Mieter will mir einen fachmännischen Elektrozaun auf Wiese verbieten?
Wir als Vermieter wollen für unsere Hasen auf unserem Grundstück einen fachmännischen Elektrozaun (Hütezaun) für unsere Hasen auf der Wiese setzen. Er dient zur Abwehr gegen fremde Tiere. Die Wiese wird komplett eingezäunt. Er meinte, das wäre gesetzlich nicht möglich. Er wird aber mit Schildern zusätzlich gesichert. Kinder können nicht lesen. Ich verwies auf die Aufsichtspflicht. Er will damit weiter gehen. Laut seinem Mietvertrag steht nur der Punkt .. Gemeinschaftseinrichtung unter Beachtung der Hausordnung Garten/Gartenanteil nutzen. Nichts weiter. In der Hausordnung selbst wird nicht auf die Gartennutzung eingegangen. Der Garten selbst befindet sich neben dem Haus, die Wiese ist durch unsere Garage Sitzecke und Einfahrt getrennt. Zählt nun die Wiese als Garten oder nicht? Kann mir ein Mieter solch einen Zaun verbieten, weil seine Enkel eventuell mal zum Spielen auf der kleinen Wiese wollen, oder kann ich dieses untersagen, denn die darauf befindliche Schaukel ist unser Privates, welche wir wegen Nichtnutzung abbauen werden. Oder wäre es ratsam den Passus aus dem Mietvertrag durch Kündigung entfernen zu lassen? Ich bin zur Zeit ratlos. In meinen Augen ist die angrenzende Sitzecke unser Privateigentum, die im Mietvertrag nicht zur Nutzung enthalten ist, sowie die angrenzende Wiese. Der Garten ist links vom Haus, die Wiese hinter dem Haus. Ich könnte einiges an Rat gebrauchen.
7 Antworten
Der Mietvertrag weist aus, dass eine in ihren Abmaßen undefinierte Fläche des Gartens vom Mieter benutzt werden darf. Dieses Nutzungsrecht wird durch deine Abgrenzung (Aufbau eines Elektrozaunes) eingeschränkt, wobei sich der Mieter zusätzlich auf die Verkehrssicherungspflicht des Vermieters beruft, weil angeblich eine Gefahr vom Zaun auf die als Besuch anzusehenden Enkelkinder des Mieters ausgeht.
Nach meiner Meinung kann eine Lösung nur in der totalen Abgrenzung der von dir zu nutzenden Fläche liegen. Daher solltest du dem Mieter durch Errichten eines Zaunes zeigen, wo seine Grenzen sind. Eine Unterlassungsklage des Mieters dürfte ohne Erfolg sein. Als Eigentümer hast du in dieser Sache mehr Freiheiten, der Mieter dürfte auf der Gartenfläche deines Eigentums keinen Zaun errichten.
Der Anwalt hat nur gelächelt und wird sich noch ein Bild von der Lage machen. Ich werde berichten, wie es ausgeht.
So, wie Du es schilderst, handelt es sich nicht einmal um den mitvermieteten Garten, egal ob individuell oder als Gemeinschaftsgarten vermietet. Die Hasenwiese ist deutlich abgegrenzt und wenn die Enkel zum Spielen da sind, soll der Aufpasser mit denen einfach mal an den Zaun gehen.
Er kann ihnen dann erklären, dass es aua macht, wenn man den Zaun anfasst. Wenn sie das dann glauben, werden sie das einmal machen.
Es wird ihnen nichts passieren, aber es reicht aus, um die Kinder künftig vom Zaun fern zu halten.
Mach einfach und frag nicht mehr lang, ob Deinen Mietern das passt.
So ein Zaun ist gar nicht gefährlich .. wenn da jemand dranfasst bekommt er nur eine "gewischt".
Da es solche Elektrozäune ja in jedem Baumarkt zu kaufen gibt, kann die sich auch jeder kaufen und in seinen Garten stellen. Es könnte deshalb auch sein, dass einer von euren Nachbarn so etwas in seinem Garten aufstellt ... da kann Dein Mierter auch nicht sagen: das gefährdet meine Kinder und der Nachbar muss weg...
Versuche Deinem Mieter klarzumachen, dass es nötig ist, dass seine Enkelkinder lernen, mit solchen alltäglichen Sachen umzugehen ... da gilt: "Pfoten weg, sonst wischt es dir eine". Jemand der das nicht versteht, der sollte keine Kinder betreuen...
Aus der Sicht des Anwalts stellt dieser Zaun keine Gefährdung dar. Auch aus der Sicht der Ordnungsbehörde ist keine Widrigkeit zu erkennen. Der Zaun kann stehen bleiben. In der Nutzung von Garten/Gartenanteil ist kein Betrag für dessen Nutzung berechnet. Wie will man von "nichts" abziehen bzw. ein geringfügiges Mitnutzungsrecht gilt nicht als Mangel (Mietminderung)? Es ist und bleibt ein Feldzug eines schlechten Mieters, der versucht seine Vorteile zu ziehen, weil es nicht nach seinen Kopf geht. Der Zaun selbst soll die Hasen nur davon abhalten zu buddeln, denn dort wo der Zaun anliegt ist dahinter alles betoniert bzw. gepflastert.
"Aufsichtspflicht". An Baustellen steht ebenfalls Eltern haften für ihre Kinder, dennoch ist dieses Schild nicht wirksam. Es ist nicht möglich sein Kind rund um die Uhr zu beobachten.