Hilfe! Meine Vermieterin kündigt mir nach 3 Monaten?

7 Antworten

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Zuerst: Keine Panik !

Die vorliegende Kündigung erfüllt nicht den Anspruch an eine Eigenbedarfskündigung des Vermieters und wäre daher unwirksam. Da bis 30.4. noch eine Zeit hin ist, forderst du sofort die überschüssige Miete ab Mai 22 zurück. Wenn du die in Besitz genommen hast, widersprichst du entweder der Kündigung oder ignorierst sie. (Signal > du hast die Kündigung erhalten, die Forderung ist aber kein Beweis)

Ein Übernahmeprotokoll solltest du der Vermieterin zusenden und ein Exemplar in Kopie davon behalten. Fotografiere die Parkettschäden und lege sie dem Protokoll bei.

Du bist keinesfalls verpflichtet, den Empfang der Kündigung durch deine Unterschrift zu bestätigen. Tue daher nichts dergleichen. Die Vermieterin muss im Zweifelsfall beweisen, dass du die Kündigung erhalten hast.

Alle Post mit der Vermieterin schriftlich und per Einwurfeinschreiben. Nicht telefonieren oder whatsapp/e-mail verwenden. Persönliche Gespräche vermeiden.

Inwieweit es wirklich um Eigenbedarf geht, muss genau geprüft werden.

Hast Du ein Übergabeprotokoll beim Einzug gemacht?

Ansonsten kann es gut sein, dass sie die in Vorkasse geleistete Mietzahlung einbehält und Dir nachsagt, mehrere Schäden in der Wohnung verursacht zu haben.

Womöglich ist es sogar "Masche", vielleicht bist Du nicht die Erste, der das mit ihr so ergeht.

Versuche mal herauszufinden, wie lange die Vermieterin vor Dir, dort gewohnt hat.

rosarosali1 
Beitragsersteller
 13.01.2022, 20:40

Leider kein Übergabeprotokoll.. Das ist mir aber auch erst jetzt gekommen .

Sie meine sie weiß das paar Schäden am Parket sind ansonsten ist ja alles top top .

Akelei1999  13.01.2022, 20:47
@rosarosali1

Ich hoffe, sie ist ehrlich und Du bekommst wenigstens Dein Geld zurück. Viel Erfolg 🙂

rosarosali1 
Beitragsersteller
 13.01.2022, 20:55
@Akelei1999

Vielen Dank ♡

Die Kündigung dürfte den Anforderungen des § 573 Abs. 3 BGB nicht entsprechen. Später vorgebrachte Gründe sind -sofern sie nicht nachträglich entstanden sind- in einem Räumungsprozess nicht zu berücksichtigen.

Alles weitere hat Gerhart schon gut zusammengefasst.

Diese sogenannte Eigenbedarfskündigung ist in dieser Form formell unwirksam. Einer unwirksamen Kündigung muss nicht widersprochen noch ihr Empfang bestätigt werden.

Deshalb mein Rat: Schweigen!

.. Wenn der VM Eigenbedarf abmeldet muss er auch einziehen und nicht einfach dies als Vorwand nehmen.

du wirst hier aber einen Anwalt brauchen zumindest zur Beratung.. so einfach die Kündigung hinnehmen bzw. Ignorieren ist hier nicht.

Auch wer trägt die Kosten für den Umzug ? Die Mieten und Nebenkosten steigen ja auch .

ggf. kann dir auch der Mieterschutzbund weiterhelfen.

rosarosali1 
Beitragsersteller
 13.01.2022, 20:43

Muss ich denn nicht für den Mieterschutzbund drei Monate rückwirkend versichert sein um einen Schutz zu bekommen .

Ich kenne mich da überhaupt nicht aus

Stadewaeldchen  13.01.2022, 21:14
@rosarosali1
Muss ich denn nicht für den Mieterschutzbund drei Monate rückwirkend versichert sein um einen Schutz zu bekommen .

Muss nicht zwingend. In meiner Stadt hast du ab Beitritt volle Leistung.

albatros  14.01.2022, 01:14
@rosarosali1

Beraten werden nur Mitglieder, Rechtsschutz nach drei Monaten Wartezeit. Gilt nicht für reine Beratung.