustimmung des Mieters erforderlich ist. Wir kennen den Vertrag nicht.
Die Kündigung ist mit Zugang beim Mieter (so heißt der Nutzer) wirksam. Eine Unterschrift von ihm bedarf es nicht. Das liegt daran, dass eine Kündigung eine einseitige Willenserklärung ist. Der Mieter muss die Kündigung nur erhalten, mehr nicht.
Seit der Kündigung sind 3 Jahre vergangen. Ihr habt also die Weiternutzung bis heute geduldet, d.h. schweigend akzeptiert und habt dafür auch Geld bekommen. Soweit so gut.
Wenn ihr jetzt Nägel mit Köpfen machen wollt, um die Halle für Euch zu nutzen, müsst er ihm heute erneut kündigen, schriftlich und am Besten - als Nachweis des Zugangs - per Übergabe-Einschreiben. Ein Rückschein baucht ihr nicht. Die Kündigungsfrist nach dem Gesetz beträgt 3 Monate, also kündigt ihr ihm den Vertrag mit Wirkung zum 31.03.2021 ordentlich und fristgerecht. Hierfür zahlt er noch eine anteilige Miete von 3/12 Monate von 700 Euro (= 175 Euro).
Wenn er dann am 1.4.21 noch nicht raus ist und seine Sachen ausgeräumt habt, könnt ihr das Räumen der Ställe durch ein Gericht erzwingen - man nennt diesen Schritt dann Räumungsklage.
irgendwie verstehe ich diese Angelegenheit nicht. Eine Kündigung muß ja nicht von der Gegenpartei unterzeichnet werden,....so MEIN Kenntnisstand
Wir haben schon Kündigungen geschrieben und eine frist mit einem jahr dass er sein zeug da raus holt er macht es aber nicht
Er will sein Zeug da nicht rausholen