Darf mein Vermieter mein Auto abscabschleppen?
Hallo Leute,
folgendes Problem: Ich hab mich mit meinem Vermieter gestritten (ich bin UntUntermieter, mein Vermieter wohnt mit mir, jedoch ist er selbst Mieter) Wir haben einen Garten vor dem Haus mit einen betonierten Platz und dort haben wir immer geparkt, jetzt sagte er mir ich dürfte nicht mehr dort parken und das aus trotz, sonst würde er mein Auto abschleppen lassen. In meinem Mietvertrag steht nichts von einem Stellplatz und das auch nur weil es ja auch nicht wirklich ein Stellplatz ist. Darf er mir das verbieten?
6 Antworten
In meinem Mietvertrag steht nichts von einem Stellplatz und das auch nur weil es ja auch nicht wirklich ein Stellplatz ist. Darf er mir das verbieten?
Nein, denn Dein Vermieter hat auch nur eun Nutzungsrecht.
Verbieten kann das nur der Eigentümer oder der bei dem der Platz vertraglich im Mietvetrag vereinbart ist.
So jedenfalls darf sich jeder auf diesen Platz stellen wenn er frei ist.
MfG
Johnny
Hallo, wenn es in deinem Vertrag nicht geregelt ist Jazz Du schlechte Karten. Ja - er kann sich abschleppen lassen - muss sie Kosten ausgleichen und im Nachgang von dir einfordern. Siegt nicht gut aus für dich
Hallo, sorry
für die vielen Tippfehler. Habe nicht aufgepasst. Habe die Kommentare gelesen. Also wenn er die Fläche nicht gemietet hat und durch dein Auto nicht behindert wird, kann er eigentlich nichts machen. Kläre es doch mit dem Eigentümer, fixiere es schriftlich und wenn er dann Aktionen startet kostet es ihn nur Geld. Viel Erfolg
Ja er kann, auf ein Gewohnheitsrecht kannst dich nicht berufen. Die Abschleppkosten müsste er zunächst vorstrecken und zivilrechtlich von dir einklagen. Er hat das Gebäude samt Garten gemietet??
Nein nur die Wohnung der angrenzende Garten und der Hof sind zur mitbenutzung ausgeschildert
Frag den Besitzer des Platzes selbst und schildere ihm das Problem. Wenn Ihr den Garten gemietet habt und das im Mietvertrag steht, dann gehört idR auch der Stellplatz mit dazu.
Wenn in seinem Mietvertrag ein Mitbenutzungsrecht festgeschrieben ist - in Deinem aber nicht - dann kann er die Fläche benutzen - Du jedoch nicht. Wenn er das Mitbenutzungsrecht nicht an Dich weitergegeben hat, dann hast Du auf dem Platz nichts zu suchen. Und dann wird er wohl sein vertraglich zugesichertes Mitbenutzungsrecht auch gegen Dich durchsetzen dürfen. Einfach mal nachgucken, was im Mietvertrag steht.